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Experten-Antwort

Voraussetzung Teilhabe am Arbeitsleben

von Fragerin24.05.2019 | 20:21
109 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, die Wartezeit von 15 Jahren ist erfüllt. Nach der Erkrankung wurde ich 2017 gekündigt. (Ich hatte einen Minijob u habe Rentenbeitrag freiwillig aufgestockt)Im September 2018 konnte ich meine onkolog.Reha dann machen.Dies ging über meine Krankenkasse.Neben dem Minijob damals bezog ich Alg2 und auch jetzt noch.Bekommt man die Teilhabe am Arbeitsleben trotzdem bei der RV,auch wenn man 2017 die Arbeit durch die Krebserkrankung verloren hat?Diesen Minijob kann ich allein aus körperl.Gründen seit der Chemo nicht mehr ausüben.Mein Wunsch ist Hilfe,um.meinen erlernten Beruf von früher wieder aufzugreifen.Ich habe wegen der Erkrankg einen Schwerbehindertenausweis GdB 70. Vielen Dank und voller Hoffnung auf Teilhabe, da mir das auch psychisch und seelisch sehr helfen würde

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die bisherigen Antworten sind goldrichtig. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und klären Sie das Ziel. Ebenso könnte der Kontakt mit dem Jobcenter hilfreich sein.

Sofern LTA-Leistungen das Ziel sein könnten, sollten Sie einen Antrag stellen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

DRVam 24.05.2019 | 22:06
Die Antwort, ob Sie berufliche Maßnahmen erhalten können, werden Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Rententräger stellen. Hier im Forum wird Ihnen letztlich niemand die Antwort liefern können. Sie sollten daher zeitnah einen entsprechenden Antrag bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, einem kommunalen Versicherungsämtern oder einem Versichertenältesten aufnehmen lassen. Oder Sie drücken sich hier die entsprechenden Antragsformulare aus und reichen diese bei Ihrem zuständigen Rententräger ein. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Fragerinam 24.05.2019 | 22:44
Vielen Dank. Ja, das mache ich
Schadeam 25.05.2019 | 09:03
Parallel dazu sollten Sie sich zusammen mit Ihren Ärzten Gedanken machen ob das Ziel die bisherige Arbeit wieder machen zu können aus medizinischer Sicht überhaupt realistisch und machbar ist, bzw. wie die Hilfen aussehen sollen die Sie sich von einem LTA Antrag erwarten. Wenn der alte Beruf wieder geht, warum dann überhaupt LTA? Dann geht es doch bestensfalls um einen Einarbeitungszuschuss für einen potentiellen Arbeitgeber - und den könnte Ihnen das Jobcenter schon längst angeboten haben? Fragen über Fragen, die aber allesamt im Forum nicht lösbar sind. :)
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