Hallo Kira,
wie Sie bereits erfahren haben, ist aufgrund Ihres Geburtsjahres (1960) der Rentenbeginn der Regelaltersrente am 01.10.2026. Der von Mondkind angesprochene Besitzschutz bedeutet, dass mindestens die persönlichen Entgeltpunkte, die der Berechnung der EU-Rente zugrunde liegen, für die Berechnung der Regelaltersrente herangezogen werden und daher der Rentenauszahlbetrag nicht niedriger werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung