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Experten-Antwort

Vorgehensweise?

von Heike Veller29.10.2015 | 11:20
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 46 Jahre alt, nicht berufstätig, pflege/betreue gemeinsam mit meinem Mann unsere 2 Kinder mit Behinderungen (Rentenversicherung durch Pflegekasse). Mit vorheriger Berufstätigkeit zahle ich seit 28 Jahren in die Rentenkasse ein. Ich habe mehrere chronische Erkrankungen, u.a. eine Kollagenose sowie seit bald 30 Jahren Morbus Bechterew inkl. Bewegungseinschränkungen und Schmerzen, z.Zt. Diagnostik auf weitere Verdachts-Erkrankungen, GdB seit ca. 15 Jahren 40%, Erhöhungsantrag wird derzeit bearbeitet. Durch Depressionen, massiver Erschöpfung, körperlicher Schwäche, sowie diverse Erkrankungen, u.a. oben genannte, geht es mir in den letzten 2 Jahren zunehmend schlechter, so dass ich kaum noch belastbar bin, nicht mehr länger als 1,5 Std. hinweg tätig sein kann, teils (Schmerzen, kaum gehfähig, trotz Rollator) das Haus nicht verlassen kann. Ich möchte gerne wissen, ob Sie mir einen Rat geben können, wie ich weiter vorgehen kann. Eine spätere (wenn die Kinder selbständiger sind) Berufstätigkeit ist für mich durch meinen Gesundheitszustand nicht mehr vorstellbar. Eine Bekannte sprach mich auf die Möglichkeit einer Rehamaßnahme oder auch eines eines Antrages auf Erwerbsunfähigkeitsrente an. Ich wüsste aber gar nicht, wie ich einen Tag in einer Reha-Maßnahme durchhalten soll, da ich viele Ruhepausen benötige und oft auch durch diverse Symptomatiken sehr eingeschränkt bin. Da ich nicht berufstätig bin und auch keine Leistungen z.B. von der Arge beziehe, kann ich doch vermutlich auch keinen Rentenantrag stellen? Ebenso existieren ja bei mir nicht, wie bei Berufstätigen, Belege über z.B. Arbeitsunfähigkeitzeiträume. Natürlich bin ich regelmäßig in ärztlicher/Fachärztlicher Behandlung, aber kann man eine Rente nicht nur beantragen, wenn man zuvor z.B. lange attestiert arbeitsunfähig war? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Veller ,

um einen Anspruch auf eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben, müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Die medizinischen Voraussetzungen werden durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung geprüft. Die Feststellung eine vorherigen Arbeitsunfähigkeit ist dabei nicht zwingend.

Versicherungsrechtlich müssen vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein und insgesamt eine Versicherungszeit mit 60 Beitragsmonaten vorhanden sein. Diese Voraussetzungen dürften durch die Pflegebeiträge erfüllt sein.

Zur Rentenantragstellung empfehlen wir Ihnen in einem Service Zentrum der Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren. Wo sich in Wohnortnähe eine Beratungsstelle befindet können Sie im Internet unter dem Link

http://www.deutsche-rentenversicherung.de Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

erfahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nahlaam 29.10.2015 | 11:56
Also eine Erwerbsminderungsrente kann man jederzeit beantragen, unabhängig, ob man vorher arbeitsunfähig war oder nicht. Wichtig ist nur, ob die Wartezeit für eine solche erfüllt ist. Ist das der Fall, dann einfach beantragen, alle behandelnden Ärzte benennen, Befunde und sonstige Unterlagen beifügen und abwarten. Leistungen von der Arge/AfA oder Arbeitsunfähigkeitszeiten sind keine Voraussetzungen für einen Antrag! Wichtiger ist, dass die Ärzte "mit im Boot" sind. Alles Gute
hinten wie von vorneam 29.10.2015 | 12:03
Wenn Sie sich schon selbst nicht für reha-fähig halten (und eine Reha auch nicht wollen, so wie ich Sie verstehe), brauchen Sie einen solchen Antrag natürlich auch nicht zu stellen, klar. Die medizinische Prüfung bei einem Rentenantrag übernimmt der Rentenversicherungsträger und ermittelt selbständig. Wenn Sie sich selbst laufend oder regelmäßig in ärztlicher Behandlung befinden, werden Ihre Ärzte dabei gut behilflich sein können und auf Anforderung (des Rentenversicherungsträgers) Atteste und Befundberichte erstellen (können). Solche Belege etc. müssen Sie dafür in der Regel nicht selbst beschaffen. Die Dokumentation von Arbeitsunfähigkeit ist jedenfalls keine unmittelbare Voraussetzung für den Rentenantrag. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rente wegen Erwerbsminderung dürften Sie erfüllt haben, da für die Pflege Ihrer Kinder Beiträge gezahlt werden, wie sie schreiben. Also sollten Sie einfach den Antrag stellen und abwarten, was dabei heraus kommt.
Deutsche Rentenversicherung
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