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Voraussetzungen für medizinische Reha

von Carmen7219.02.2008 | 17:24
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2 Antworten

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Hallo, ich habe gelesen, daß es verschiedene Punkte gibt, die man erfüllen muß, wenn man eine Reha beantragen will. Ich blicke aber nicht wirklich durch, vielleicht kann mir jemand helfen, ob ich die Voraussetzung erfülle: Im Jahr 2006 war ich arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet, aber keine Leistung (AlGII) erhalten, da Ehemann zuviel Gehalt. Im Jahr 2007 war ich zunächst arbeitsuchend und dann für etwa 4 Monate beruflich tätig (mit Beiträgen, also kein Minijob). Eine Kur hatte ich letztmals 2001. Meine Erwerbstätigkeit ist momentan stark eingeschränkt und könnte durch eine Reha verbessert werden (letzter Arbeitsplatz = Kündigung wegen Krankheit). Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Reha per Rentenversicherung oder ist die Krankenkasse hier zuständig ? Vielen Dank ! Carmen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Carmen 72,

der Antwort von Nix ist nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Nixam 20.02.2008 | 06:49
Anspruch auf eine medizinische Leistung zur Rehabilitation, wenn Sie 1) die Wartezeit von15 Jahren erfüllt haben oder 2) eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen oder 3) in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung für mindestens 6 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben oder 4) innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Antrag ausgeübt hhaben oder nach einer solchen Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig waren oder arbeitslos gewesen sind oder 5) erwerbsgemindert sind oder eine Erwerbsminderung droht, wenn sie die Wartezeit von5 Jahren erfüllt haben. Da Sie nur Ihre Erwerbsbiographie ab dem Jahre 2006 geschildert haben aber wahrscheinlich schon Jahrgang 72 sind - Ihrem Nicknamen nach zu urteilen - kann die Erfüllung der Wartezeit bei Ihnen hier im Forum nicht festgestellt werden. Sollten Sie aber Jahrgang 72 sein, dann haben Sie sicher schon die 5 Jahre Wartezeit erfüllt und hätten unter Umständen bei Drohen oder Vorliegen einer Erwerbsminderung - z.B. durch lange Krankheit - einen Anspruch auf eine medizinische Leistung zur Rehabilitation. Stellen Sie einfach mal einen Antrag beim Rentenversicherungsträger und warten Sie einfach mal ab, was da kommt. Anschliessend können Sie bei der Krankenkasse immer noch einen Neuantrag stellen. Ausserdem: Stellen Sie einen Antrag zuerst bei der Krankenkasse und vermutet diese, dass Sie doch über den RV-Träger einen Anspruch auf med. Reha haben, so schickt die Krankenkasse den Antrag sowieso erst zur Deutschen Rentenversicherung und die für Sie entstehende Wartezeit ist ohnehin gleichlang. Deshalb ist es gut für Sie, wenn Sie den Antrag direkt beim RV-Träger stellen. Nix
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