Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Vorgezogenen Altersrente und Hinzuverdienst als Gesellschafter-Geschäftsführer

von Frau Sonne21.07.2021 | 15:37
454 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beabsichtige eine vorgezogenen Altersrente (mit entsprechenden Abschlägen) zu beantragen. Ich bin mit 49 % an einer GmbH beteiligt und Geschäftsführerin. Nach selbständiger Recherche ist mit klar, dass das Geschäftsführergehalt Hinzuverdienst ist, wie sieht es mit den Gewinnen der Gmbh aus? Sind sie als Kapitalerträge zu betrachten und deshalb kein Hinzuverdienst oder doch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Hinzuverdienst? Ist bei einer eventuellen Gewinnausschüttung das Zuflussprinzip anzuwenden oder spielt es keine Rolle, ob die Gewinne ausgeschüttet werden oder in der GmbH verbleiben. Ich möchte noch erwähnen, dass ich trotz meiner Minderheitsbeteiligung in der Gmbh sozialversicherungfrei bin und das auch bei einer kürzlich stattgefundenen Betriebsprüfung bestätigt wurde. Es lag eine Einschätzung einer Krankenkasse von 1996 vor. Der Rentenanspruch ergibt sich hauptsächlich durch eine langjährige rentenversicherungspflichtige Beschäftigung neben meine Geschäftsführertätigkeit.

3 Antworten

Schadeam 21.07.2021 | 16:34
es wird letztlich davon abhängen was als Gewinn aus selbständiger Tätigkeit im Steuerbescheid stehen wird. Das sollte Ihr Steuerberater beurteilen können.
-am 22.07.2021 | 08:00
Hallo Frau Sonne, wie Schade schon richtig erwähnte, wird es auf die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt ankommen. Wird die Gewinnausschüttung den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zugeordnet, werden sie in der vom Finanzamt festgestellten Höhe als Hinzuverdienst berücksichtigt. Bewertet das Finanzamt hingegen die Gewinnausschüttung als Kapitaleinkünfte, ist diese nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Auf die versicherungsrechtliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit kommt es nicht an. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung
King Kongam 22.07.2021 | 08:40
Liegt ein Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der GmbH vor, werden Gewinnausschüttungen als Einkommen bewertet. siehe "vergleichbare Einkommen" §34 Abs.3b SGB VI und hier in Verbindung mit dem §15 SGB VI = "Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit". Damit greift der §2 Abs.1 bis 3 EStG. (d.h. wird damit als Hinzuverdienst gewertet) Gewinnausschüttung der GmbH als "DIVIDENDE" Hier wiederrum greift der §20 EStG, d.h. es liegen "Kapitaleinkünfte" vor, welche kein Arbeitseinkommen darstellen. (d.h. wird NICHT als Hinzuverdienst gewertet)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026