Jeder Arbeitgeber muss spätestens bis zum 15. April des Folgejahres eine Jahresmeldung über das erzielte Entgelt des vergangenen Kalenderjahres abgeben. Damit über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden kann, wird bereits vorab das erzielte Entgelt vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gesonderten Meldung angefordert, damit der Verdienst bei der Rentengewährung berücksichtigt werden kann.