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Vorabausgleich der Rentenabschläge

von gila18.12.2007 | 08:04
1881 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Zusammenhang mit den Rentenabschlägen 0,3 % je Monat beim früheren Rentenbeginn, habe ich von der Möglichkeit gelesen einen Vorabausgleich mit freiwilligen Beiträgen zu leisten, um somit die Abschläge zu kompensieren. Ist diese Form gegen die Rentenkürzung zu empfehlen ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.12.2007 | 10:03

Es gibt die Möglichkeit Rentenabschläge durch Zahlungen auszugleichen, vgl. § 187 Sozialgesetzbuch VI.

Bei einer derzeitigen monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro und einem Abschlag von 10,8 % wären dafür ca. 27.000 Euro zu zahlen.

Diese Ausgleichszahlungen machen im Regelfall dann Sinn, wenn im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnis eine Abfindung geleistet wurde, und daraus Gelder in die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI fließen.

Die Frage der Rentabilität solcher Ausgleichszahlungen (im Vergleich zur Alternativanlage in ein kapitalgedecktes privates Vorsorgeprodukt) wurde auch von Finanzwissenschaftlern ds öfteren geprüft, vgl. http://www.faz.net/s/RubD0AD9A6D94EE4658B9DDDAEB8EE726B0/Doc~E3518AF07C9D9437A87F526EA457ADB3D~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Inwieweit die Rendite solcher Zahlungen dann immer noch unter dem Aspekt der Erbringung von Rehabilitationsleistungen, Hinterbliebenenrenten oder der Bewertung von Zeiten ohne Beitragsleistung zu prüfen ist, sei in dieser Situation gesondert zu prüfen...

MfG

1 Antworten

HLRT67am 18.12.2007 | 08:18
Im Prinzip jein - es kommt auf die Umstände an. Letztenendes ist es immer dasselbe Spiel: Ich muß einmal Geld anlegen, um daraus eine laufende Leistung zu erhalten. Und dieses Geld muß ich haben, sonst geht es nicht. Wo ich es "anlege", hängt ganz von der individuellen Situation ab und von der Risikofreudigkeit. Wer alleinstehend ist,das ganze bei der Dt.Rentenversicherung macht und dann nach zwei jahren verstirbt, ärgert nur seine Erben - mit dem Geld auf der Bank hätte er vielleicht andere Risiken nicht abgedeckt, aber die Erben hätten etwas davon. Daß die Deutsche Rentenversicherung nicht in erster Linie gute Renditen erzielt, ist systemimmanent und sollte ihr nicht angekreidet werden, dafür bietet sie andere Absicherungen, die eben mitbezahlt werden. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle ausrechnen, was es kosten würde, den Rentenabschlag bei der DRV auszugleichen, gehen Sie zum Banker Ihres Vertrauens und lassen Sie sich einen Vorschlag machen, berücksichtigen Sie die ein- und ausgeschlossenen Leistungen und Risiken (Rentengarantie, Witwenversorgung, Behandlung des Kapitals im Todesfall etc.)
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