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Experten-Antwort

Vordruck R0674

von Anfrager12.03.2019 | 10:19
1121 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte(r) Leser(in), meine Fragen: 1.) Von wem ist der Vordruck R0674 auszufüllen und zu unterschreiben? Von der natürlichen Person (Antragsteller) oder vom Versorgungsträger (der die Leistung erbringt)? 2. Sind Todesfallleistungen in Form einer einmaligen Kapitalleistung aus einer privaten Lebensversicherung (z.B. ist der Ehemann verstorben und seine Ehefrau erhält als Bezugsberechtigte eine Todesfallleistung in Form einer einmaligen Kapitalleistung) in dem Vordruck zu erfassen? Wenn ja, wie ist die Ermittlung der "Verrentung der Kapitalleistung" vorzunehmen, und durch wehn? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anfragender,

dieser Vordruck ist von der zahlenden Stelle (Versorgungsträger)auszufüllen.

Todesfallleistungen (z. B. Auszahlung der Lebensversicherung im Todesfall an Hinterbliebene) zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen und müssen damit auch nicht mit angegeben werden.

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1 Antworten

Anfrageram 12.03.2019 | 10:52
Vielen Dank.
Deutsche Rentenversicherung
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