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Experten-Antwort

vorgez. Altersrente bei Selbständigkeit, Teilrente und Berechnung des Hinzuverdienstes

von eastvillage23.03.2011 | 14:19
1363 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Freiberuflerin und möchte mit 63 Jahren vorzeitig Rente beziehen, aber weiter beruflich tätig sein - ich habe aus früheren Jahren geringe eigene Anwartschaften und nicht unerhebliche aus dem Versorgugsausgleich einer geschiedenen Ehe. Die Problematik der Teilrente und des Hinzuverdienstes wird in den veröffentlichten Beispielen stets nur für eine versicherungspflichtig gewesene Person erklärt. Wie lautet jedoch die Formel, wenn kein versicherungspflichtiges Einkommen der vergangenen Jahre als Rechnunsgröße für Entgeltpunkte vorhanden ist. Wird dann der Faktor 1,5 als fiktiver Mindestbetrag der Entgeltpunkte genommen ? Formel für 1/2 Teilrente müsste dann lauten: 0,19 x 2.555,00 x 1,5 = Hinzuverdienst ? Danke für Hinweise !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo eastvillage,

die individuellen Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrenten werden anhand der Entgelte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn gebildet.

Sollten keine versicherungspflichtigen Entgelte vorliegen, werden 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr zugrunde gelegt. Demzufolge ergeben sich dann 1,5 Entgeltpunkte für 3 Jahre. Es gilt für die Teilrente somit die Formel 0,19 x 2555 (Bezugsgröße) x 1,5 Entgeltpunkte = 728,18 EUR.

Die monatliche Entgeltgrenze für den Hinzuverdienst bei einer halben Teilrente liegt somit bei 728,18 EUR.

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1 Antworten

...am 23.03.2011 | 15:02
Wenn in den letzten 3 Kalenderjahren keine oder nur sehr geringe versicherungspflichtige Einnahmen vorhanden sind, dann sind pro Kalenderjahr mind. 0,5EP für die Hinzuverdienstgrenzen zugrunde zu legen. Im Klartext heißt das: volle Rente: max. 400 Euro brutto Hinzuverdienst 2/3-Teilrente: max. 498,23 Euro mtl. Hinzuverdienst 1/2-Teilrente: max. 728,18 Euro mtl. Hinzuverdienst 1/3-Teilrente: max. 958,13 Euro mtl. Hinzuverdienst
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