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Experten-Antwort

Vorausbescheinigung AG

von Lillifee08.02.2013 | 10:10
3139 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ab 01.08. gehe ich in Altersrente. Mein AG hat die Zahlen für 2012 noch nicht an den RV übermittelt. Dies geschieht erst März/April. Es fehlt also die Datenübermittlung vom letzten Jahr und eine Vorausbescheinigung hätte ich auch gerne schon im März, damit ich den Rentenantrag noch spätestens im April stellen kann. Rentenantrag wird übrigens vom Rentenversicherer maschinell sofort bearbeitet. Ich muß mich nicht durch Berge von Papier wälzen. Auch die berufliche Ausbildungszeit wurde im Versicherungsverlauf festgehalten. Insofern alles klar, keine Lücken. Kann ich von meinem AG verlangen, dass er die Meldung an RV aus dem Jahre 2012 bis März (Termin beim Rentenverater) vorzieht und auch schon im März die Vorausentgeltbescheinigung für 2013 erstellt bis 31.07. 2013? Beim Antrag mitzunehmen: ID Steuer-Nr., IBAN-BIC Bank, Bestätigung KV, das wars.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.02.2013 | 12:34

Ich bin mit den Meldefristen (DEÜV) vertraut und habe nicht geschrieben, dass der Arbeitgeber innerhalb von 2 -4 Wochen melden muss. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass diese Meldungen/Anworten in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen eingehen.

Erinnerungen zu einer angeforderten Gesonderten Meldung erfolgen (in unserem Hause) in der Regel nach ca. 5 Wochen.

Experten-Antwortam 08.02.2013 | 11:03

Die Jahresmeldung für das Jahr 2012 erfolgt von Ihrem Arbeitgeber bis spätestens zum 31.03.2013 - insofern müssen Sie nichts veranlassen.

Den Rentenantrag sollten Sie erst 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen (also Ende April).

Der Rentenversicherungsträger fordert nach Eingang des Rentenantrages von Ihrem Arbeitgeber eine "Gesonderte Meldung" für die Zeit vom 01.01.2013 - 30.04.2013 an. Diese geht in der Regel innerhalb von

2-4 Wochen beim Rentenversicherungsträger ein. Sobald die Rentenanpassungswerte für 2013 bekannt sind (Mai 2013), wird der Rentenversicherungsträger die Einnahmen vom 01.05.2013 - 31.07.2013 hochrechnen, sofern Sie eine Hochrechnung (also einen frühzeitigen Rentenbescheid) wünschen.

