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Zur Experten-Antwort springenHallo Maja,
sofern Ihr Antrag auf volle EM-Rente nicht bestätigt wird, wird die Rente wegen teilweiser EM weitergezahlt.
Ihr Rentenversicherungsträger könnte Ihnen diese Rente nur entziehen, wenn "er" beweisen könnte, dass sich Ihr Gesundheitszustand objektiv so weit gebessert hätte, dass Sie nun mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten könnten - und davon gehe ich nicht aus, wenn Sie eigentlich eine Verschlechterung angeben.
Wird der Antrag hingegen bewilligt, bestehen beide Ansprüche nebeneinander und die höhere Rente wird gezahlt. Die Rente wegen voller EM wird regelmäßig nur befristet gezahlt - nach Ablauf der Befristung würde dann (sofern nicht verlängert wird) die teilweise EM-Rente wieder gezahlt werden.
Ergänzung:
"auf unbestimmte Dauer", "auf Dauer", "unbefristet", "längstens bis zur Regelaltersgrenze" meint alles dasselbe:
Die Rente ist nicht auf einen Zeitpunkt vor der Regelaltersgrenze befristet, zu dem sie ohne eine weitere Prüfung und ohne einen neuen Bescheid wegfallen würde - also das Gegenteil von "befristet".
Die Bescheidtexte werden immer mal wieder geändert, sodass es schon sein kann, dass da verschiedene Formulierungen verwendet werden. Im § 102 Abs. 2 SGB VI steht im Übrigen "unbefristet"...
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