Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.
Die Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Wenn also weitere Beschäftigungszeiten neben der Zurechnungszeit zurückgelegt wurden, müssen diese Beschäftigungszeiten den Wert der Zurechnungszeit übersteigen, damit dadurch eine höhere Nachfolgerente festgestellt werden kann.