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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

von DvD11.04.2019 | 20:57
98 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Forum, In einem anderen Beitrag gelesen: ------------------------------------------------------------ Kleiner Hinweis am Rande: Eine vorgezogene Altersrente wird zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, dies ist sogar rechtlich ausgeschlossen. Und dennoch sind die Beiträge aus dem Hinzuverdienst ab Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich in der (nicht umwandelbaren) Rente zu berücksichtigen. ------------------------------------------------------------ Ich nehme mich als Beispiel: Vorgezogene Rente ab 01.02.2019 mit 10,2% Abzüge mein Lebenlang. Soweit klar. Ist nicht änderbar. Bleibt dann die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, ein Lebenlang? Rente für besonders Langjährig Versicherte ab 01.10.2019 ohne Abzüge. Keine Hinzuverdienstgrenze? Halbtagsjob ab 01.10.2019, bis zur Regelaltersrente 01.12.2021, mit Teilrente und Hinzuverdienstgrenze danach keine Grenzen mehr? Ist das Richtig ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DvD,

die Hinzuverdienstgrenzen sind bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze immer zu beachten.

Ab dem Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie soviel zur Rente dazu verdienen, wie Sie möchten (und können).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Gerne, ebenso ein schönes Wochenende!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jonnyam 11.04.2019 | 21:18
Wer schon eine AR für langjährig Versicherte bekommt kann nicht in eine AR für BESONDERS langjährige Versicherte wechseln. Für beide Renten gilt bis zur Regelaltersgrenze die Hinzuverdienst(grenze) bzw. -anrechnung, danach nicht mehr! Viel Spaß mit Rente und Hinzuverdienst und beim weiteren Studium der Flexirente habe ich ja schon gewünscht Jonny
DvDam 12.04.2019 | 09:04
Habe ich verstanden. Danke an Jonny und den Experten, schönes WE
Deutsche Rentenversicherung
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