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Experten-Antwort

Von voller Erwerbsminderungsrente unbegrenzt in Rente wegen Schwerbehinderung

von Stuttgarter29.10.2015 | 14:22
1647 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 60 und 4 Monate und könnte mit 60 und 9 Monaten Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Ist das sinnvoll oder gibt es Nachteile.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stuttgarter,

da Sie vermutlich dem Geburtsjahrgang 1955 angehören, wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren und 9 Monaten möglich. Diese Altersrente hat dann einen Abschlag von 10,8 %.

Die vorher bezogene Rente wegen Erwerbsminderung erfuhr ebenfalls einen Abzug von 10,8 %. Sofern nach dem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten hinzugekommen sind, wird daher die Altersrente in der Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Bei nahtlos folgender Altersrente an eine Erwerbsminderungsrente besteht Besitzschutz, so dass die Rente auf keinen Fall niedriger wird.

Falls Sie Beiträge nach dem Beginn Ihrer jetzt bezogenen Rente gezahlt haben, wäre auf die neu zu ermittelnden Entgeltpunkte ebenfalls ein Abschlag von 10,8 % vorzunehmen, sofern Sie die Altersrente bereits mit 60 Jahren und 9 Monaten beantragen.

Abschlagsfrei wären die neu hinzugekommenen Entgeltpunkte, wenn Sie die Altersrente erst mit 63 Jahren und 9 Monaten in Anspruch nehmen würden.

In Ihrem Fall wäre eine persönliche Beratung in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert, damit eine entsprechende Berechnung erstellt werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stuttgarter,

eine Nachprüfung der Erwerbsminderung kann auch mit 60 Jahren noch vorgenommen werden.

Selbst wenn die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt würde, könnten Sie immer noch den Antrag auf Altersrente stellen, so dass eine nahtlose Rentenzahlung erfolgen kann.

Sofern keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung hinzugekommen sind, können Sie auch direkt die Umwandlung in die Altersrente vornehmen lassen, da sich der Rentenbetrag aufgrund des Besitzschutzes ja nicht verringert. Dann würde sich das Thema Nachprüfung auf jeden Fall erledigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

HotRodam 29.10.2015 | 15:31
Das ist völlig egal, da die meisten Rentner ohnehin ergänzende GRUSI-Leistungen beantragen müssen. Sollten Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, wird das Guthaben vom Sozialamt ab gegriffen !
Die Farbe Schwarzam 29.10.2015 | 15:37
Sofern Sie nach Beginn der Erwerbsminderungsrente noch gearbeitet haben (und entsprechend Beiträge gezahlt wurden), erhalten diese neuen Zeiten bei Rentenbeginn mit 60+9 einen Abschlag. Warten Sie bis zur Regelaltersgrenze und beantragen dann eine Regelaltersrente, so erhalten diese neuen Zeiten keinen Abschlag. Wie "dramatisch" das ganze ausfällt, kann hier nicht beurteilt werden. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich da von geschultem Personal persönlich beraten. Sofern nach Rentenbeginn nicht mehr gearbeitet wurde gilt: Mit der Altersrente ab 60+9 können Sie nichts falsch machen.
Schadeam 29.10.2015 | 20:29
....und zur Absicherung können Sie sich eine Vorberechnung der Altersrente anfordern. Dann wissen Sie genau ob die AR höher oder schlimmstenfalls gleich hoch ist wie die bisherige EM Rente.
Stuttgarteram 30.10.2015 | 08:22
Danke, Frage an den Experten. Ist es aber nicht doch so, dass eine Erwerbsminderungsrente auch mit 60 immer wieder zur Nachprüfung kommt, man immer wieder ein Atest braucht und die Rente tatsächlich noch wegfallen kann. Während man bei der Rente wegen Schwerbehunderung dann aber aus diese Trettmühle draus wäre.
Stuttgarteram 30.10.2015 | 10:06
Danke Experte, die Altersrente kann ich aber doch höchstens mit 63 beantragen, und was ist wenn bis dahin der Schwerbehindertenausweis GDB 50 nicht verlängert wurde. Sie sehen das Zusammenspiel von Der deutschen Rente und dem Versorgungsamt sind doch zwei paar Schuhe.
Stuttgarteram 30.10.2015 | 13:42
Danke nochmals.
=//=am 30.10.2015 | 13:38
Wieso mit 63? 1. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie bei Jahrgang 1955 mit 60 + 9 + 10,8 % Abschlag erhalten. 2. Es gibt auch noch die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Wartezeit beträgt wie bei der Rente für Schwerbehindert 35 Versicherungsjahre. Diese Altersrente wäre ab 63 + 9,9 % Abschlag möglich. 3. Für die Altersrente für BESOONDERS langjährig Versicherte müssen Sie die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllen. Diese Rente ist dann frühestens ab 63 + 6 OHNE Abschlag möglich. Sie sollten eine Rentenauskunft für die Altersrente Nr. 1 beantragen. Wenn Sie Bedenken haben, dass die Schwerbehinderteneigenschaft in den nächsten Jahren vielleicht unter 50 % sinkt, wären Sie mit dieser Rente auf jeden Fall auf der sicheren Seite, auch wenn sie evtl. nicht höher ist als die EM-Rente. Der Vorteil wäre - wie bereits beschrieben - dass Sie keine medizinischen Überprüfungen mehr zu fürchten haben. Ich bin bei meinen Ausführungen davon ausgegangen, dass Sie bereits eine EM-Rente beziehen. Das geht aus Ihren Anfragen nicht eindeutig hervor.
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