Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEs gibt die Möglichkeit Rentenabschläge durch Zahlungen auszugleichen, vgl. § 187 Sozialgesetzbuch VI.
Bei einer derzeitigen monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro und einem Abschlag von 10,8 % wären dafür ca. 27.000 Euro zu zahlen.
Diese Ausgleichszahlungen machen im Regelfall dann Sinn, wenn im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnis eine Abfindung geleistet wurde, und daraus Gelder in die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI fließen.
Die Frage der Rentabilität solcher Ausgleichszahlungen (im Vergleich zur Alternativanlage in ein kapitalgedecktes privates Vorsorgeprodukt) wurde auch von Finanzwissenschaftlern ds öfteren geprüft, vgl. http://www.faz.net/s/RubD0AD9A6D94EE4658B9DDDAEB8EE726B0/Doc~E3518AF07C9D9437A87F526EA457ADB3D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Inwieweit die Rendite solcher Zahlungen dann immer noch unter dem Aspekt der Erbringung von Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenrenten oder der Bewertung von Zeiten ohne Beitragsleistung zu prüfen ist, sei in dieser Situation gesondert zu prüfen...
MfG
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