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Experten-Antwort

von Teil-EMRente zur vollen EMRente

von Birgit16.03.2019 | 18:21
74 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 10 Jahren unbefristet die Teil-EMRente und mir wurde jetzt bei der Reha gesagt, dass meine Arbeitsfähigkeit nur noch unter 3 Stunden beträgt. Ich arbeitete 25 Stunden/ Woche, dann verringerte ich ab Januar 2019 auf 20 Std./ Woche aus gesundheitlichen Gründen. (ich bin 58 und habe einen Grad der Behinderung von 70, falls dies zur Beantwortung meiner Fragen wichtig ist) Meine Fragen nun: Wenn ich in 2019 erstmals die volle EMRente erhalte, bleibt es dann trotzdem bei den Abschlägen der Teil-EMRente? Wird die Rentenhöhe neu berechnet, oder die Teil-EMRente einfach verdoppelt? Wird diese Rente in der Regel auch erst befristet und es kann sein, dass ich in zwei Jahren auf der Straße sitze? Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich finde es sehr gut, dass es dieses Forum gibt! Grüße Birgit

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2019 | 09:02

Hallo Birgit,

sofern Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt wurde, basiert diese auf einem neuen Leistungsfall. Das bedeutet, dass eine neue Rentenberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie unter Einbeziehung weiterer Beitragszeiten oder anderer rentenrechtlich relevanten Zeiten zu erfolgen hat.

Generell gilt, dass Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zeitlich zu befristen sind. Die Dauer der Befristung ist individuell zu entscheiden und hängt auch vom Krankheitsbild ab.

Die Berechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt hiervon unberührt, da diese Rente einem früheren Leistungsfall zugrunde lag.

Daher kann eine einfache Verdoppelung des Rentenbetrages nicht erfolgen, da wir hier 2 unterschiedliche Rentenberechnungen haben.

Allerdings sollte ein eventueller Hinzuverdienst innerhalb des verbliebenen Leistungsvermögens (unter 3 Stunden täglich) liegen.

11 Antworten

Birgitam 17.03.2019 | 09:56
Nachtrag: der Satz zur Befristung kann gestrichen werden (Beitrag selbst kann leider nicht bearbeitet werden). In meinem Arbeitsvertragsrichtlinien steht, dass bei befristeter EMRente der Vertrag ruht. Wenn es mir besser gehen sollte besteht der Arbeitsplatz noch. echt ein Lichtblick. Grüße Birgit
Rosamundam 17.03.2019 | 12:24
Hallo Brigitte, die Abschläge bleiben für immer. Sie können aber schon bald mit Ihrer Schwerbehinderung GdB 70 ( hoffentlich unbefristet ), in die AR für schwerbehinderte gehen. Generell werden EMR befristet genehmigt. Grüße
Birgitam 17.03.2019 | 18:35
Hallo Rosamund, vielen Dank für die Antwort. Meine Überlegung war, ob die Abschläge evtl. teilweise wegfallen, da sich die Rente ja von Teil- zur Voll-EMRente ändert und die Beträge neu berechnet werden müssen. (Evtl. auch wegen meinem Hinzuverdienst in den letzten 10 Jahren mit 25 Wochenstunden?) Sozusagen eine Statusänderung. Aber wie gesagt, ich hab keine Ahnung... Liebe Grüße Birgit
teilrentneram 19.03.2019 | 09:15
Zur Berechnung kann ich nichts beitragen, aber ich bin auch 58 und habe seit 7 Jahren eine teilweise EM Rente unbefristet, bzw. bis zur Altersrente! Und zwar von Anfang an. Also so pauschal stimmt die Aussage mit der Befristung von EM Renten nicht.
Birgitam 19.03.2019 | 11:04
Hallo Experte, vielen Dank für diese Antwort! Hallo Teilrentner, meine Teil-EMRente ist ebenfalls nach zweimaliger Verlängerung unbefristet - es macht aber Sinn, dass die Vollzeit-EM-Rente dann nicht auch gleich einmal pauschal unbefristet ist. Grüße Birgit
Teilrentneram 19.03.2019 | 12:28
Ach so. Meine war von Anfang an unbefristet
Kaiseram 19.03.2019 | 13:15
Schön für Dich, ändert aber an der korrekten Aussage des Experten nichts, da Erwerbsminderungsrenten im Regelfall befristet gezahlt werden.
Teilrentneram 19.03.2019 | 16:35
Geschrieben wurde "generell"
Calaam 19.03.2019 | 18:14
Ob generell oder im Regelfall, prinzipiell (zu 90%) werden EMR """befristet""" genehmigt. Ich sitze an der Quelle und habe die Statistik vor mir liegen.
KSCam 19.03.2019 | 19:12
M.E. viel Lärm um nichts. Birgit soll erst mal abwarten ob Sie überhaupt voll em ist. Wieso sollte sie das sein? Sie schreibt dass sie seit Januar wöchentlich 20 Stunden (also 4 Stunden täglich) arbeitet. Da ist eher nicht zu erwarten dass sie voll em ist, sie beweist doch dass sie halbtags arbeiten kann, oder?
teilrentneram 20.03.2019 | 08:01
na, ich kenn das auch, man geht zur arbeit, sitzt da und bringt nichts sinnvolles zustande! aber solange das der ag mitmacht ...
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