Hallo manuela gleffe,
leichte Verständnisschwierigkeiten habe ich bei dem von Ihnen angeführten Begriff der "Vorruhe". Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abglehnt wurde, von welcher Stelle wird dann die "Vorruhe" erbracht. Gegen den Ablehnungsbescheid kann Ihr Vater innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sollte diese Frist verstrichen sein, besteht die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen.