Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von DRV Unterlagen zurück erhalten

von Sebastian06.11.2011 | 13:19
2638 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe im Zuge einer Kontenklärung mehrere Unterlagen zur DRV gebracht die kopiert und beglaubigt wurden. Darunter Zeugnisse ehemaliger Arbeitgeber. Die Unterlagen haben aber keine Erhöhung der rentenrelevanten Zeiten erbracht. Was passiert nun mit diesen Kopien ? Bleiben die für immer und ewig bei der DRV ? Kann ich verlangen, daß ich diese Kopien zurück geschickt bekomme ? Ich habe nämlich immer ein schlechtes Gefühl, wenn zu viel bei Behörden über mich herumliegt. Danke ! Sebastian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

bedauerlicherweise können wir nicht alle Fragen abschließend beantworten. Insbesondere den Verbleib bzw. die Vernichtung der fraglichen Kopien können Sie nur direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

Prinzipiell werden eingereichte Kopien jedoch nicht für "immer und ewig" aufbewahrt, sondern nur solange diese für die jeweilige Verwaltungstätigkeit erforderlich sind. Die entsprechenden Rechtsgrundlage ist § 110b SGB IV. Eine Rückgabe von Kopien ist danach nicht vorgesehen, diese sind zu vernichten. Sie haben deshalb auch keinen Anspruch auf eine Rücksendung der Kopien.

Auf Ihren Wunsch ist Ihnen Einsicht in die für das jeweilige Verfahren angelegte Akte zu gewähren, wenn dies zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer Rechte erforderlich ist (§ 25 SGB X). Das gilt unabhängig vom Speichermedium der Akte. Sollte nur noch eine elektronische Akte existieren, ist Ihnen ein Zugriff zu ermöglichen. Akteneinsicht bedeutet aber nicht, dass Sie die Vernichtung bestimmter Aktenbestandteile verlangen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

