Hallo Klaus-Dieter,
ein Wechsel der Altersvollrente in eine Teilrente ist jederzeit möglich, wobei Sie die Höhe in den oben genannten Grenzen frei wählen können.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass es seit dem 01.01.2023 keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr haben und Sie neben dem vollen Rentenbezug noch weiterhin beschäftigt sein können. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.
Auswirkungen eines Teilrentenbezugs auf andere Zweige der Sozialversicherung erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Stellen.