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Experten-Antwort

Vorausbescheinigung

von Ria31.12.2010 | 14:58
5200 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich ( geboren 1954 ) habe aufgrund längerer Erkrankung einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. Nun fordert die DRV eine Vorabbescheinigung der Jahresmeldung beim Arbeitgeber an. Wozu dient diese? Danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jeder Arbeitgeber muss spätestens bis zum 15. April des Folgejahres eine Jahresmeldung über das erzielte Entgelt des vergangenen Kalenderjahres abgeben. Damit über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden werden kann, wird bereits vorab das erzielte Entgelt vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gesonderten Meldung angefordert, damit der Verdienst bei der Rentengewährung berücksichtigt werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ria,

aufgrund der Anforderung des Entgelts beim Arbeitgeber kann nicht gefolgert werden, dass eine Entscheidung bereits getroffen wurde. Wie "..." bereits erwähnte, wird das Entgelt bereits vorab ermittelt, damit nach Feststellung der Erwerbsminderung duch die Gutachter schnellstmöglich der Rentenbescheid erteilt werden kann.

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3 Antworten

Riaam 03.01.2011 | 18:05
Hallo Experte, bedeutet dies, es ist schon eine Entscheidung über meinen Antrag gefallen und es handelt sich um ein Ausrechnen der Rentenhöhe. Oder wird danach erst über den Antrag entschieden?
...am 04.01.2011 | 06:43
Es ist grundsätzlich noch keine Entscheidung gefallen. Das Entgelt wird durch die DRV gleich nach Antragsaufnahme angefordert, um bei einem positiven Ergebnis den Antrag schnellstmöglich erledigen zu können. Nein Kritiker, auch bei Rentenablehnung ist das keine Vorratsdatenspeicherung! Die Daten werden spätestens im Folgejahr sowieso durch den Arbeitgeber gemeldet.
-_-am 01.01.2011 | 14:21
Die über die Einzugsstelle (Krankenkasse) abzugebende Jahresmeldung für das Jahr 2010 ist vom Arbeitgeber erst in den ersten Monaten des neuen Jahres (ggf. erst im April 2011 in Ihrem Versicherungskonto) zu erwarten. Da Sie vermutlich Ihren Rentenbescheid nicht erst im Mai erhalten möchten, wird die Entgeltangabe für die Zeit bis zur Rentenantragstellung vorab manuell angefordert.
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