15 Antworten

Uuuuupsam 06.11.2011 | 13:59
Zitat von Sebastian anzeigen
Ihre Sorge ist unbegründet. Zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen besteht gar keine Lagermöglichkeit bei den Rentenversicherungsträgern. Die relevanten Unterlagen werden meistens elektronisch gesichert (gescannt), alles andere sicher vernichtet, sobald der Bescheid bindend geworden ist. Kopien werden nicht zurückgegeben, da sie ja die Originale haben und die Kopien nur für Rentenzwecke gebührenfrei beglaubigt oder bestätigt wurden.
Blödsinn²am 06.11.2011 | 14:24
Zitat von Wizard anzeigen
Ihre Sorge ist unbegründet. Zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen besteht gar keine Lagermöglichkeit bei den Rentenversicherungsträgern.
Die Sorge ist durchaus begründet. Vor Jahren habe ich einmal Einsicht in meine Akte die bei der noch damals BfA geführt wird verlangt. Da war alles drin, was jemals mit mir zu tun hatte. Z.B. war auch eine schriftliche Anfrage meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgelegt, weil ich Leistungen verlangte während einer Umschulung. Also weiß somit die DRV daß ich privat vorgesorgt habe. Wer garantiert mir, daß wenn ich irgendwann einmal eine Erwerbsgemindertenrente beantragen sollte, die mir nicht verwehrt wird, mit der internen Begründung: "Es wird abgelehnt, weil privat ausreichend versorgt" ? Also obacht mit den Informationen, es bleibt alles für immer und ewig gespeichert und wird aufbewahrt und es ist im Nachhinein nicht beweisbar, ob es intern nachteilig für einen verwendet wurde.
!
Wizardam 06.11.2011 | 14:16
Zitat von Uuuuups anzeigen
Die Sorge ist durchaus begründet. Vor Jahren habe ich einmal Einsicht in meine Akte die bei der noch damals BfA geführt wird verlangt. Da war alles drin, was jemals mit mir zu tun hatte. Z.B. war auch eine schriftliche Anfrage meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgelegt, weil ich Leistungen verlangte während einer Umschulung. Also weiß somit die DRV daß ich privat vorgesorgt habe. Wer garantiert mir, daß wenn ich irgendwann einmal eine Erwerbsgemindertenrente beantragen sollte, die mir nicht verwehrt wird, mit der internen Begründung: "Es wird abgelehnt, weil privat ausreichend versorgt" ? Also obacht mit den Informationen, es bleibt alles für immer und ewig gespeichert und wird aufbewahrt und es ist im Nachhinein nicht beweisbar, ob es intern nachteilig für einen verwendet wurde.
Sebastianam 06.11.2011 | 14:39
@Wizard Genau solche Bedenken habe ich. Ich wollte Zeiten anerkannt bekommen, die mir im Rentenverlauf fehlen. Drei Monate fehlten am Ende meines kurzfristigen Not-Jobs im öffentlichen Dienst. Um das nachzuweisen, habe ich das Zeugnis des damaligen Arbeitgebers zur Verfügung gestellt, da steht der Zeitraum genau drin, den ich dort war. Merkwürdigerweise wurden die drei Monate trotzdem nicht anerkannt. Ich arbeitete damals als Hausmeister, heute als Informatiker. Weil es keinen Berufsschutz mehr gibt, heißt es später womöglich, der kann zwar nicht mehr als Informatiker arbeiten, aber als Hausmeister, das hat er uns sogar schriftlich gegeben, daß er damit Erfahrungen hat. Es war einfach zu leichtsinnig das rauszugeben. Ich hätte halt gerne die Kopie des Schriftstücks zurück. Geht das ? Sebastian
Uuuuupsam 06.11.2011 | 15:30
Zitat von Wizard anzeigen
Mit Verlaub, Ihre Einlassungen scheinen mir doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Schließlich müssen Sie ja selbst irgendwann Angaben gegenüber einer privaten Versicherung gemacht haben, dass überhaupt eine Anfrage erfolgte. Außerdem muss die Deutsche Rentenversicherung selbstverständlich aus Beweisgründen Ihre Einverständniserklärung aufbewahren, dass Auskünfte an eine private Versicherung überhaupt erteilt werden konnten. Ihre Argumentation, dass eine Privatversicherung gegen Sie verwendet werden könnte, entbehrt nicht nur jeglicher gesetzlichen Grundlage, sie gehört auch in den Bereich der Fantasie.
Narrereiam 06.11.2011 | 15:25
Anstatt hier so blöde Fragen zu stellen, hätten Sie lieber gleich einen Brief an die Rentenversicherung schreiben sollen und ihre Unterlagen zurück gefordert. Die Antworten ihnen garantiert und dann hätten sie gewußt ob sie die Unterlagen bekommen oder nicht , Punkt und aus.
Uuuuupsam 06.11.2011 | 15:45
Zitat von Sebastian anzeigen
