Hallo Herr Wiechmann,
die Altersgrenzen für die Altersrenten werden zurzeit angehoben. Je nach Konstellation (Vorliegen der Voraussetzungen) ist ein Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr (Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vertrauensschutz) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Der Rentenbeginn ist jedoch unabhängig vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Maßgebend sind alleine die jeweiligen Voraussetzungen der jeweiligen Altersrente. Über die einzelnen Rentenarten können Sie sich hier informieren.
Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/00_rentenarten_und_leistungen_node.html
oder
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Den für Sie maßgebenden frühesten Rentenbeginn können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Über die Internetseite „Ihre-Vorsorge“ können Sie auch den Rentenbeginn-Rechner nutzen (Rechner & Co.; Rentenrechner; Rentenbeginn-Rechner.
Link:
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Sollten Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen