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Experten-Antwort

von teil EMR im volle E´MR gibt es da eine Nachzahlung ?

von Anni02.10.2015 | 20:36
7360 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meiner Bekannte wurde vor einem halben Jahr eine teil EMR bewilligt. Sie hatte gleich Einspruch eingelegt und eine volle beantragt da sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit verloren hat und sich nicht beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat.. Jetzt hat die RV ihr doch eine volle bewilligt. Müsste sie jetzt nicht eine Nachzahlung für die letzten 6 Monate bekommen. ? Sie ist noch genauso krank wie bei dem Rentenantrag vor über einem Jahr. Im Rentenbescheid steht das sie jetzt aber erst ab 1.10. die volle EM Rente bekommt. Hätte RV noch länger für die Bearbeitung gebraucht, hätte meine Bekannte noch später die volle EM Rente bekommen. Ich finde das nicht richtig, wenn man schon krank ist und jeden Pfennig für KG und Medi`s ausgeben muss und sein Geld abhängig von der Bearbeitszeit der Bearbeiter / rn der VR bekommt. ---

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Bearbeitungsdauer kann auf keinen Fall der Grund sein, dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung später beginnt als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Da sowohl die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet wurden, hat der Gutachter der Rentenversicherung offensichtlich festgestellt, dass die volle Erwerbsminderung erst ein halbes Jahr nach der teilweisen Erwerbsminderung eingetreten ist.

Dies kann z. B. daran liegen, dass sich der Gesundheitszustand Ihrer Bekannten verschlechtert hat bzw. dass nach einem halben Jahr eine zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigung aufgetreten ist.

Um die genauen Hintergründe zu erfahren, kann Ihre Bekannte Einsicht in die medizinischen Unterlagen bei der Rentenversicherung beantragen. Die Unterlagen können auch an den Hausarzt oder behandelnden Arzt Ihrer Bekannten übersendet werden, sodass sie von einem medizinischen Fachmann geprüft werden.

Bis zur Klärung des Sachverhalts sollte Ihre Bekannte ggf. beim zuständigen Sozialgericht formlos Klage zur Wahrung der Frist einlegen (sofern die Klagefrist von einem Monat nach Zugang des Rentenbescheides noch nicht abgelaufen ist). Die Adresse des zuständigen Sozialgerichts ist im Rentenbescheid angegeben. Ihre Bekannte muss diese Klage nicht sofort begründen sondern kann dem Gericht mitteilen, dass sie zunächst Akteneinsicht nehmen möchte oder sich rechtliche Hilfe suchen möchte. Sollte sich dann nach der Akteneinsicht herausstellen, dass alles in Ordnung ist, kann die Klage einfach zurückgenommen werden. Gerichtskosten entstehen Ihrer Bekannten dadurch nicht, denn das Sozialgerichtsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anni,

aufgrund Ihrer ergänzenden Sachverhaltsschilderung kann es sein, dass Ihre Bekannte die volle Erwerbsminderungsrente nur erhält, weil Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz mehr hat (Arbeitsmarktrente). In diesem Fall geht der Gutachter der Rentenversicherung sogar davon aus, dass Ihre Bekannte überhaupt nicht voll erwerbsgemindert sondern nur teilweise erwerbsgemindert ist.

Es hilft Ihrer Bekannten leider nicht, dass ihr ein anderer Arzt bescheinigt hat, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Zum einen ist der Begriff der Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend mit dem Begriff der Erwerbsminderung. Zum anderen muss der Gutachter der Rentenversicherung sich nicht den Feststellungen anderer Ärzte anschließen sondern trifft sein eigenes Urteil.

Wenn Ihre Bekannte nicht vor dem Sozialgericht klagen möchte, wird Sie sich wohl mit der Feststellung des Rentenversicherungsträgers abfinden müssen. Ich kann an dieser Stelle nur noch darauf hinweisen, dass die Sozialgerichte regelmäßig nochmals ein Gutachten bei einem neutralen Gutachter in Auftrag geben, um die Feststellungen der Rentenversicherung überprüfen zu können. Es ist nicht verwerflich sondern vielmehr das gute Recht Ihre Bekannten, die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers gerichtlich überprüfen zu lassen. Das sage ich hier ausdrücklich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung.

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10 Antworten

Schadeam 02.10.2015 | 21:40
Bevor Sie sich aufregen und den Behörden Vorwürfe wegen der Bearbeitungszeit machen und Schlimmes befürchten oder gar unterstellen, hilft es sich ruhig und sachlich kundig zu machen. Für den Rentenbeginn sind folgende Fakten relevant. 1) Ab wann liegt volle EM vor? 2) Wann ist der Rentenantrag gestellt worden? 3) Ist die Rente auf Dauer oder befristet bewilligt. Wenn Sie uns das verraten können wir beurteilen ob der Rentenbeginn 01.10.2015 in Ordnung ist. Der Rentenbeginn ein halbes Jahr später deutet auf eine Zeitrente hin und daher ist wahrscheinlich alles in Ordnung. PS: dass Ihre Bekannte sich neben der Teilrente nicht arbeitslos gemeldet hat, ist nicht das Problem der DRV - vielleicht hat sie ja auch Krankengeld erhalten...... Schönes WE
anniam 03.10.2015 | 10:21
Lieber Schade. warum so aggressiv ? EMRente Antrag Aug/Sep 14 teil EMRente ab 1.4.15 befristet nach Einspruch volle EMRente ab 1.10.15 befristet, meiner Meinung müsste die volle rückwirkend ab dem 1.4. gezahlt werden, so wie ich es hier im Forum schon mal gelesen habe. Meine Bekannte konnte sich nicht Arbeitslos melden, da sie gesundheitlich nicht in der Lage ist. auch der Arzt hat das bestätigt. Sie hätte ja keine Arbeit aufnehmen können. Ich habe hier im Forum ohne Wissen von meiner Bekannten geschrieben und möchte auch nicht das sie mit der RV Probleme bekommt. Sie selber würden nie deswegen was sagen. Ich persönlich finde es nicht richtig ihr erst nach der langen Bearbeitungszeit die volle zu gewähren. Hätte es noch länger gedauert hätte sie noch später das Geld bekommen. Ich verstehe ja die Ämter, da ist genauso Personal Knappheit wie wo anders auch. Bin aber immer noch in der Meinung sie hätte eine Nachzahlung für die 6 Monate bekommen müssen. Ich wünsche euch noch einen schönen Tag der Einheit und seit lieb zueinander. :-) ---
Udo Mülleram 03.10.2015 | 17:04
Ich bin ganz neu hier in diesem Forum. Ich habe die Erwerbsminderung Rente vor 2 Wochen beantragt. Und bin gespannt wie das bei mir ausgeht. Jetzt muss ich mal dumm fragen. So wie ich das lese wurde vor einem 1/2 Jahr der Anni eine teil Rente zugesprochen und jetzt erst nach Einspruch die volle. Jetzt schreibt aber der " von 3." Beginn der vollen EM-Rente vor einem halben Jahr, die Auszahlung erfolgt, wie beschrieben. Alles ist in Ordnung und richtig so! Da blicke ich nicht durch ( ohne aggressiv zu wirken ) wann war jetzt die Volle Rente. Wenn mir nur eine Teil Rente zugesprochen wird werde ich auch Einspruch erheben. Und wenn ich dann doch die volle bekomme, erwarte ich das Geld dann von Anfang an zu bekommen und nicht erst wenn die RV Zeit hat mein Einspruch zu bearbeiten. ( oder sehe ich das jetzt auch zu aggressiv ? Mal sehen was der Experte dazu schreibt.
abc123am 03.10.2015 | 19:23
Auf alle Fälle gibt es da den Eintritt des Leistungsfalles, ob für teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Der wird z.B. festgestellt auf den 01.12.2015, dann wird die Rente erstmalig zum 7. Monat nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt - also zum 01.07.2016.
-am 03.10.2015 | 20:01
Zitat von Udo Müller anzeigenausblenden
Hallo Udo Müller, soweit hier von einer „Teilrente“ gesprochen wurde, war eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemeint. Diese Rente erhalten Sie, wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen irgendeine Tätigkeit zwar noch mindestens 3 Stunden, aber nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Da Sie somit noch eine Teilzeitbeschäftigung ausüben können, sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert und erhalten nur eine halb so hohe Rente, als wenn Sie voll erwerbsgemindert sind. Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Tätigkeit mehr mindestens 3 Stunden täglich ausüben können. Falls noch weiterhin etwas unklar ist, bitte nochmals fragen.
