Hallo happycamper,
die versicherungsrchtliche Anspruchsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls (= also der Erwerbsminderung) mindestens 36 Monate an Pflichtbeiträgen aufweist. Ist dies nicht der Fall, kann nach dem Gesetz - auch bei offensichtlichen Vorliegen einer Erwerbsminderung - keine Rente gezahlt werden. Eine nachträgliche Beitragszahlung ist gesetzlich auch nicht vorgesehen.