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Experten-Antwort

Von Paragraph 4 auf 7

von Entziehung von Paragraph 404.08.2024 | 17:43
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7 Antworten

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Hallo, Meine Frage ist, als wir meine Familien 1998 nach Deutschland kamen. Haben meine Eltern von Anfang an mein Vater Paragraph 4 und die Mutter Paragraph 7 bekommen. Als wir dann in einem zweiten Übergangslager waren, gab es einen Gespräch wo meine Eltern bei einem spachtest schlecht abgeschlossen haben. Es war eine ziemlich schwere Zeit! Nach diesem Gespräch hat sich dann vieles geändert z. B. Mein Vater bekam Paragraph 7 und die Mutter Paragraph 8. Jetzt kommt die Frage, ist es rechtskräftig? Meine Eltern hatten doch von Anfang an Paragraph 4 und 7 wenn ja, kann ich das widerrufen. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

die Anerkennung nach § 4 oder § 7 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist wichtig für die Berücksichtigung der Zeiten, die z.B. in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegt worden sind und Auswirkungen auf die deutsche Rentenhöhe haben können. Über den Status eines Spätaussiedlers hat im Jahr 1998 das Vertriebenenamt entschieden, dieser Entscheidung folgt die Rentenversicherung. Es gab in dieser Zeit 2 Stufen, die für die Anerkennung durchlaufen werden mussten. Die erste Stufe war ein "Aufnahmebescheid", damit eine Prüfung nach dem BVFG erfolgen konnte. Die zweite Stufe war die "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese wurde vom Vertriebenenamt des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt.

 

Nähere Informationen finden Sie in dieser Broschüre: 

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI23016.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Grüße vom Expertenteam

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6 Antworten

BVFGam 04.08.2024 | 17:52
Nein, das können Sie nicht. Ist aber keine Frage für die Rentenversicherung. Wenden Sie sich an die Stelle, die über Ihren Status entschieden hat. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Mondkindam 05.08.2024 | 06:23
Wenn das schon 1998 so entschieden worden ist, ist das natürlich rechtskräftig. Über den Status als Spätaussiedler entscheidet aber nicht die Rentenversicherung, die muss sich nur an die getroffene Entscheidung halten. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass die erste Einschätzung bereits im Herkunftsland erfolgt ist bei Beantragung des Aufnahmebescheides, dass das dann in Deutschland nochmal überprüft wurde ist meines Wissens ganz normal.
Anonymam 05.08.2024 | 07:18
Ihre Frage hat nichts mit Rentenrechtrecht zu tun. Es ist so, ob sie beim Bäcker fragen würden, ob die Wurst in der verkauften Semmel so gut genug ist.
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