Hallo Anfragender,
dieser Vordruck ist von der zahlenden Stelle (Versorgungsträger)auszufüllen.
Todesfallleistungen (z. B. Auszahlung der Lebensversicherung im Todesfall an Hinterbliebene) zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen und müssen damit auch nicht mit angegeben werden.