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Experten-Antwort

Von unbefristeter Teil EMR in Voll EMR

von Maja 14.02.2016 | 15:13
3176 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine Unbefristete Teil EMR. Aus gesundheitlichen Gründen, muss ich die volle EMR beantragen. Meine Frage : Wenn die Volle EMR nicht bestätigt/ anerkannt werden würde, könnte ich dadurch meine unbefristet Teil EMR verlieren? Oder bleibt die davon unberührt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.02.2016 | 10:36

Hallo Maja,

sofern Ihr Antrag auf volle EM-Rente nicht bestätigt wird, wird die Rente wegen teilweiser EM weitergezahlt.

Ihr Rentenversicherungsträger könnte Ihnen diese Rente nur entziehen, wenn "er" beweisen könnte, dass sich Ihr Gesundheitszustand objektiv so weit gebessert hätte, dass Sie nun mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten könnten - und davon gehe ich nicht aus, wenn Sie eigentlich eine Verschlechterung angeben.

Wird der Antrag hingegen bewilligt, bestehen beide Ansprüche nebeneinander und die höhere Rente wird gezahlt. Die Rente wegen voller EM wird regelmäßig nur befristet gezahlt - nach Ablauf der Befristung würde dann (sofern nicht verlängert wird) die teilweise EM-Rente wieder gezahlt werden.

Experten-Antwortam 15.02.2016 | 10:42

Ergänzung:

"auf unbestimmte Dauer", "auf Dauer", "unbefristet", "längstens bis zur Regelaltersgrenze" meint alles dasselbe:

Die Rente ist nicht auf einen Zeitpunkt vor der Regelaltersgrenze befristet, zu dem sie ohne eine weitere Prüfung und ohne einen neuen Bescheid wegfallen würde - also das Gegenteil von "befristet".

Die Bescheidtexte werden immer mal wieder geändert, sodass es schon sein kann, dass da verschiedene Formulierungen verwendet werden. Im § 102 Abs. 2 SGB VI steht im Übrigen "unbefristet"...

9 Antworten

Herz1952am 14.02.2016 | 15:23
Bei erneuter Rentenantragsstellung wird IhrGesundheitszustand wieder begutachtet oder auch aufgrund von den vorliegenden Arztberichten festgestellt. Wenn eine wesentlich Verschlechterung vorliegt, können Sie dann eine volle EM-Rente erhalten. Es könnte auch weiter bei Teil-EMR bleiben und Sie könnten Widerspruch einlegen. Wenn sie bereits jetzt schon eine Teil-Rente auf unbestimmte Dauer (unbefristet gibt es nicht) erhalten, ist es sehr unwahrscheinlich dass Ihnen die Teil-Rente gestrichen wird, dafür wäre eine wesentliche Verbesserung Ihres bisherigen Gesundheitszustandes nötig. Sie können aber nur eine EM-Rente beantragen, was daraus wird entscheidet die RV. Sie können auch eine Bemerkung reinschreiben, in wie fern Sie weitere Krankheiten weiter beeinträchtigt haben.
Maja am 14.02.2016 | 19:45
Hallo Herz1952, vielen Dank für die Antwort.
bertiam 15.02.2016 | 00:21
Hallo Herz 1952 du schreibst "unbefristet gibt es nicht sondern nur unbstimmte Dauer" In meinem Bescheid von 2014 steht "die volle Erwerbsminderungsrente wird auf Dauer weiter gezahlt. Ist dies nun wieder etwas anderes? Danke im vorraus für deine Antwort.
Knoblocham 15.02.2016 | 07:46
Und in meinem Bescheid der Rente wegen voller Erwerbsminderung von 2012 steht: Die Rente beginnt am xx.xx.2012. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt. Da steht nichts von "unbestimmter Dauer", "unbefristet" oder "auf Dauer". Was bedeutet das nun wieder?
Majaam 15.02.2016 | 12:53
Vielen Dank an die Experten!!!
Herz1952am 15.02.2016 | 19:00
Berti, in meinem Bescheid ist angekreuzt:(X) Rente wegen voller Erwerbsminderung und (X) auf unbestimmte Dauer. (X) Die Regelaltersgrenze wird am 12.10.2017 erreicht. Dieser Rentenanspruch besteht bis längstens 31.10.2017 (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze). Im Anschluss besteht Anspruch auf Regelaltersgrenze. Der Bescheid ist vom 1.5.09. Neue Bescheide sind wahrscheinlich anders formuliert. Dürfte aber "gehüpft wie gesprungen sein". Im Prinzip heißt das, dass sie bei Tod vor der Regelaltersrente nicht weitergezahlt wird. Ist wohl selbstverständlich. Theoretisch kann die Rente natürlich überprüft und entzogen werden (siehe Expertenbeitrag). Ergo: "unbefristet" gibt es tatsächlich nicht.
Herz1952am 15.02.2016 | 19:08
Wenn ich jetzt nur wüsste, mit welcher Tastenkombination ich das Smiley gemacht habe. Sollte eine "(" sein. Ich weis, dass es Tastenkombinationen gibt, die schöne Smileys produzieren. Muss aber gleichzeitig warnen dies auszuprobieren. Eines klappte sogar. Beim nächsten war allerdings die Bildschirmanzeige hochkant, danach musste ich sogar einen Kopfstand machen. War ein regelrechter "Zirkus" bis alles wieder normal war. Habe auch gegoogled, aber keine Tabelle gefunden (SMILE).
Herz1952am 15.02.2016 | 19:17
@Berti, @Knoblich, Es könnte auch daran liegen, dass mein Bescheid von der DRV Bund (in Stralsund) ist und nicht von einer der Regionalstellen.
W*lfgangam 15.02.2016 | 23:40
...nehmen Sie [Simikolon] [Bindestrich] [Klammer-rechts] für einen grinsenden / schelmischen / ironischen Smiliy, alternativ [Doppelpunkt] [Bindestrich] [Klammer-rechts] für einen lachenden/sich freuenden. https://de.wiktionary.org/wiki/Verzeichnis:International/Smileys Gruß w. ...gern geschehen (^_^)
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