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Experten-Antwort

Von Teil- in Vollrente

von EM-Rente15.12.2017 | 11:07
548 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen miteinander, neulich war ich bei der DRV Rentenberatung und die Dame hat mir mitgeteilt, es gäbe ein vereinfachtes Formular auf voller EM-Rente, wenn man schon die teilweise (auf Dauer) bekäme. Allerdings konnte sie mir keine Nummer mitteilen. Im online-Chat war das überhaupt nicht bekannt. Vielleicht weiß hier jemand was.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rente,

die angesprochenen Vordrucke finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Verkuerzter_Antrag_Versichertenrente.html

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5 Antworten

Schorscham 15.12.2017 | 11:18
Diese Dame meinte vermutlich die Möglichkeit, eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden vorliegt, der betroffene arbeitslos ist und der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Solche "Arbeitsmarktrenten" werden entweder automatisch gewährt, können aber auch formlos beantragt werden. Spezielle Antragsvordrucke gibt es dafür nicht. MfG
Kallemannam 15.12.2017 | 11:27
Da hat Ihnen die Dame von der Rentenversicherung aber eine tolle Auskunft gegeben :-( Wenn Sie eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung beziehen und möchten die Rente wg. voller Erwerbsminderung benötigen Sie folgende Formulare: R0110, R 010, R0240 und R0990 Viel Erfolg und Gesundheit
Kallemannam 15.12.2017 | 11:28
Es muss das Formular R0210 sein, nicht R010 ( Schreibfehler von mir ). Entschuldigung
EM-Renteam 15.12.2017 | 11:45
Es ging nicht um die Arbeitsmarktrente! Aber toll, wenn man sich so auf gar nichts verlassen kann. Ich weiß schon, warum ich meist alles in schriftlicher Form möchte. Es ging auch darum, ob der Anspruch auf die schon gewährte teilweise Erwerbsminderungsrente (wegen Berufsunfähigkeit) bei Antrag dem neuerlichen Antrag auf volle EM-Rente, dann nicht mehr gültig wäre, ich am Ende rein theoretisch ohne alles dastünde. Daraufhin hat sie das verneint, die sei gewährt und bliebe das auch, und außerdem könne ich das vereinfachte Formular (?) ausfüllen.
EM-Renteam 15.12.2017 | 11:47
Aber danke an den Experten! Das war es wohl, der "verkürzte" Antrag
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