Hallo,
die sogenannte Arbeitsmarktrente wird nur befristet geleistet, weil sich der Arbeitsmarkt z. B. konjunkturbedingt verändern kann. Zum Ablauf einer Befristung hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt für Sie noch verschlossen ist oder nicht. Ist der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen, fällt Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung weg und Sie erhalten nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Insoweit ist eine "ärztliche Meinung" hier nicht relevant.
In der Vergangenheit sind die Rentenversicherungsträger regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Das ändert sich aber zukünftig aufgrund des derzeit guten Arbeitsmarktes. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente bis zum 64. Lebensjahr weiter verlängert bekommen.
Ansonsten gibt es (rentenrechtlich) keinen Unterschied zu einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie Sie ja selbst festgestellt haben, wird eine befristete Rente bei Verlängerung der Befristung nicht neu berechnet. Wenn eine befristete Rente also schrittweise bis zum Beginn der Altersrente verlängert wird, ist sie rückblickend betrachtet wie eine Dauerrente geleistet worden – außer, dass Sie 6 Monate später begonnen hat als eine Rente, die von Anfang an als unbefristete Rente festgestellt wurde.