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Experten-Antwort

Vorgesetzen oder alternativen Berater

von Micha11.08.2016 | 11:17
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7 Antworten

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Hallo, an welche Stelle muss man sich wenden wenn man Widerspruch gegen einen Bescheid durch seinen Sachbearbeiter erheben möchte, und die Agumentation wieso der Widerspruch erfolgt, und an den Vorgesetzen des Sachbearbeiters geht oder an eine alternativ befugte Person? DRV Baden Württemberg wäre das. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Micha,

wie ??? bereits erwähnte, geht aus dem Bescheid unter „Ihr Recht“ hervor, an welche Stelle der Widerspruch zu richten ist. In der Regel wird der Vorgang nicht mehr von der eigentlichen Sachbearbeitung erledigt, sondern an die Rechtsmittelstelle bei der DRV BaWü weitergeleitet. Dies bekommen Sie schriftlich nach Eingang des Widerspruchs mitgeteilt.

Dort wird man den Vorgang nochmals überprüfen und über den Sachverhalt erneut in Form eines Widerspruchsbescheides entscheiden.

Ob es zu einer Änderung der Entscheidung kommt bleibt jedoch abzuwarten und kann hier nicht beantwortet werden. Sie können den Widerspruch auch mündlich zur Niederschrift bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufnehmen lassen. Dort sind die Berater bei der Formulierung behilflich.

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6 Antworten

???am 11.08.2016 | 11:26
In der Widerspruchsbelehrung steht die Anschrift, an die Sie Ihren Widerspruch schicken müssen. Einen konkreten Ansprechpartner brauchen Sie nicht zu benennen, der Widerspruch kommt automatisch zum zuständigen Mitarbeiter. Häufig werden Widersprüche bereits in einer sog. Rechtsmittelabteilung bearbeitet.
Michaam 11.08.2016 | 14:35
Hallo, danke für die Antwort. Ich möchte aber das ein anderer Berater den Fall bearbeitet.. ist das dann gegeben? Viele Grüße.
Michaam 11.08.2016 | 14:39
Hallo und danke für die Antwort. Dann warte ich auf den Bescheid auf dem es drauf steht, und wende mich dann an die angegebene Stelle. Ist das normal dass mir sowas per Telefon bereits mitgeteilt wurde und erst drei-vier Wochen später der Bescheid dazu ankommen wird?! Mir wurde die Entscheidung am 23.07.16 per Telefon mitgeteilt und bis heute kam noch nichts schriftliches.
=//=am 12.08.2016 | 16:00
Ja, das kann normal sein. Mir ist nicht bekannt, wie das bei jedem RV-Träger gehandhabt wird. Ich kenne es so: Der Widerspruch geht an eine andere Person als dem Sachbearbeiter der bisherigen Abteilung (z.B. in der Rechtsmittelabteilung), die bearbeitet den Widerspruch z.B. bei abgelehnter Reha oder EM-Rente - entrichtet quasi die Vorarbeiten durch Vorlage an den Ärztlichen Dienst etc. Aus der Rückvorlage "erkennt" diese Person, ob der Widerspruch abzulehnen ist oder ihm nicht abgeholfen werden kann. :-) Wird dem Widerspruch entsprochen, kann dies dem/der Versicherten auch so telefonisch mitgeteilt werden. Bis zur Bescheidserteilung kann dann noch einige Zeit vergehen, überhaupt dann, wenn noch etwas zu klären oder zu ermitteln ist (z.B. Einkommen). Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, wird der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Da dieser nicht jeden Tag über die Widersprüche entscheidet, kann auch noch einige Zeit bis zum Widerspruchsbescheid vergehen. Wurde Ihnen denn am 23.07.16 ein positives Ergebnis mitgeteilt? Dann müssen Sie sich halt noch gedulden, es sind ja erst 2 Wochen vergangen.
KSCam 12.08.2016 | 18:39
Dann warten Sie in Ruhe den Bescheid und die Begründung für die Ablehnung der beantragten Leistung ab. Ab da haben Sie einen Monat Zeit den Widerspruch einzureichen und zu begründen. Wo Sie den Widerspruch hinzuschicken haben, steht im Bescheid. PS: wer Ihren Widerspruch dann im Hause der DRV BaWü bearbeitet, darauf haben Sie keinen Einfluß. Das richtet sich nach der internen Aufgabenverteilung des RV Trägers.
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