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Von der Berufsunfähigkeit zur Erwerbsminderung

von MoKa02.12.2008 | 11:54
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe seit 2001 eine 2/3 Rente wegen Berufsunfähigkeit für vor 1961 geborene. Möchte nun, da ich in der Zwischenzeit gesundheitlich keine andere Arbeit annehmen konnte einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Da es ja nun die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr gibt, möchte ich wissen, ob mir durch den Antrag nachteile entstehen können? Kann es mir passieren,daß ich nachher ganz ohne Rente dastehe? Gruß

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.12.2008 | 11:23

Hallo,

eine Garantie auf Weiterzahlung der Dauerrente kann Ihnen keiner geben. Sobald eine ärztliche Nachprüfung ergibt, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit oder der teilweisen Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann eine Entziehung der Rente geprüft werden.

Moderatoren-Antwortam 03.12.2008 | 10:34

Hallo MoKa,

falls es aufgrund ihrer Antragstellung zu einer Ablehnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt, erhalten Sie die Bestätigung der bisherigen dauerhaften Rentenzahlung aufgrund teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit als Textzusatz in dem Ablehnungsbescheid.

12 Antworten

Rosannaam 02.12.2008 | 13:17
Hallo MoKa, seit 2001 eine BU-Rente (2/3)? Das kann nicht sein! Ab 2001 gibt es keine BU- oder EU-Renten mehr. Nur noch die teilweise EM-Rente wegen BU (= 1/2) und die volle EM-Rente. Nur am 31.12.2000 bestehende Ansprüche auf Renten wegen BU oder EU sind auch weiterhin nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht zu beurteilen und werden entsprechend weitergezahlt. Selbst wenn es sich aber tatsächlich um eine alte BU-Rente handelt, gibt es für die vor dem 02.01.1961 geborenen Versicherten weiterhin eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI). Allerdings beträgt diese eben nur noch 50 % der vollen EM-Rente und nicht mehr 2/3. Schlimmstenfalls wird beim Umwandlungsantrag festgestellt, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Dann würde Ihnen die BU-Rente entzogen. Ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt inzwischen aber auf unter 3 Stunden abgesunken, erhalten Sie die volle EM-Rente (evtl. auf Zeit). Bei 3 - 6 Stunden UND keiner Berufstätigkeit erhalten Sie volle EM-Rente auf Zeit ("Arbeitsmarktrente") . Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit Rentenbeginn verschlechtert hat, sollten Sie den Umw.Antrag stellen. Fügen Sie dem Antrag aktuelle Arztberichte bei. Ob Aussicht auf Erfolg besteht, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. MfG Rosanna.
MoKaam 02.12.2008 | 14:21
Hallo Rosanna! Ich hab da einen Fehler gemacht. Also:der Rentenbeginn meiner 2/3 BU war der März 2001 auf Antrag vom Novemner 2000. Heißt das nun, daß meine BU auf jeden Fall weiter bezahlt wird, egal wie die Überprüfung ausfällt? Viele Grüße
MoKaam 02.12.2008 | 14:41
Hallo Expertin! Ist es möglich, daß ich mir die dauerhafte Rentenzahlung auch nach der Überprüfung irgendwo bestätigen lassen kann? Oder gibt es da eine Gesetzestext auf den ich mich berufen kann? Viele Grüße
Rosannaam 02.12.2008 | 15:00
Antwort der Expertin: >>Sie können die Überprüfung vornehmen lassen, ohne befürchten zu müssen die jetzige dauerhafte Rentenzahlung seit 2001 zu verlieren.<< @MoKa Das sehe ich nicht ganz so. Das wird Ihnen aber - wenn Sie einen Umwandlungsantrag stellen - VOR der zu treffenden Entscheidung NIEMAND bestätigen können. Machen Sie sich doch nicht vorher schon verrückt. Ich möchte auch auf meinen Beitrag unten verweisen. Wenn Sie meinen, Sie sind voll erwerbsgemindert, können also GAR nichts mehr arbeiten, bleibt Ihnen ja nichts anderes, als einen Umw.Antrag zu stellen. Sonst werden Sie es nie erfahren! Dass die BU-Rente entzogen wird, kommt auch so gut wie nie vor. Das Restrisiko müssen Sie halt tragen...
Rosannaam 02.12.2008 | 14:33
Hallo MoKa, egal, ob Sie eine BU-Rente oder teilweise EM-Rente wegen BU erhalten und die Umwandlung in eine volle EM-Rente beantragen: Das Risiko, dass die Rente entzogen wird, besteht schon. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand aber tatsächlich verschlechtert hat, ist dieses Risiko doch sehr gering. Aber dass Ihnen ab 01.03.2001 noch eine alte BU-Rente gezahlt wird, auch wenn der Rentenantrag 2000 gestellt wurde, verstehe ich nicht. Es müßte dann eine teilweise EM-Rente wegen BU sein! MfG Rosanna.
MoKaam 03.12.2008 | 10:48
Hallo Expertin, entschudigen Sie wenn ich nochmal nachfrage,aber kann es nicht passieren, daß man mir auch die Rente wegen Berufsunfähigkeit entzieht?
Rosannaam 03.12.2008 | 11:11
Hallo MoKa, wie oft wollen Sie dies denn eigentlich noch wissen? Die Expertin kann Ihnen auch keine andere Antwort geben. Eine GARANTIE für die Weiterzahlung der Rente können Sie von KEINEM Forumsteilnehmer erwarten und bekommen! Ich hatte Ihnen doch gestern einiges dazu geschrieben...
MoKaam 03.12.2008 | 14:41
Hallo Rosanna! Entschuldigung,aber die Meinung einer Expertin ist mir nun mal lieber als die eines Laien.Es gibt Menschen, die sind nun mal etwas unsicherer, aber ab jetzt werde ich Sie nicht mehr belästigen.
Rosannaam 03.12.2008 | 16:04
Hall MoKa, es geht nicht um "Belästigung", sondern es wurde Ihnen jetzt so oft - auch von der Expertin - erklärt, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass man immer wieder das Gleiche fragt. Nichts für ungut. MfG Rosanna. P.S. Nur noch ganz nebenbei: ich bin eine Mitarbeiterin der DRV und mein Aufgabengebiet ist? Raten Sie mal: Erwerbsminderungsrenten. ;-))
MoKaam 04.12.2008 | 09:29
Hallo Rosanna! Sie müssen verstehen, daß ich als alleistehende schwer kranke Frau manchmal etwas länger brauche. Das ist das erste mal, daß ich überhaupt an irgend einem Forum teilnehme Gruß MoKa
MoKaam 04.12.2008 | 09:38
@Rosanna Eins noch: heute bring ich,auf Ihren Rat hin meinen Antrag aufs Postamt. Dann wird man sehen was geschiet. Viele Grüße
Rosannaam 04.12.2008 | 10:10
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Wird schon schiefgehen... ;-)) MfG Rosanna.
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