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Experten-Antwort

Vordruck R0674

von Alexander K.13.07.2020 | 07:29
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Guten Tag, als Witwer meiner verstorbenen Ehefrau habe ich Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus dem Direktversicherungsvertrag der bei dem Arbeitgeber meiner verstorbenen Ehefrau abgeschlossen war. Ich erhalte danach eine lebenslange Witwerente. Es handelt sich um eine Leistung im Sinne von § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Beiträge zur Direktversicherung waren im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Da die monatliche Rentenleistung nicht sehr hoch ist, erfolgt die Abfindung der Rente durch Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung ("Kleinbetragsabfindung"). Meine Frage: Ist die Kapitalleistung überhaupt in dem Vordruck R0674 zu berücksichtigen? Wenn ja, welche Angaben sind notwendig? 1.1 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung 2.1 § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG Ich kenne die Höhe der Rente nicht, die kapitalisiert wurde. Wie errechnet sich die Rente, und welcher Bezugszeitraum ist anzugeben? Vielen Dank. Alexander K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander K.,

im Vordruck R0674 sind nur eigene Betriebs- oder Privatrenten anzugeben. Entsprechend auch in jeder Fragestellung die Formulierung "...Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung...".

Abgeleitete Ansprüche (Hinterbliebenenrente oder ähnlich benannte Leistungen aus einem Vertrags-/Versicherungsverhältnis des Verstorbenen) sind nicht von Bedeutung.

Die Formulierung "...Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung..." wird übrigens auch im Gesetz (in der benannten Vorschrift § 18a/3 Nrn. 9+10 SGB IV) verwendet -> https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/18a.html. Eine abgeleitete (Hinterbliebenen-)Leistung ist keine Leistung wegen Alter und auch keine Leistung wegen Erwerbsminderung, sondern eine Todesfallleistung.

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