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Experten-Antwort

Vor Antragsentscheidung der Erwerbsminderungsrente neuen Job anfangen

von Gina4727.05.2020 | 20:28
828 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe am 10.10.19 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Hatte Ende Januar einen Gutachtertermin, der im Vorfeld schon meinte, dass er auch bestätigen könne, dass ich nur noch ca. 25 Stunden in der Woche arbeiten könnte. Bin Mitte 40 und derzeit arbeitslos. Habe mich auf Stellen in Teilzeit beworben und es sieht so aus, dass sich da bald was ergeben könnte. Nun meine Frage, überhaupt einen neuen Job anzufangen, bis der Bescheid da ist? Wenn dieser in dem Rahmen ausfallen sollte, bekomme ich rückwirkend was ausbezahlt? Wieviel prozentual in etwa? Abhängig von der Stundenanzahl? Was passiert, falls er doch noch abgelehnt werden sollte? Weiß gar nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2020 | 08:47

Hallo Gina47,

den sehr umfangreichen Ausführungen von „siehe hier“ kann ich mich nur anschließen. Im Zweifel können Sie sich aber auch gern nochmals telefonisch beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen (persönliche Beratungen sind aktuell leider nicht möglich):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2020/2020_03_18_corona_beratung_telefonisch.html

4 Antworten

Siehe hieram 28.05.2020 | 00:12
Hallo Gina47, Ihnen einen Rat zu geben ist schwierig. Deshalb mal ganz „faktisch“ Es gibt drei Einstufungen gesund = nicht erwerbsgemindert, arbeitsfähig auch über sechs Stunden täglich teilweise erwerbsgemindert = arbeitsfähig für drei bis unter sechs Stunden täglich voll erwerbsgemindert = arbeitsfähig nur noch bis zu unter drei Stunden täglich Wer teilweise erwerbsgemindert ist aber in seinem (eigentlichen) Beruf nicht mehr arbeiten kann, und arbeitslos ist, bekommt unter Umständen eine volle Erwerbsminderungsrente, sofern keine Aussicht auf eine – der Leistungsfähigkeit/den Einschränkungen entsprechende – Teilzeittätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (die sogenannte „Arbeitsmarktrente“). Die Teil-EM-Rente ist grundsätzlich erst einmal halb so hoch, wie eine volle EM-Rente wäre (also 50%). Dabei ist es unerheblich, ob Sie 20 oder 25 Stunden arbeiten, da dies ja im Zeitrahmen liegen würde. Gemindert werden könnte die Teil-EM-Rente dann, wenn Sie einen zu hohen Hinzuverdienst haben. Grundsätzlich sind hier 6.300 EUR ‚frei‘ (das entspricht einem Minijob mit 450 EUR mal 14 – entweder Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder weil sie in zwei Monaten den Betrag anders überschreiten dürften – immer im Zeitrahmen!). Darüber hinaus würden Sie einen persönlichen Hinzuverdienstbetrag berechnet bekommen. Dieser ist abhängig von Ihrem Verdienst der letzten Jahre und würde bei Bescheid mitgeteilt werden. Wenn Sie über diesen persönlichen Hinzuverdienstdeckel hinaus verdienen, würde sich die Teil-EM-Rente vermindern. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass der Gutachter, auch wenn er natürlich eine Meinung mit Einschätzung hat, nicht derjenige ist, der über Ihren Antrag entscheidet. Sein Gutachten liegt nun mit Ihren anderen ärztlichen Befunden beim Gutachterteam der DRV, und nur von diesem wird entschieden, ob Sie eine EM-Rente bewilligt bekommen oder nicht. Und wenn Sie mal so einige Beiträge hier im Forum in der Vergangenheit lesen, werden Sie mitbekommen, dass durchaus auch anscheinend eindeutige Fälle nicht bewilligt werden. Trotzdem ist es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ob Sie rückwirkend etwas ausbezahlt bekommen würden, hängt einerseits davon ab, ab wann die EM-Rente bewilligt wird und andererseits davon, ob es dann eine Teil- oder volle EM-Rente wird. Wie das Arbeitsamt eine Teil-EM-Rente tatsächlich anrechnen würde, müssten Sie bitte direkt dort erfragen. Sollte es doch zu einer vollen EM-Rente kommen (rückwirkend bewilligt), hat das Arbeitsamt auf jeden Fall Anspruch auf Rückerstattung der zeitgleich gezahlten Beträge, maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Netto-Rente. Darüber hinaus geleistete Zahlungen müssten Sie nicht zurückerstatten. Eine Verrechnung erfolgt zwischen Arbeitsamt und DRV, bevor Sie einen eventuellen Nachzahlungsbetrag erhalten würden. Auch wenn über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde, müssten Sie eine neue Arbeitsaufnahme Ihrer zuständigen Rentenversicherung mitteilen. Entsprechend sollte auch Ihr neuer Arbeitgeber offen informiert werden, dass Sie eine (Teil-) EM-Rente beantragt haben. Im Zuge des Antragsverfahrens würde er vermutlich ohnehin befragt, ob er Ihnen tatsächlich einen ‚leidensgerechten Arbeitsplatz‘ bietet und dies im Rahmen der zulässigen Arbeitszeitbegrenzung. Falls Ihr Antrag überhaupt abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Wenn dann doch ein ‚Rat‘ in dieser Sache, dann den, dass es wohl ziemlich kontraproduktiv wäre, wenn Sie wegen 'Rücken und Co.' eine langsitzende Tätigkeit nicht mehr ausüben konnten/können, sich aber nun für 25 Stunden als Fitnessanimateurin bewerben. Also auch eine neue Tätigkeit sollte berücksichtigen, weshalb Sie selbst EM-Rente beantragt haben. Das können Sie selbst am besten beurteilen. Zur weiteren Information über Details zur EM-Rente, Hinzuverdienst etc., laden Sie sich doch auch noch die nachfolgend verlinkten Broschüren herunter (ein Link, zwei Broschüren). Dort ist auch die Sache mit Hinzuverdienst etc. mit Berechnungsbeispielen dargestellt. Ihnen alles Gute! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Gina47am 31.05.2020 | 10:43
Vielen lieben Dank für die Antworten. Angenommen, die teilweise EMR wird bewilligt, ich finde einen Job zwischen 20 - 25 Stunden in der Woche, darf ich meinen kleinen Minijob mit 3 - 4 Stunden in der Woche auch noch zusätzlich ausüben, den ich schon 1 Jahr habe?
Gina47am 31.05.2020 | 13:33
Ja, ist wahrscheinlich eher ein Wunsch-Denken, dass ich das überhaupt schaffe, da ich ganz alleine bin und die Gesundheit eh nicht ganz so rosig aussieht.
Annahmeam 31.05.2020 | 13:02
Sie „nehmen etwas sehr viel an“. Da teilweise EM bedeutet, dass Sie nur 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten könnten, bedarf es genau dieser Tatsache und das können Sie sich selbst ausrechnen. Eine rechtssichere Antwort werden Sie hier nicht erhalten. Warten Sie daher erst mal den Rentenbescheid ab. Wenn dieser positiv erteilt wurde, sind Sie eh verpflichtet jedes Beschäftigungsverhältnis mitzuteilen und vor einer Arbeitsaufnahme sollten Sie sich die Unbedenklichkeit in Verbindung mit der gezahlten Rente durch Ihren zuständigen Rententräger bestätigen lassen.
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