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Experten-Antwort

Vor Reha-antritt arbeiten?

von Frankee17.03.2011 | 20:36
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3 Antworten

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Hallo, habe mir letztes Jahr im Dezember mein Fuß 6-Fach gebrochen mittlerweile bin ich schon soweit das ich langsam ohne Gehilfen laufen kann. Mein Rehaantrag wurde mir auch genehmigt und im Mai geht es los. Nur bis zur Reha im Mai, sind es noch 7 Wochen. Auch denke ich nicht das mich mein Arzt noch länger krank schreibt obwohl ich noch nicht wie früher ganz normal laufen kann. Ich arbeite im Außendienst, ist es denn okay, wenn ich in der Zeit bis zur Reha, meine Arbeit wieder aufnehme? Wobei es natürlich auch irgendwie unsinnig ist, wenn ich arbeiten gehe, dann brauche ich doch danach nicht mehr zur Reha, wenn ich mich nicht irre ist doch die Reha zur wiedereingliederung im Arbeitsleben da oder ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frankee,

es ist für die Rentenversicherung kein Problem, wenn Sie direkt vor der Reha arbeiten. Es geht bei der Reha ja nicht darum, die akute Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen, sondern eine vielleicht drohende Erwerbsminderung abzuwenden. Sie sollten die Reha also auf jeden Fall nutzen, Ihre Gehfähigkeit weiter zu verbessern.

Ob ein vorheriger Wiedereinstieg in die Arbeit allerdings medizinisch sinnvoll ist, können Sie nur mit Ihrem Arzt besprechen...

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2 Antworten

Nixam 18.03.2011 | 07:23
Hallo Frankee! Die einmal bewilligte Rehabilitationsleistung verdonnert Sie nicht dazu, zu Hause zu bleiben, nur weil Sie in der vergangenen Zeit krank gewesen sind. Gehen Sie arbeiten und treten Sie anschliessend zu gegebener Zeit Ihre Reha an. NACHTEILE DURCH DEN ARBEITSANTRITT ENTSTEHEN IHNEN NICHT!!! Auch verwirken Sie dadurch Ihren Anspruch auf die Reha nicht. Ich würde deshalb die Reha zu gegebener zeit antreten. Viele Grüße Nix
Klemensam 18.03.2011 | 09:04
Die meisten Rehas werden aus einem aktuell ausgeführtem Arbeitsverhältnis heraus gestellt und dann auch angetreten. Weder zum Zeitpunkt des Antrages, noch zum Zeitpunkt des Rehanatritts müssen Sie als also AU sein. Es geht bei einer med. Reha darum, eine bevorstehende ERWERBSminderung abzuwenden oder eine bereits bestehende EM zu bessern oder gar zu beseitigen. Mit der Beseitigung einer aktuellen AU hat eine Reha also nichts zu tun. Natürlich wäre es in ihrem Falle gesundheitlich besser , wenn Sie bis zum Rehaantritt noch weiter krank geschrieben würden. Aber das liegt einzig und alleine in der Entscheidung ihres behandelnden Arztes. Wenn der Arzt Sie nicht mehr AU schreibt müssen Sie halt wieder arbeiten und dann erst die Reha antreten.
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