Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

von EU-nach A-Rente

von Bad R.Hall25.02.2010 | 13:33
1096 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 63,seit 2004 100% Scwehrbechündert.beziehe(18 Jahre Versichert)seit 1996 EU-Rente von cca. 800 Euro;und Witwerrente cca.400 Euro.Frage a)-Wird meine A-Rente weniger sein.Frage b) Wen ich meine Lebensgefährtin heirate in falle meines Todes hat Sie Anspruch auf meine AR.Frage c) bei Heirat verliereich auch Zusatzrente meine Frau?Mfg

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.02.2010 | 15:53

Hallo Bad R. Hall,

zu Frage a:

Die Altersrente wird aus Besitzstandsgründen nicht niedriger sein als die derzeit gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente.

zu Frage b:

Bei einer Wiederheirat endet der Anspruch auf Witwerrente mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Grundsätzlich ist in diesem Fall eine Witwerrentenabfindung möglich. Hierbei wird der 24- fache Betrag Ihrer derzeitigen Bruttorente als Einmalzahlung zugrunde gelegt. Ihre neue Ehefrau hat nach eine Ehedauer von mindestens einem Jahr ebenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Diese beträgt jedoch nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, sofern die Witwe das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat.

zu Frage c:

Die Träger der Zusatzrenten wenden im Prinzip ähnliche Vorschriften für Hinterbliebenenrenten an. Genaue Details bitten wir daher bei der Zahlstelle der Zusatzrente zu erfragen.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 25.02.2010 | 15:57
a) Die nachfolgende Altersrente wird mindestens in der Höhe der EU-Rente geleistet (Besitzschutz der Entgeltpunkte aus der EU-Rente). b) Wenn die Ehezeit mindestens zwei Jahre dauerte, hat Ihre Witwe Anspruch auf eine Witwenrente aus Ihrer Versicherung (nicht auf Ihre Altersrente). c) Bei einer Wiederverheiratung entfällt Ihr Anspruch auf die Witwerrente, die Sie jetzt beziehen (Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Zusatzrente der Frau eine Witwerrente meinen).
Renten-Fachmannam 25.02.2010 | 16:10
Korrektur: Die Ehezeit muss natürlich nur mindestens ein Jahr dauern. Ich hatte hier die Möglichkeit der Witwen(r)rentenabfindung nach § 107 SGB VI bei Wiederheirat in Höhe des 24fachen Monatsbetrages, also für zwei Jahre, im Hinterkopf. Das käme in Frage, wenn Sie eine Witwerrente beziehen, die ja bei einer Heirat wegfällt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026