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Experten-Antwort

Vorgehensweise Schwerbehinderung und dauerhaft, chronisch erkrankt

von Anonymus01.03.2018 | 11:01
689 Ansichten
8 Antworten
Liebe Mitleser, Interessierte und hoffentlich Fragen-Beantworter! Ich schreibe hier im Auftrag / Interesse eines Verwandten, da dieser ratlos ist, was die nächsten Schritte in seinem Fall sind / sein sollten.. Voraussetzung: - Schwerbehindertenausweis seit 29.05.2017 - AU seit 13.02.2017- dato (neue Hüfte beidseitig) - Alter: 49 Jahre Fall ist, dass die OP an sich "erfolgreich" war, seitdem aber chronische Scherzen da sind. D.h. laufen, tragen, sitzen ist kaum bis gar nicht möglich. Der Arbeitgeber stellt schon seit Eintritt im Jahr 2011 eine Wohnung auf dem Betriebsgelände, würde dies auch weiterhin tun und wäre auch weiter bereit, ihn auf 450,00€-Basis zu beschäftigen. Hätte aber auf Grund der eher aussichtslosen Lage gerne, dass er in Frührente geht. Auch er selbst sieht sich nicht dazu in der Lage, weiterhin zuverlässig berufstätig zu sein.. Was wären hier nun die ersten logischen Schritte? Vielen Dank im Voraus & mfG, Anonymus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2018 | 13:04

1. Bevor Sie einen Rentenantrag stellen, sollten Sie mit Ihren behandelnden Ärzten reden, ob diese einen entsprechenden Rentenantrag wegen Erwerbsminderung unterstützen würden. Wird dies bejaht, sollten entsprechende medizinische Unterlagen von den zuständigen Ärzten gefertigt werden.

2. Suchen Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger/Auskunfts- und Beratungsstelle auf und stellen Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.

3. In diesem Verfahren wird der RV-Träger ggf. weitere medizinische Unterlagen anfordern und auch prüfen, ob ggf. eine medizinische Reha in Betracht kommt.

7 Antworten

antwortenderam 01.03.2018 | 11:55
auch die ergänzung würde eine reha vor rente wohl nichts ändern, vielleicht wird vorher noch ein gutachten erstellt, weiß man nie bei der drv. ich würde mit meinen ärtzten reden,wenn die es auch so sehen das eine EM rente von nöten sei, dann würde ich den antrag stellen, den rest macht die drv ob gutachter, ob vorher in reha oder oder.
antwortenderam 01.03.2018 | 11:49
eine schwerbehinderung hat nichts mit der rente zu tun. richtige vorgehensweise wäre, mit den fachärtzten zu reden ob diese überhaupt einen rentenantrag unterstützen würden, das ist wichtig. man stellt einen rentenantrag, ich sehe aber schwarz das er deswegen gleich die rente erhält, es lautet der grundsatz reha vor rente, das heißt die DRV wird ihn wohl zuerst in eine reha schicken. erst dann wird die DRV vermutl.über den rentenantrag entscheiden.
Fortitude oneam 01.03.2018 | 12:05
Hallo Anonymus, eine logische Vorgehensweise bezüglich einer eventuellen Frühverrentung gibt es nicht und ist auch nicht planbar. Ihr Verwandter wie ich finde ist noch relativ jung und ich weiß auch nicht was er betuflich macht. Bis eine teilweise oder volle EMR genehmigt wird, kann ein langer Weg sein. Das Hohheitsgebiet liegt beim sozialmedizinischen Dienst der DRV. Auch ich leide unter chronischen Schmerzen wie Rheuma, Hüftathrose ect. Natürlich kann Ihr Verwandter erstmal das KG ausschöpfen. Aber warum will der AG Ihn nur noch einen 450 Euro Job anbieten? Wie lange ist Ihr Verwandter in diesem Unternehmen? Was wäre mit einer Teilzeitstelle? Und, und... Ganz wichtig ist nicht selbst zu kündigen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Anonymusam 01.03.2018 | 11:48
Weiter wäre zu ergänzen, dass div. psychische Krankheiten wie Borderline, Depressionen etc. vorhanden sind und auch schon lange in Behandlung und unter medikamentöser Behandlung sind.
=//=am 01.03.2018 | 13:23
Noch etwas ist zu beachten: Da Ihr Verwandter erst 49 Jahre alt ist, also nach 1960 geboren ist, hat er keinen Berufsschutz, selbst wenn er Facharbeiter o.ä. ist. Das heißt, es wird in einem Rentenverfahren geprüft, ob er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich weniger als 6 Stunden arbeiten kann. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es auch leichte Tätigkeiten. Er sollte unbedingt die Fragen, die andere User gestellt haben, mit seinem Arbeitgeber besprechen. Weshalb dieser ihm einen 450,- Euro-Job angeboten hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Das hört sich danach an, dass der Arb.Geber mit seiner Arbeit nicht so sehr zufrieden ist/war? Sonst könnte er auch über eine innerbetriebliche Umsetzung oder Teilzeitbeschäftigung nachdenken.
Anonymusam 01.03.2018 | 14:12
Vielen Dank erst einmal für die schnelle und informative Resonanz an alle! Die Problematik ist, dass die Krankenkasse ihn nicht mehr all zu lange krank schreiben wird. Die Thematik mit Reha wurde ihm von Arbeitgeberseite und seiner Ärzte + Krankenkasse nahe gelegt.. da spielt er aber nicht mit und verweigert sich. Er ist als Lagerist angestellt und erledigte div. Tätigkeiten wie Transporte und Aufbau im Ausland, Hausmeistertätigkeiten, Staplerfahren / Transporte laden etc. Auf Grund der Schmerzen sieht er sich hierzu nicht mehr in der Lage.. Das Angebot mit dem 450,00 € nach Eintreten der Frührente kam nur ins Gespräch, weil er bereits so lange krank ist und selbst bekundet hat, dass er diesen Job so nicht mehr ausführen kann. Die Teilbeschäftigung wären dann nur noch reine Hausmeistertätigkeiten und leichte Arbeiten rund um das Unternehmen. Diesem ist er 2011 beigetreten und wird als Mitarbeiter und auch privat sehr geschätzt. Man versucht nur eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist. Dann werde ich versuchen, mit ihm zusammen das Gespräch mit seinen Ärzten zu suchen. Leider ist auch hier bzgl. der erwähnten psychischen Probleme oft der Fall, dass er blockiert und reagiert, als würden sich alle gegen ihn verschwören und nicht das Beste für ihn im Sinn haben.
antwortenderam 01.03.2018 | 15:54
wie geschrieben es gilt der grundsatz reha vor rente, es gibt zwar ausnahmefälle wo das nicht geschah, aber das ist selten, da alles einzelfälle sind bringt es auch nichts sich darauf zu berufen. evtl.könnte ein weg sein das der facharzt ihm beim rentenantrag unterstützt und ihm bescheinigt das er nicht rehatauglich sei, was die drv aber mit sicherheit mittels gutachter überprüfen lässt und es dann gut sein kann das der ganze antrag abgelehnt wird, zu klagen ist dann ein langer und harter weg. könnte aber auch anders kommen und die rente auf diesem weg durchgehen, man weiß es halt nie bei der drv.
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