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Experten-Antwort

Von BU Rente in Altersrente

von Max Müller22.05.2019 | 16:57
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3 Antworten

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Hallo,ich bin seit dem Jahr 2000 BU Rentner zu 2/3 mit Zurechnungszeit.lch habe immer im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter gearbeitet und mir weitere Punkte erworben.Ich möchte gern in Altersrente für Schwerbeschädigte gehen.Die Probeberechnung der RV weist aus,dass mir von den neu dazu gekommenen Punkten,Punkte von der Zurechnungszeit angerechnet werden,so dass mir von den neuen Punkten nur 1/3 übrig bleibt.Die Altersrente würde dann zu 3/3 gezahlt und 2/3 der neuen Punkte sind weg.Im voraus wurde immer erklärt,dass die 3/3+ die dazu erworbenen Punkten gezahlt werden.Diese allerdings mit Abschlag.Was läuft hier schief? Mit freundlichen Gruss Max Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.

Die Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Wenn also weitere Beschäftigungszeiten neben der Zurechnungszeit zurückgelegt wurden, müssen diese Beschäftigungszeiten den Wert der Zurechnungszeit übersteigen, damit dadurch eine höhere Nachfolgerente festgestellt werden kann.

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2 Antworten

Gerd Mülleram 22.05.2019 | 20:03
Da läuft gar nichts schief. Man bekommt eben nicht immer das, was man sich wünscht. Wenn Du die Proberentenberechnung nicht verstehst, lasse Sie Dir in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle erläutern.
W°lfgangam 22.05.2019 | 21:28
Hallo Max Müller, vereinfacht gesagt, haben Sie durch die bisherige Zurechnungszeit (ZZ) bereits extra Punkte geschenkt bekommen. Daneben erworbene/erarbeitete Punkte müssen diesen Punktwert in der ZZ erstmal übersteigen, bevor es mit zusätzlicher Arbeit/neue Punkte überhaupt einen Mehrwert für die neu festzustellende Rente/hier Altersrente zum Tag X, gibt. Daneben wurde auch die 'alte' BU-Rente zunächst aus dem vollen/persönlichen Punkt-Wert (mit denen aus der ZZ) ermittelt ...die 2/3-Zahlung resultiert lediglich aus der Rentenart (BU) selbst, bei der neuen Vergleichsberechnung wird ebenfalls der alte/volle persönliche Punktewert (3/3 eben) zugrunde gelegt. Die Rentenauskunft/Probeberechnung weist dazu im Detail die neue Berechnung aus, wie es sich mit den alten/neuen Punkten verhält - wo die positiven Differenzen liegen. Wenn Sie Verständnisprobleme haben, lassen Sie sich die Probeberechnung in der nächsten Beratungsstelle erklären und warum Ihre 'Annahmen' schief laufen, aber nicht die Berechnung :-) Gruß w.
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