Hallo Michael,
die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit (liegt laut Ihren Angaben vor) sowie die Aufgabe / Einschränkung des Hinzuverdienstes. Diese sogenannte vorgezogene Altersrente kann frühestens ab 01.02.2015 mit 9% Rentenminderung beansprucht werden.
Eine andere Möglichkeit die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, ist über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Neben der Voraussetzung der 35-jährigen Wartezeit und der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen muss für die Inanspruchnahme dieser Rente jedoch eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegen. Aufgrund Ihres Geburtsjahrganges könnte diese Rente ohne Minderung ab 63 Jahre + 1 Monat beansprucht werden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wäre für Sie mit entsprechender Rentenminderung schon möglich.
Sofern Sie vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit unterschrieben haben, gelten Besonderheiten.
Für weitere individuelle Fragen können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.