Hallo,
die Bearbeitungsdauer kann auf keinen Fall der Grund sein, dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung später beginnt als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Da sowohl die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet wurden, hat der Gutachter der Rentenversicherung offensichtlich festgestellt, dass die volle Erwerbsminderung erst ein halbes Jahr nach der teilweisen Erwerbsminderung eingetreten ist.
Dies kann z. B. daran liegen, dass sich der Gesundheitszustand Ihrer Bekannten verschlechtert hat bzw. dass nach einem halben Jahr eine zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigung aufgetreten ist.
Um die genauen Hintergründe zu erfahren, kann Ihre Bekannte Einsicht in die medizinischen Unterlagen bei der Rentenversicherung beantragen. Die Unterlagen können auch an den Hausarzt oder behandelnden Arzt Ihrer Bekannten übersendet werden, sodass sie von einem medizinischen Fachmann geprüft werden.
Bis zur Klärung des Sachverhalts sollte Ihre Bekannte ggf. beim zuständigen Sozialgericht formlos Klage zur Wahrung der Frist einlegen (sofern die Klagefrist von einem Monat nach Zugang des Rentenbescheides noch nicht abgelaufen ist). Die Adresse des zuständigen Sozialgerichts ist im Rentenbescheid angegeben. Ihre Bekannte muss diese Klage nicht sofort begründen sondern kann dem Gericht mitteilen, dass sie zunächst Akteneinsicht nehmen möchte oder sich rechtliche Hilfe suchen möchte. Sollte sich dann nach der Akteneinsicht herausstellen, dass alles in Ordnung ist, kann die Klage einfach zurückgenommen werden. Gerichtskosten entstehen Ihrer Bekannten dadurch nicht, denn das Sozialgerichtsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei.