Sehr geehrte Frau Veller ,
um einen Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Die medizinischen Voraussetzungen werden durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung geprüft. Die Feststellung eine vorherigen Arbeitsunfähigkeit ist dabei nicht zwingend.
Versicherungsrechtlich müssen vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein und insgesamt eine Versicherungszeit mit 60 Beitragsmonaten vorhanden sein. Diese Voraussetzungen dürften durch die Pflegebeiträge erfüllt sein.
Zur Rentenantragstellung empfehlen wir Ihnen in einem Service Zentrum der Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren. Wo sich in Wohnortnähe eine Beratungsstelle befindet können Sie im Internet unter dem Link
http://www.deutsche-rentenversicherung.de Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
erfahren.