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Experten-Antwort

von kleine auf GROSSE Witwenrente

von Both201121.10.2011 | 14:28
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tante (Staatsangeh.und lebend in der DomRep.)erhält z.Zt. noch die kleine Witwenrente nach "altem Recht". (Heirat mit dt.Staatsbürger am 11.11.2001, ab 1.09.2004 Witwe). Ab Jan.2012 wird sie die GROSSE Witwenrente erhalten, da 45 Jahre. FRAGE: 1. Wird die Neuberechnung von der DRV selbst vorgenommen oder muss ein NEUER Antrag gestellt werden. Und welcher Antrag R500( ??) mit allen erf. Unterlagen,( wie z.B.Geburts- u.Sterbeurkunde, Reisepass/Pers.ausweis, R985,R820-1, R610 HWR,R993 usw.> da diese Unterlagen ja bereits bei der DRV vorliegen.) 2. Lt. Infos wird dann die gr.WR nicht mehr wie bisher um 30% gekürzt, da ein neuer Leistungsfall eintritt- Ist dies richtig?(-Beachte Änderung der EWG Verordnung Nr.1498/71 ab 05.05.2005 (Artikel 21Absatz 2 a. a. O.)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2011 | 11:52

Beim laufenden Bezug einer kleinen Witwenrente erfolgt die Umwandlung in die große Witwenrente bei Vollendung des entsprechenden Lebensalters von Amts wegen.

Ob die Rente ohne Kürzung ins Ausland gezahlt werden kann, erfragen Sie bitte direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

DarkKnight RVam 21.10.2011 | 14:33
Hallo Both 2011, grundsätzlich erfolgt die Umwandlung von Amts wegen. Ein formularmäßiger Antrag wird aber trotzdem in der Regel gefordert. Momentan steht nur der R500 zur Verfügung. Ein verkürzter Antrag bei nahtlosem Übergang von kleiner in große Witwenrente ist derzeit "noch nicht" auf dem Markt.
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