Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
eine Garantie auf Weiterzahlung der Dauerrente kann Ihnen keiner geben. Sobald eine ärztliche Nachprüfung ergibt, dass der Zustand der Berufsunfähigkeit oder der teilweisen Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann eine Entziehung der Rente geprüft werden.
Hallo MoKa,
falls es aufgrund ihrer Antragstellung zu einer Ablehnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung kommt, erhalten Sie die Bestätigung der bisherigen dauerhaften Rentenzahlung aufgrund teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit als Textzusatz in dem Ablehnungsbescheid.
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