Hallo Daggi,
beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (EM) auf Dauer wird grds. nicht geprüft, ob in der Zukunft eine volle EM vorliegen könnte. Wie bereits von „Schade“ vorgeschlagen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf volle EM-Rente statt der teilweisen EM-Rente zu stellen. Wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort wird der Antrag aufgenommen und an den zuständigen Träger weitergeleitet. Sie können vorher einen Termin vereinbaren und erfahren dann auch, ob weitere Unterlagen erforderlich sind und mitgebracht bzw. nachgereicht werden müssen.
GroKo,
ich schlage Dich bei der Kommission für Verwaltungsvereinfachung als Vorsitzender vor. Ich nehme stark an, dass Du damit 200-%-ig einverstanden bist. (smile)
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