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Experten-Antwort

Vor-Nachteile laufend verlängerte Arbeitsmarktrente bis zur Altersrente?

von bernd9919.01.2016 | 16:58
3081 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Meine Arbeitsmarktrente (also volle EMR Aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt) wurde schon 3x je 3Jahre verlängert. Es wird sich hier auch nichts mehr ändern (lt. Ärzten und mir). Frage: Hat es Vor- oder Nachteile, wenn eine solche Arbeitsmarktrente ständig verlängert wird? 8x je 3 Jahre, dann wäre ich 64Jahre alt. Also bis zur eigentlichen Renteneintrittsalter. Habe GdB von 60% unbefristet. Im Vergleich zu einer unbefristeten vollen EMR!?! Von der Rentenhöhe ändert sich ja nichts. Aber vielleicht gibt es ja sonst Vor- Nachteile bei diesen 2 Arten von EMR? Danke

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die sogenannte Arbeitsmarktrente wird nur befristet geleistet, weil sich der Arbeitsmarkt z. B. konjunkturbedingt verändern kann. Zum Ablauf einer Befristung hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt für Sie noch verschlossen ist oder nicht. Ist der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen, fällt Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung weg und Sie erhalten nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Insoweit ist eine "ärztliche Meinung" hier nicht relevant.

In der Vergangenheit sind die Rentenversicherungsträger regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Das ändert sich aber zukünftig aufgrund des derzeit guten Arbeitsmarktes. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente bis zum 64. Lebensjahr weiter verlängert bekommen.

Ansonsten gibt es (rentenrechtlich) keinen Unterschied zu einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie Sie ja selbst festgestellt haben, wird eine befristete Rente bei Verlängerung der Befristung nicht neu berechnet. Wenn eine befristete Rente also schrittweise bis zum Beginn der Altersrente verlängert wird, ist sie rückblickend betrachtet wie eine Dauerrente geleistet worden – außer, dass Sie 6 Monate später begonnen hat als eine Rente, die von Anfang an als unbefristete Rente festgestellt wurde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die sogenannte Arbeitsmarktrente wird nur befristet geleistet, weil sich der Arbeitsmarkt z. B. konjunkturbedingt verändern kann. Zum Ablauf einer Befristung hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt für Sie noch verschlossen ist oder nicht. Ist der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen, fällt Ihr Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung weg und Sie erhalten nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Insoweit ist eine "ärztliche Einschätzung" hier nicht relevant.

In der Vergangenheit sind die Rentenversicherungsträger regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Das ändert sich aber zukünftig aufgrund der derzeit guten Arbeitssituation. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente bis zum 64. Lebensjahr weiter verlängert bekommen.

Ansonsten gibt es (rentenrechtlich) keinen Unterschied zu einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wie Sie ja selbst festgestellt haben, wird eine befristete Rente bei Verlängerung der Befristung nicht neu berechnet. Wenn eine befristete Rente also schrittweise bis zum Beginn der Altersrente verlängert wird, ist sie rückblickend betrachtet wie eine Dauerrente geleistet worden – außer, dass Sie ein halbes Jahr später begonnen hat als eine Rente, die von Anfang an als unbefristete Rente festgestellt wurde.

