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Experten-Antwort

Voraussetzungen für EM-Rente nicht erfüllt, Abschiebung ins SGB12

von happycamper20.06.2023 | 20:45
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3 Antworten

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Liebes Forum, Ich bin aufgrund eines schweren Verkehrsunfalles berufsunfähig geworden. Neben den bleibenden schweren körperlichen Einschränkungen ist vor allem eine schwere PTBS und schwere Depressionen und weitere F-Diagnosen geblieben. Da ich kaum noch normal funktioniere, wurde von Seiten einer Sozialarbeiterin eine Betreuerin mir zur Seite gestellt, die sich um meine Finanzen und um Behördensachen kümmern soll. Mit dieser war ich kürzlich bei einer med. Begutachtung vom med. Dienst des Jobcenters und es ist fatal abgelaufen. Aber sowohl Betreuerin als auch die Gutachterin haben sofort erkannt, dass schwerwiegende Traumafolgestörungen bestehen, die ein normales Funktionieren nicht mehr zulassen. Ich wurde dann sofort für erwerbsunfähig begutachtet. Das Gutachten des med. Dienstes wird mir jedoch verweigert. Lediglich die Mitteilung der Erwerbsunfähigkeit darf ich erhalten (Hat dies seine Richtigkeit?). Betreuerin wollte dann sofort EM-Rente für mich beantragen. Wurde aber abgelehnt, da ich vor meinem Unfall selbständig war, zwar ca. 10 Jahre Rente eingezahlt habe, aber nicht 5 Jahre vor dem Ereignis. Nun muss ich bald mit der Betreuerin einen Wust an Unterlagen für den SGB12-Antrag auf Grundsicherung ausfüllen.. Ich habe jedoch noch absolut keine Ahnung, ob sich dadurch meine Situation noch weiter verschlimmert und das SGB12 ein noch härteres Leben bedeutet. Kann sein, dass meine schwerkranke Mutter bald sterben könnte und dann der Megastreit mit den Geschwistern übers Erbe losgeht (mit denen ich seit über 35 Jahren keinen Kontakt mehr habe). Gäbe es die Möglichkeit, doch in die EM-Rente aufgenommen zu werden, wenn man die benötigten 5 Jahre Minimalbeiträge einzahlt? Was wären die großen Nachteile des SGB12 bei psychisch sehr kranken Erwerbsunfähigen? Ich packe bürokratische Kämpfe in meiner Situation einfach nicht mehr. Ganz lieben Dank für bitte ausführliche infos! happycamper

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo happycamper,

die versicherungsrchtliche Anspruchsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls (= also der Erwerbsminderung) mindestens 36 Monate an Pflichtbeiträgen aufweist. Ist dies nicht der Fall, kann nach dem Gesetz - auch bei offensichtlichen Vorliegen einer Erwerbsminderung - keine Rente gezahlt werden. Eine nachträgliche Beitragszahlung ist gesetzlich auch nicht vorgesehen.

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2 Antworten

Hans Geizam 20.06.2023 | 21:28
Wenn Sie die versicherungstechnischen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllen, können Sie daran nichts ändern, schon gar nicht im Nachgang. Grundsicherung ist monetär das gleiche wie Bürgergeld, bloß mit weniger Vermögensschutz und meiner Meinung nach sollte kein kranker Mensch davon leben müssen, weil die Liste der Sachen die Hartzis und Grusis nicht haben sollen, lang ist. Auch auf die eventuelle Erbschaft hätte das Einfluss. Aber mangels Alternativen wird Ihnen gar nichts anderes übrig bleiben, eine andere Leistung für Erwerbsgeminderte ohne Rentenanspruch gibt es (leider) nicht. Was das Gutachten angeht, da psychische Auffälligkeiten vorliegen, geht es nicht zu Ihren Händen, normaler Vorgang.
Faktam 21.06.2023 | 08:28
Es wurde schon festgestellt, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen. Im Nachhinein können Sie dies auch durch Nachzahlungen nicht mehr ändern.
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