Auch Ihre Einlassungen sind eher in den Bereich der Fantasie zu verweisen. Kein Mensch käme auf den Gedanken in Ihren eingereichten Nachweisen über Versicherungszeiten später noch einmal herumzustöbern. Letztendlich sind Sie aber ohnehin verpflichtet, bei einem neuen Antrag wahrheitsgemäße Angaben zum beruflichen Werdegang zu machen, wenn das entscheidungsrelevant sein sollte. Die Bescheidschreibung und der Versand der Bescheide erfolgen in einer automatisierten Poststraße im Massenversand. Unterlagen können dabei nicht beigefügt werden und werden daher auch nicht zurückgesandt, sondern entweder vernichtet oder gescannt und danach vernichtet. Lediglich wenn ausnahmsweise, entgegen der Empfehlung, Originale eingesandt worden sind (es gibt sogar Leute, die den Original-Personalausweis mit einsenden!) muss zwangsläufig das Porto für einen zweiten Brief eingesetzt werden, mit dem die Unterlagen zurückgegeben werden.
Wizardam 06.11.2011 | 16:22
@Uuuuups Ich wollte Sie nicht beleidigen, das mit dem Blödsinn kam von jemandem anderen. Sie schrieben von den Haaren herbeigezogen, das ist es aber nicht. @Sebastian Damals als ich Akteneinsicht nahm, hatte ich nicht den Eindruck, daß da was rückverfilmt worden wäre. Weil es sind auch einige handschriftliche Vermerke auf den einzelnen Papieren gewesen. Also existiert vermutlich noch eine zweite elektronische Akte, in die ich somit keine Einsicht hatte.
Wizardam 06.11.2011 | 15:57
Zitat von Uuuuups anzeigen
Wer garantiert mir, daß wenn ich irgendwann einmal eine Erwerbsgemindertenrente beantragen sollte, die mir nicht verwehrt wird, mit der internen Begründung: "Es wird abgelehnt, weil privat ausreichend versorgt" ? Also obacht mit den Informationen, es bleibt alles für immer und ewig gespeichert und wird aufbewahrt und es ist im Nachhinein nicht beweisbar, ob es intern nachteilig für einen verwendet wurde.
Mit Verlaub, Ihre Einlassungen scheinen mir doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Schließlich müssen Sie ja selbst irgendwann Angaben gegenüber einer privaten Versicherung gemacht haben, dass überhaupt eine Anfrage erfolgte. Außerdem muss die Deutsche Rentenversicherung selbstverständlich aus Beweisgründen Ihre Einverständniserklärung aufbewahren, dass Auskünfte an eine private Versicherung überhaupt erteilt werden konnten. Ihre Argumentation, dass eine Privatversicherung gegen Sie verwendet werden könnte, entbehrt nicht nur jeglicher gesetzlichen Grundlage, sie gehört auch in den Bereich der Fantasie.
Wenn man einen Leistungsantrag bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, wird die Sozialversicherungsnummer abgefragt. Dazu wird dann auch noch verlangt, daß man maßgebliche Institutionen von der Schweigepflicht entbindet. Wer derartiges nicht macht, dem werden Leistungen verweigert mit dem Hinweis, man wäre seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Das Spielchen kennen wir doch auch von den Behörden.......... Und noch einmal, diese Anfrage meiner Berufsunfähigkeitsversicherung befand sich 10 Jahre später immer noch in meiner Akte bei der DRV. Ich habe mir damals meine Akte bei der BfA kopieren lassen, so habe ich das alles zusätzlich noch bei mir Zuhause. Also erzählen Sie doch hier keinen Blödsinn !
Sebastianam 06.11.2011 | 16:13
Akteneinsicht beantragen, das ist eine gute Idee. So werde ich das machen, mich interessiert was alles in meinen Akten steht. Dann werde ich gezielt bei dem Termin verlangen, was ich vernichtet haben will. Wie ich hier lese, wird wohl auch einiges elektronisch gespeichert. Kann ich da auch Einsicht darauf verlangen ? Oder wird das bei Akteneinsicht zuvor zu Papier gebracht ? Sebastian
Uuuuupsam 06.11.2011 | 16:32
Zitat von Wizard anzeigen
Sie könnten sich allenfalls den Datenspeicher von außen ansehen, in dem die elektronischen Akten abgelegt sind. Das ist aber Sicherheitsbereich und nicht zugänglich für Jedermann. Das würde Ihnen auch kaum helfen. Da müssen Sie sich bei einer Akteneinsicht schon auf die Rückkopien verlassen. Wie auch anders? Das Recht auf Einsicht in seine persönlichen Akten steht jedermann zu, nicht jedoch ein Recht, Aktenteile nach eigenem Dafürhalten entfernen zu lassen. Langsam wird die Diskussion grotesk.
Wizardam 06.11.2011 | 16:43
Wer definiert denn bei der DRV, welche Unterlagen aufbewahrt werden und welche nicht ? Sicher gibt es doch einen Datenschutzbequftragten, ist der erreichbar ? Merkwürdig wäre es schon, wenn die Gesellschaft sich Gedanken darüber macht, wie man seine Daten aus dem Inet löschen lassen kann und bei den Behörden bleibt alles ewig gespeichert. Vor allem wenn permanent die Rentengesetze geändert werden und früher irrelevantes plötzlich brisant ist.
Dörthi De Villeam 06.11.2011 | 18:32
Dont feed the troll!!
Useram 08.11.2011 | 06:44
Zitat von Wizard anzeigen
Aber überlegen Sie doch mal, wenn jeder entscheiden könnte was vernichtet werden sollte und was nicht aus seiner Akte, dann würden doch alle "bealstenden" Unterlagen vernichtet werden. Briefe die meine Angabe im Rentenantrag widerlegen und mich der Lüge bezichtigen? Ach lassen wir das alles vernichten! ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026