Hallo Petra,
ja, diese Kombination sollte ohne Probleme möglich sein. Zum Minijob: Wenn Sie es wünschen, können Sie sich im Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen, müssten dann also keine eigenen Beiträge zahlen. Wenn Sie es bei der Versicherungspflicht belassen, müssten Sie zwar einen eigenen Beitragsanteil leisten - dieser würde sich dann aber relativ schnell über die Rentenzahlung amortisieren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der Minijobzentrale unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentner/rentner_node.html