Anniam 04.10.2015 | 12:11
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt meiner Bekannten die Antwort vom Experten mitgeteilt. Leider war ihr das nicht Recht, dass ich hier in diesem Forum geschrieben habe. Auf ein Gericht wird sie nicht gehen, dazu ist sie zu stolz. Ich möchte hier nochmal die genauen Sachlage schildern, Im Aug / Sep 2014 also vor über einem Jahr wurde die Rente auf Anraten vom Doktor beantragt da selbst 3 Std. arbeiten nicht mehr zu schaffen war. Sieben Monate später wurde eine teil Rente auf Zeit bewillig und zum ersten mal gezahlt. Ein Einspruch auf eine VOLLE Rente auf raten vom Arzt wurde gleich eingelegt, weil meine Bekannt schon nur einen 2,5 Std Schopp hatte und diese Arbeit mit ihren Beschwerden nicht mehr ausüben konnte. Ihr Chef konnte ihr nichts leichteres an Arbeit geben, so hat sie die Arbeit ganz aufgegeben. Krankschreiben wollte sie sich nicht lassen und Arbeitslosmelden mit den Beschwerden , ???? sie hätte ja keine Stelle annehmen können. Einen neuen Gutachter Befund den die RV bezahlt hat ging noch im April ( vor 6 Mon. ) der RV zu. In dem steht, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Der Gesundheitszustand war von Anfang an, als die Rente beantragt wurde, schlecht. Darum war ich in der Meinung man hätte ihr wenn jetzt doch die volle Rente zusteht, die auch schon ab dem 1.April gezahlt werden muss. Wir reden hier von 300,- Euro im Monat. Aber wie schon gesagt, ich schreibe Nicht im Auftrag von meiner Bekannten ( die kein Internet hat ). Ich habe von mir aus dieses gepostet weil ich Mitleid mit dieser Person habe. ---
=//=am 05.10.2015 | 16:19
Im Rentenbescheid über die volle EM-Rente müsste auf Seite 2 folgendes stehen: 1. Der Grund für die Feststellung der vollen EM-Rente: a) nur aus medizinischen Gründen? b) oder AUCH aus Arbeitsmarktgründen (verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt)? c) Wann ist der Leistungsfall der vollen EM-Rente eingetreten? ____________________________________ 2) Wann genau hat sie ihre Beschäftigung aufgegeben? Angenommen, ihr Leistungsvermögen liegt bei 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sie hatte vorher, ab Rentenbeginn 2014, noch einen Teilzeitarbeitsplatznur, iwar der Arbeitsmarkt nicht verschlossen (eben weil sie noch einen Arbeitsplatz hatte!). Ich könnte mir vorstellen, dass ihr nicht nur wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes jetzt die volle EM-Rente zusteht, sondern weil sie keinen Teilzeitarbeitsplatz mehr inne hat. Diese volle EM-Rente, die sog. "Arbeitsmarktrente" wird IMMER befristet gezahlt, und zwar längstens für 3 Jahre. Als Leistungsfall zählt in der Regel die Aufgabe der Beschäftigung. Am Besten ist es, Sie beantworten die og. Fragen hier im Forum, dann kann Ihnen bzw. Ihrer Bekannten weitergeholfen werden.
=//=am 05.10.2015 | 16:24
Sorry, habe mich ein bißchen vertippt... ;-) Angenommen, ihr Leistungsvermögen liegt bei 3 - unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sie hatte vorher, ab Rentenbeginn 2014, noch einen Teilzeitarbeitsplatz, war der Arbeitsmarkt nicht verschlossen (eben weil sie noch einen Arbeitsplatz hatte!).
=//=am 05.10.2015 | 16:22
ERGÄNZUNG: Mit der Bearbeitungsdauer des Widerspruchsverfahrens hat das Ganze absolut nichts zu tun! Abgesehen davon, dass die Dauer des Widerspruchsverfahrens völlig im grünen Bereich liegt.
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