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Experten-Antwort

Von der EM-Rente in die Altersrente

von BigDet31.12.2017 | 15:31
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Ich bin mit 56 Jahren in die volle EM-Rente gegangen. Nun bin ich 63 Jahre alt. 100 % Behindert und könnte nun ohne Abzug der 10,8 % in die Altersrente gehen. Die Frage für mich ist, bekomme ich mehr oder weniger Rentenauszahlung, vielleicht habe ich auch Besitzstandsicherung? Da ich nicht mobil bin, muss ich die Beratung und evtl. Änderung meines Status per PC oder schriftlich erledigen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, BigDet,

anhand Ihrer Darstellung gehen wir davon aus, dass Sie 1954 geboren sind. Die Regelaltersrente würde für Sie folglich mit 65+8 beginnen. Bei dem vorliegendem Grad der Behinderung (GdB) von 100 besteht durchaus die Möglichkeit eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits mit 63+8 Monaten ebenfalls abschlagsfrei zu erhalten, sofern an dem Tag an dem die Altersrente beginnt ein GdB von mind. 50 noch vorliegt.

Die Brutto-Rentenhöhe aus der Erwerbsminderungsrente, welche bisher vorgelegen hat, unterliegt einem Besitzschutz, so dass die Rentenhöhe sich nicht mindern kann. Ob es zu einer Erhöhung der Altersrente kommt müsste genau berechnet werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Da Sie nicht mobil sind können Sie auch durchaus schriftlich oder fernmündlich diese „Probeberechnung“ beantragen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass Sie Kontakt zu einem Versicherungsberater der DRV aufnehmen, mit dem Sie vor Ort die Fragen erörtern können. Hier ist es jedenfalls nicht möglich die Frage zu beantworten, ob Sie ab dem Zeitpunkt des Bezugs einer Altersrente eine höhere Rente erhalten. Angaben hierzu wären rein spekulativ.

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6 Antworten

W*lfgangam 31.12.2017 | 16:09
Hallo BigDet, Ihre Regelaltersgrenze ist um 11 Monate angehoben, das gilt auch für die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen = 63 +11. Da Sie bereits eine (EM)Rente mit Abschlägen erhalten, bleiben die dieser Rente zugrunde gelegten Werte mit den Abschlägen auch für eine Folgerente erhalten. Wenn mit Rentenbeginn EM noch während der Zurechnungszeit weitere Versicherungszeiten gelaufen sind (Beschäftigungsentgelt, Krankengeld) und das höherwertiger ist, als die Zurechnungszeit, könnte es einen kleinen Mehrwert bei der Altersrente geben. Weniger wird es nicht, dafür haben Sie den bereits von Ihnen erwähnten Besitzschutz. 'Wandeln' Sie jetzt nicht in die Altersrente wg GdB 50 um, läuft die EM-Rente bis zur Regelaltersrente, dann wird Sie automatisch umgewandelt. Lassen Sie sich eine Probeberechnung zum Datum 63 +11 übersenden. Wird es tatsächlich mehr, gehen Sie sofort in die Altersrente - andernfalls haben Sie noch 2 Jahre Zeit, ggf. positive Entwicklungen in der Rentenversicherung abzuwarten und sie dann später noch mitzunehmen ...denn bei eine Umwandlung jetzt sind Sie grundsätzlich raus aus späteren ggf. günstigeren Rentenberechnungen - die ich zz. nicht erwarte. Gruß w.
Fortitude one am 31.12.2017 | 15:46
Hallo Bigdet, genau so ist es. Die 10,8% Abschläge bleiben für immer. Und wenn Sie von der EMR in die AR wechseln, bleibt die Rente in etwar gleich ( Besitzschutz). Eine Schwerbehinderung wird nicht in Prozent sondern in GdB ausgedrückt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und ein guten Rutsch.
Fastrentneram 31.12.2017 | 16:49
Wenn Sie nicht mobil sind, wenden Sie sich an einen Versichertenberater in Ihrer Nähe. Der kommt sogar zu Ihnen. Die entsprechenden Namen und Telefonnummern finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Hans Huberam 01.01.2018 | 17:34
ggf. positive Entwicklungen in der Rentenversicherung abzuwarten und sie dann später noch mitzunehmen ...denn bei eine Umwandlung jetzt sind Sie grundsätzlich raus aus späteren ggf. günstigeren Rentenberechnungen - die ich zz. nicht erwarte. Gruß w.
Ich erhoffe aber schon das es mal eine Regierung gibt die die ungleiche Berechnung bei der Zurechnungszeit für alle EMR anpasst. Gruß H Huber
memyselfam 02.01.2018 | 10:38
Zitat von Hans Huber anzeigen
Ich erhoffe aber schon das es mal eine Regierung gibt die die ungleiche Berechnung bei der Zurechnungszeit für alle EMR anpasst. Gruß H Huber
Ich eher nicht mehr, denn dann käme garantiert auch eine höhere Versteuerung zum Tragen, und ob es sich dann am Ende lohnt, wage ich zu bezweifeln!
Hans Huberam 02.01.2018 | 11:14
Zitat von memyself anzeigen
ggf. positive Entwicklungen in der Rentenversicherung abzuwarten und sie dann Ich eher nicht mehr, denn dann käme garantiert auch eine höhere Versteuerung zum Tragen, und ob es sich dann am Ende lohnt, wage ich zu bezweifeln!
Natürlich würde es sich lohnen vor allen für diejenigen die eine normale Erwerbsminderungsrente bekommen. Wir reden von 2 Jahren Zurechnungszeit von sagen wir mal insgesamt 50 €. Da kommt fast keiner über die Steuergrenze ich bekomme sogar immer Geld zurück von meiner Kapitalertragssteuer, Kirche und Solidarität Steuern. Gruß H Huber
Deutsche Rentenversicherung
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