Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM sind für den bisherigen Rentenbezug unschädlich.
Wenn Sie außerhalb einer WfbM tätig sein wollen, dann ist zu prüfen, ob der bisherige Rentenanspruch noch weiterhin so besteht.
Bevor Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, besprechen Sie bitte unbedingt den Sachverhalt mit einem Reha-Berater.