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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Michael S.14.08.2013 | 13:34
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin am 03.01.1952 geboren, seit über 45 Jahren zahle ich regelmäßig und ohne Unterbrechung in die Rente ein. Leider wurde ich im Oktober 2011 auf Grund von Insolvenz gekündigt- bis jetzt über 600 Bewerbungen geschrieben - ohne Erfolg. In Hartz 4 möchte ich nicht kommen. Mein Arbeitslosengeld wird noch bis Ende Oktober 2013 bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit dann mit fast 62 Jahren bereits in ,,Frührente´´ zu gehen? Die Regelaltersrente würde erst am 01.08.2017 beginnen. Ich sehe sonst keinen Ausweg zu ,,überleben´´. Nicht einmal Personal/Zeitarbeitsfirmen würden mich übernehmen... Vielen Dank für eine Antwort!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit (liegt laut Ihren Angaben vor) sowie die Aufgabe / Einschränkung des Hinzuverdienstes. Diese sogenannte vorgezogene Altersrente kann frühestens ab 01.02.2015 mit 9% Rentenminderung beansprucht werden.

Eine andere Möglichkeit die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, ist über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Neben der Voraussetzung der 35-jährigen Wartezeit und der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen muss für die Inanspruchnahme dieser Rente jedoch eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegen. Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges könnte diese Rente ohne Minderung ab 63 Jahre + 1 Monat beansprucht werden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wäre für Sie mit entsprechender Rentenminderung schon möglich.

Sofern Sie vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit unterschrieben haben, gelten Besonderheiten.

Für weitere individuelle Fragen können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

pestaam 15.08.2013 | 08:03
...auf dem Konto ist wohl zuviel Geld, um H4 zu bekommen. Und nun ist die Durststrecke bis zur Rente zu überbrücken. Wenn der Arbeitsmarkt nicht einmal einen Minjob hergibt, dann würde ich dort einmal suchen;: http://www.bundesfreiwilligendienst.de/ Denn für 12 Monate käme etwas Geld dazu, die Versicherungsbeiträge sind auch bezahlt. Und am 1.2.2015 mit -9% ab in die Rente!
arnoam 16.08.2013 | 13:32
wie sieht es mit ihrer gesundheit aus???? sie haben noch 78 wochen anspruch auf krankengeld!!!! in dieser zeit werden erneut alg1 ansprüche erworben für ca.260tage !!!!!
Deutsche Rentenversicherung
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