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9 Antworten

HotRodam 19.01.2016 | 18:43
Das behaupten die sogenannten Job-Center auch immer. Je besser der Arbeitsmarkt angeblich ist, desto größer wird der Druck auf die Arbeitslosengeld-Berechtigten. Labile Menschen geben dann irgendwann auf und nehmen jeden unzumutbaren Job an, nur damit sie endlich den unmenschlichen Schikanen der Job-Center entkommen !
Sehr sinnvollam 19.01.2016 | 20:56
In der Vergangenheit sind die Rentenversicherungsträger regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Das ändert sich aber zukünftig aufgrund der derzeit guten Arbeitssituation. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente bis zum 64. Lebensjahr weiter verlängert bekommen.
Das behaupten die sogenannten Job-Center auch immer. Je besser der Arbeitsmarkt angeblich ist, desto größer wird der Druck auf die Arbeitslosengeld-Berechtigten. Labile Menschen geben dann irgendwann auf und nehmen jeden unzumutbaren Job an, nur damit sie endlich den unmenschlichen Schikanen der Job-Center entkommen !
sehr sinnvollam 19.01.2016 | 21:14
In der Vergangenheit sind die Rentenversicherungsträger regelmäßig von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. Das ändert sich aber zukünftig aufgrund der derzeit guten Arbeitssituation. Sie können sich daher nicht darauf verlassen, dass Sie Ihre Arbeitsmarktrente bis zum 64. Lebensjahr weiter verlängert bekommen.
Das behaupten die sogenannten Job-Center auch immer. Je besser der Arbeitsmarkt angeblich ist, desto größer wird der Druck auf die Arbeitslosengeld-Berechtigten. Labile Menschen geben dann irgendwann auf und nehmen jeden unzumutbaren Job an, nur damit sie endlich den unmenschlichen Schikanen der Job-Center entkommen !
Ich habe großes Mitlied mit dem von HotRod beschriebenen Hartz-IV-Empfänger, der vor lautet Labilität nun einen Job aufnimmt und wie die Mehrheit unserer Bevölkerung nun arbeitet, statt dem Sozialstaat auf der Tasche zu liegen. Wirklich, ein armer Kerl! Und das böse Job-Center ist schuld, dass er wieder arbeitet; da hat das Job-Center wohl seine Aufgabe völlig falsch verstanden ...
sehr sinnvollam 20.01.2016 | 15:20
Hier von "Arbeitszwang" zu reden, ist wohl sehr über das Ziel hinausgeschossen. Wenn es nach Ihnen geht, müssten die Jobcenter und Arbeitsagenturen ihre Vermittlungsbemühungen (in Ihren Worten: "Schikanen") einstellen – denn das schränkt ja schließlich die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl ein. Ein Tipp: Bevor Sie hier großspurig und hier völlig unpassend auf das Grundgesetz verweisen, sollten Sie sich mal die Vorschriften des SGB II zu Gemüte führen, insbesondere § 2 SGB II: das ist die gesetzliche Vorschrift über den "Arbeitszwang". Aber vielleicht ist § 2 SGB II ja auch verfassungswidrig – und außer Ihnen hat es bisher noch keiner bemerkt …
Schorscham 20.01.2016 | 15:43
Was für ein Kraut rauchen Sie eigentlich? Noch nicht einmal die Abgeordneten der Links-Partei vertreten solche kruden Ansichten.
sehr sinnvollam 20.01.2016 | 15:56
Seit wann steht das SGB II über dem Grundgesetz ?
Sie haben juristisch wohl gar keine Ahnung: Das SGB II muss nicht über dem Grundgesetz stehen, es muss nur mit dem Grundgesetz vereinbar - sprich: verfassungsgemäß - sein. Wenn Sie also meinen, dass das SGB II gegen das Grundgesetz verstößt, dann sollten Sie jetzt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen (viel Spaß dabei) – oder einfach nur aufhören, unsinnige Bemerkungen zu schreiben.
Schorscham 20.01.2016 | 20:24
Zitat von sehr sinnvoll anzeigenausblenden
Das meinen viele selbsternannte Sozial- und Verfassungsrechtsexperten aus dem TACHELES-Forum. Dieser "geniale Herr Z." hat sogar schon über 250 Klagen produziert, wie aus einem von ihm veröffentlichten LSG-Urteil eindeutig hervorging. Er ist auch schon bis vors Bundesverfassungsgeicht vorgedrungen, wurde aber mit 2 Missbrauchsgebühren über jeweils 150 Euro abgeschmettert. Aber diese Typen haben natürlich trotzdem Recht und alle Andersdenkenden haben keine Ahnung. ;-) MfG
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