Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „gerd“,
damit es keine Probleme beim Leistungsbezug gibt ist es an erster Stelle wichtig, die betroffenen Stellen - also Krankenkasse, Rentenversicherungsträger und insbesondere die Reha-Einrichtung – entsprechend zu informieren.
Über eine Verschiebung des festgelegten Rehabeginns um bis zu einem Monat entscheidet formell zwar der Reha-Arzt, da hierbei nur wirklich zwingende Gründe – wie eben eine Erkrankung des Betreffenden- in Betracht kommen. Nach einer telefonischen Abklärung mit der Reha-Einrichtung dürfte dies aber kein Problem darstellen. Über den neuen Aufnahmetermin sollte auch die Krankenkasse informiert werden.
Zeichnet sich eine schwerwiegendere Erkrankung ab, die ggfs. mehrere Monate andauert und damit den Rehabeginn hinauszögert, wäre zu bedenken, dass der Bescheid des Rentenversicherungsträgers unter Umständen seine Gültigkeit verliert. Dies ist in der Regel nach 6 Monaten der Fall; sobald Rehafähigkeit wieder vorliegt, wäre dann ggs. ein neuer Antrag zu stellen.
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