10 Antworten

=//=am 08.02.2013 | 10:16
Eine Vorausbescheinigung kann nur für 3 Kalendermonate erteilt werden. Da Ihr Versicherungskonto geklärt ist, reicht es doch völlig aus, wenn Sie den Rentenantrag - bei Rentenbeginn 01.08.2013 - im Mai stellen. Dann dürfte das mit der Vorausbescheinigung von Mai - Juli 2013 problemlos sein. Eine Bescheidserteilung ist vermutlich eh erst Mitte/Ende Mai möglich, da die Bezugsgrößen ab Juli vorher noch nicht eingespielt sind (Rentenanpassung ab 01.07.). Machen Sie´s nicht so kompliziert. ;-)
Achjaam 08.02.2013 | 11:37
Hm, da scheint mir ein Experte nicht gänzlich mit den Meldefristen gemäß DEÜV vertraut zu sein. Daß diese bei der DRV nicht sooo bekannt sind, kann ich auch der Tatsache entnehmen, daß teilweise im 2-Wochen-Abstand die gleichen Anforderungen gesonderter Meldungen mit dem Vermerk "Eilt sehr" auf meinem Tisch landen...
...am 08.02.2013 | 12:57
Zitat von Achja anzeigen
D astellt sich mir dann die Frage : Wenn sie eine Anforderung zur Abgabe einer gesonderten Meldung mit dem Vermerk "Eilt sehr" auf dem Tisch haben, warum passiert dann 2 Wochen lang nichts ?
Achjaam 08.02.2013 | 15:29
Weil man bei Arbeitnehmerzahlen im fünstelligen Bereich derartige Dinge maschinell macht und nicht von Hand, wie der Kleinbetrieb um die Ecke. Dafür hat der Gesetzgeber eben auch entsprechende Fristen vorgesehen. Wenn eine Erinnerung an eine gesonderte Meldung nach 5 Wochen ergeht, tut sie dies eben auch mindestens eine Woche zu früh.
KSCam 08.02.2013 | 17:28
Da sieht man wieder wie schwer es sein kann es allen Recht zu machen..... Erinnert die Sachbearbeitung zu früh an die ausstehende Meldung, fühlt sich der Arbeitgeber auf den Schlips getreten. Wartet die Sachbearbeitung zu lange, motzt der Kunde oder der Vorgesetzte weil die Laufzeiten zu lange sind. Erinnert er gar nicht (und verpennt der Betrieb die Meldung), ist es auch wieder nicht Recht.
batrixam 08.02.2013 | 20:33
Zitat von Achja anzeigen
Bei einem Rentenbeginn z. B. 01.08. muss die gesonderte Meldung alle Entgelte bis einschließlich 30.04. enthalten. Die gesonderte Meldung kann daher abgegeben werden, wenn das Gehalt für April abgerechnet worden ist. Warum muss man da erst auf die Erinnerung der DRV warten??? Andere Fristen sind bei der gesonderten Meldung nicht zu beachten!
Sozialröchler?am 08.02.2013 | 22:33
"Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der e r s t e n folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, s p ä t e s t e n s bis zum 15. April des folgenden Jahres, zu erstatten." http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__10.html
Sozialröchler?am 08.02.2013 | 23:10
"Eine Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ist mit der nächsten Lohn und Gehaltsabrechnung zu erstatten. ..." http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__12.html Eine Frist von 5 Wochen ist, unter Berücksichtigung der Laufzeit bis zum Eingang der Anforderung beim Arbeitgeber, der dortigen Bearbeitungszeit und der Zeit bis zum Einlaufen im Rentenversicherungskonto nach Erstattung der Meldung, bei ungünstiger Terminlage kurz bemessen. Erinnerung führt möglicherweise zu unnötiger Mehrarbeit. Wo liegt eigentlich das Problem, wenn man 3 Monate Zeit hat? Der Rentenbeginn August kann bei nachschüssigen Zahlungen noch bei Bewilligungen bis Anfang August pünktlich erreicht werden.
Frau Kentschkeam 09.02.2013 | 19:37
Hm, da scheint mir ein Experte nicht gänzlich mit den Meldefristen gemäß DEÜV vertraut zu sein. Daß diese bei der DRV nicht sooo bekannt sind, kann ich auch der Tatsache entnehmen, daß teilweise im 2-Wochen-Abstand die gleichen Anforderungen gesonderter Meldungen mit dem Vermerk "Eilt sehr" auf meinem Tisch landen...
D astellt sich mir dann die Frage : Wenn sie eine Anforderung zur Abgabe einer gesonderten Meldung mit dem Vermerk "Eilt sehr" auf dem Tisch haben, warum passiert dann 2 Wochen lang nichts ?
Mit "Eilt-Sehr"-Sachen ist das so ne Sache. Bei solchen Sachen sind die Sachbearbeiter vorsichtig. Da ist sicherlich irgend etwas faul. Wenn der Sachbearbeiter da einen Fehler macht, ist er doppelt schlecht dran. Darum traut sich da keiner da rann und läßt es lieber liegen. Vielleicht findet sich ein übereifriger Dummer, der das bearbeitet. Am besten ist, man bearbeitet nur triviale Sachen. Da kann einem nichts passieren.
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