Hallo eastvillage,
die individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten werden anhand der Entgelte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn gebildet.
Sollten keine versicherungspflichtigen Entgelte vorliegen, werden 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr zugrunde gelegt. Demzufolge ergeben sich dann 1,5 Entgeltpunkte für 3 Jahre. Es gilt für die Teilrente somit die Formel 0,19 x 2555 (Bezugsgröße) x 1,5 Entgeltpunkte = 728,18 EUR.
Die monatliche Entgeltgrenze für den Hinzuverdienst bei einer halben Teilrente liegt somit bei 728,18 EUR.