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Experten-Antwort

vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte seit Jahren

von Anna Nussmann02.01.2019 | 19:30
188 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, heute habe ich eine sehr schwierige Frage, ich bekomme seit Jahren die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen und habe im Dezember 2018 die Regelaltersgrenze erreicht, so dass ich ab 01.01.2019 die Regelaltersrente erhalten kann, muss ich einen Umwandlungsantrag stellen oder geht das automatisch, für eine Rückantwort wäre ich sehr verbunden. Vielen Dank im Voraus Anna Nussmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna Nussmann,

eine Umwandlung erfolgt nicht. Es verbleibt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ab der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Ihr Arbeitgeber schon, aber diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe.

Sie können aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.

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4 Antworten

DRVam 02.01.2019 | 19:54
Eine Altersrente wird nicht in eine andere Altersrente umgewandelt. Es verbleibt bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
W*lfgangam 02.01.2019 | 20:19
Hallo Anna Nussmann, aus Ihrer Sicht vielleicht schwierig, aus DRV-Sicht/Gesetzeslage einfach: Es gibt keine 'weitere' Altersrente nach der Bewilligung der ersten beantragten und ohne Einstellung laufenden, auch wenn Sie nach dem frühestmöglichen/oder späteren Beginn der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" weitere Altersstufen mit weiteren möglichen Altersrentenarten durchlaufen haben. Die "Umwandlung" in eine neue (Folge)Altersrente wurde vor Jahrzehnten beendet - außer Papierkram kam regelmäßig nichts bei raus. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente im Rahmen einer Überprüfung jederzeit 'nachrechnen' zu lassen - "da fehlt was, ich habe neue Beweismittel, andere Gründe...". Sollten Sie bis zur Regelaltersgrenze noch weitere Versicherungszeiten parallel zur Ihrer jetzigen Altersrente 'erwirtschaftet' haben (z. B. Minijobs, Pflegetätigkeit), erfolgt nach Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch eine Neuberechnung der jetzigen Altersrente ...gibt dann vielleicht einen kleinen Cent/EUR-Betrag oben drauf. Gruß w. PS: Es gibt nicht wenige Rentenempfänger, die glauben, wenn Sie das "_richtige_ Rentenalter erreicht haben, aber dann ...HoHoHo" Nein, vorgezogene Renten wurden aus speziellen Anspruchsgründen bereits etwas früher vom Schlitten des Rentenweihnachtsmanns richtig ausgeliefert - da gibt's grundsätzlich kein Bonuspäckchen mehr :-)
Anna Nussmannam 02.01.2019 | 20:21
Danke für die rasche Info, wenn ich das richtig verstanden habe muss ich keinen Umwandlungsantrag stellen und kann aber ab Januar 2019 dazu verdienen was ich möchte, das ich hier das Regelalter erreicht habe und kann aber trotzdem durch den Hinzuverdienst meine Rente steigern, für eine kurze Bestätigung -falls ich das richtig verstanden habe, wäre ich sehr dankbar. MFG Anna Nussmann
W*lfgangam 02.01.2019 | 21:25
Zitat von Anna Nussmann anzeigen
Ja, das ist richtig. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze haben Sie im Folgemonat keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten - was möglich ist, geht, keine Anrechnung/Kürzung der Altersrente ...von den damit üblichen/zusätzlichen Abgaben ab diesem Zeitpunkt mal abgesehen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich rentenversicherungsfrei beschäftigt, können aber auch die Versicherungspflicht wählen - was Sie Ihrem AG dann umgehend mitteilen sollten ...der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wirkt erst ab Folgemonat. Über Vor- und Nachteile der Versicherungsfreiheit/-pflicht, etwaige Amortisationsphase Ihrer gezahlten Rentenbeiträge + jährliche Rentensteigerung ./. sofortige Beitragsersparnis (9,3 % mehr 'netto' in der mtl. Haushaltskasse), informieren Sie sich bei Ihrer nächsten Beratungsstelle. Grob: es geht in Richtung 7/8/9 Jahre, bis sich die Versicherungspflicht 'rechnet'. Daneben wäre ja auch noch die steuerliche Komponente von Bedeutung/mit diesen Rentenpflichtbeiträgen ...um ein 'Gesamtpaket' des max. möglichen finanziellen Vorteils draus zu schnüren – Frage dazu hier: besser nicht! Dazu wäre noch Ihre Prognose der eigenen Lebenserwartung hilfreich ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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