Bei einer Altersvollrente gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich.
Wenn der Geschäftsführer in Teilrente geht, muss er die jeweils dafür vorgesehene Hinzuverdienstgrenze einhalten.
Einen ungefähren Betrag kann er seiner Rentenauskunft entnehmen (dieser wird individuell errechnet aus dem beitragspflichtigen Entgelt, das er in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn hatte).
Korrekt ist, dass auch Sachbezüge und Tantiemen einen Hinzuverdienst darstellen.
Ich würde hierzu einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vor Ort empfehlen.