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die Anerkennung nach § 4 oder § 7 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist wichtig für die Berücksichtigung der Zeiten, die z.B. in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegt worden sind und Auswirkungen auf die deutsche Rentenhöhe haben können. Über den Status eines Spätaussiedlers hat im Jahr 1998 das Vertriebenenamt entschieden, dieser Entscheidung folgt die Rentenversicherung. Es gab in dieser Zeit 2 Stufen, die für die Anerkennung durchlaufen werden mussten. Die erste Stufe war ein "Aufnahmebescheid", damit eine Prüfung nach dem BVFG erfolgen konnte. Die zweite Stufe war die "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese wurde vom Vertriebenenamt des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt.
Nähere Informationen finden Sie in dieser Broschüre:
Grüße vom Expertenteam