Hallo Alexander K.,
im Vordruck R0674 sind nur eigene Betriebs- oder Privatrenten anzugeben. Entsprechend auch in jeder Fragestellung die Formulierung "...Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung...".
Abgeleitete Ansprüche (Hinterbliebenenrente oder ähnlich benannte Leistungen aus einem Vertrags-/Versicherungsverhältnis des Verstorbenen) sind nicht von Bedeutung.
Die Formulierung "...Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung..." wird übrigens auch im Gesetz (in der benannten Vorschrift § 18a/3 Nrn. 9+10 SGB IV) verwendet -> https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18a.html. Eine abgeleitete (Hinterbliebenen-)Leistung ist keine Leistung wegen Alter und auch keine Leistung wegen Erwerbsminderung, sondern eine Todesfallleistung.