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Experten-Antwort

Voraussetzungen für berufliche Reha über DRV

von Rehainteressent18.01.2016 | 21:37
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6 Antworten

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Ich interessiere mich für das Thema berufliche Reha und frage mich als EM-Rentner (6 Jahre Rente), welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Ist es zwingend erforderlich, vorher eine medizinische Reha gemacht zu haben oder kann ich den Reha-Antrag auch selber stellen ? Welche Unterlagen sollte oder muss ich dem Antrag beifügen ? Ist hierzu eine ärztliche Stellungnahme erforderlich ? Macht es Sinn, vorher ein Gespräch mit einem Reha-Berater der DRV zu führen oder kann ich mir das sparen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM sind für den bisherigen Rentenbezug unschädlich.

Wenn Sie außerhalb einer WfbM tätig sein wollen, dann ist zu prüfen, ob der bisherige Rentenanspruch noch weiterhin so besteht.

Bevor Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, besprechen Sie bitte unbedingt den Sachverhalt mit einem Reha-Berater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

W*lfgangam 18.01.2016 | 21:58
Hallo Rehainteressent, Sie füllen die erforderlichen Vordrucke aus, fangen Sie mit dem G0100 an: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… lesen sich vorher das Merkblatt durch (G0103), und fügen die erforderlichen Zusatzvordrucke/Unterlagen bei. Der G0115/Selbsteinschätzungsbogen könnte auch nicht schaden, wo Sie 'emotional' auf die 'Tränendrüsen' drücken könnten/warum Sie die Maßnahme anstreben. Voraussetzung ist der Bezug einer EM-Rente, somit erfüllt. Eine med. Reha vorausgehend ist nicht erforderlich, die würden Sie als EM-Rentner kaum genehmigt bekommen. Eine ärztliche Stellungnahme wäre sicher hilfreich, damit sich die DRV einen ersten Überblick über die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen verschaffen kann. Gruß w.
Rehainteressentam 18.01.2016 | 22:11
Wie kann ich denn meine Ärztin motivieren, eine solche Stellungnahme zu schreiben ? Die muss das Ganze ja auch abrechnen können, sonst macht die das ja nicht. Die DRV hat ja aktuell keinen ärztlichen Befundbericht angefordert, welchen Vordruck kann meine Ärztin denn dafür verwenden ?
Achillam 19.01.2016 | 06:33
Was für eine Rente beziehen Sie denn? Volle/Teilweise EM auf Dauer/Zeit. Den Befundbericht müsste Ihre Ärztin in Ihrer Praxis vorliegen haben. Sollten Sie jedoch Rente auf Dauer beziehen sind die Erflogsaussichten sehr schlecht, es sei denn Sie möchten in eine Werkstätte für Behinderte.
Rehainteressentam 19.01.2016 | 07:59
Die Rente ist unbefristet und voll, allerdings gilt die Aufhebung der Befristung erst seit etwa 1 1/2 Jahren. Daher steht die turnusmäßige Überprüfung der Rentenberechtigung alle 2 Jahre ohnehin bald an. Meine Überlegung war, den Selbstauskunftsbogen zu nutzen, um mein Interesse an einer Reha zu bekunden. Da wird ja immer danach gefragt, ob Interesse an einer Reha besteht.
???am 19.01.2016 | 08:26
Bevor Sie berufliche Reha beantragen, sollten Sie sich klar werden, was Sie eigentlich möchten. Wie "Achill" bereits geschrieben hat, kommt bei Ihnen auf den ersten Blick eine Aufnahme in eine WfbM in Frage. Im Endeffekt geht es dort darum, dass Sie einen geregelten Tagesablauf haben. Die Kollegen können jedoch schon recht speziell sein und die angebotenen Arbeiten lassen in der Regel keine großen Erfolgserlebnisse zu. Von daher sollten Sie sich die WfbM in Ihrer Region schon vorher mal anschauen, ob das überhaupt was für Sie wäre. Die Alternative wäre eine ganz normale Beschäftigungsaufnahme. Um hier von der DRV unterstützt zu werden, müssten Sie erklären, dass Sie nicht mehr (voll) erwerbsgemindert sind. Das führt logischerweise zu Problemen mit der Rentenzahlung. Sollten Sie bisher keine Nebenbeschäftigung ausgeübt haben, empfehle ich Ihnen, so etwas erstmal auszuprobieren. Suchen Sie sich eine geringfügige Arbeit, machen Sie ein Praktikum und testen Sie, wieviel Sie tatsächlich wieder leisten können. Sie wären nicht der Erste, der sich hier überschätzt.
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