Hallo, BigDet,
anhand Ihrer Darstellung gehen wir davon aus, dass Sie 1954 geboren sind. Die Regelaltersrente würde für Sie folglich mit 65+8 beginnen. Bei dem vorliegendem Grad der Behinderung (GdB) von 100 besteht durchaus die Möglichkeit eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits mit 63+8 Monaten ebenfalls abschlagsfrei zu erhalten, sofern an dem Tag an dem die Altersrente beginnt ein GdB von mind. 50 noch vorliegt.
Die Brutto-Rentenhöhe aus der Erwerbsminderungsrente, welche bisher vorgelegen hat, unterliegt einem Besitzschutz, so dass die Rentenhöhe sich nicht mindern kann. Ob es zu einer Erhöhung der Altersrente kommt müsste genau berechnet werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Da Sie nicht mobil sind können Sie auch durchaus schriftlich oder fernmündlich diese „Probeberechnung“ beantragen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass Sie Kontakt zu einem Versicherungsberater der DRV aufnehmen, mit dem Sie vor Ort die Fragen erörtern können. Hier ist es jedenfalls nicht möglich die Frage zu beantworten, ob Sie ab dem Zeitpunkt des Bezugs einer Altersrente eine höhere Rente erhalten. Angaben hierzu wären rein spekulativ.