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Von der EU-Rente wieder in die Beschäftigung als AN

von Ernst19.10.2010 | 20:41
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich, geb. 1960, beziehe seit 2000 eine BU-Rente. Eine Eu-Rente wurde damals wegen Selbständigkeit abgelehnt, obwohl die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür vorlagen. In 2009 habe ich nach Beendigung der Selbstständigkeit die EU-Rente beantragt und wurde auch genehmigt. Vor der Bu-Rente war ich als MB-Techniker angestellt und dann arbeitslos. Wegen finanzieller Probleme ( bin leider in der PKV ) spiele ich mit den Gedanken, mir irgendeine Beschäftigung zu suchen (über € 400.-) Nun meine Frage : Würde bei Arbeitsaufnahme die Eu-Rente in eine BU-Rente mit Zuverdienstmöglichkeit umgewandelt werden? Wenn ich nach 1 oder 2 Jahren wieder entlassen werde, muß ich die EU-Rente wieder neu beantragen? Wird die EU-Rente neu berechnet? Ergibt sich durch den geringeren Verdienst eine Verringerung der EU-Rente ? Vielleicht hat jemand Erfahrung mit dieser Vorgehensweise und kann mir Ratschläge geben.

2 Antworten

RFnam 19.10.2010 | 21:11
Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst werden die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in voller oder in anteiliger Höhe gezahlt (§ 96a Abs. 1a SGB VI). So wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte, die Rente wegen voller Erwerbsminderung entweder in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels geleistet. Lesen Sie sich die Anlage 19 zum EM-Rentenbescheid durch, da sind Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aufgeführt. Sie können durchaus auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten gehen. Sie müssen aber auch damit rechnen, dass eventuell die Berechtigung der EM-Rente überprüft wird. Bei einer Teil-Rente wegen HIZU brauchen Sie nur das Ende des Beschäftigungsverhältnisses mitteilen, dann lebt die Vollrente wieder auf. Beim Vollruhen oder Entzug der EM-Rente müsste die BU-Rente wieder aufleben. Detaillierte Auskünfte zu Ihrem individuellem Fall kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben.
Opa Joam 19.10.2010 | 21:09
Ich verstehe das Problem nicht.Entweder man ist krank oder nicht.
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