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Experten-Antwort

vorruhe anfechten

von manuela gleffe12.09.2010 | 20:40
2009 Ansichten
2 Antworten

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hallo ich hab mal eine frage mein papa hat vorruhe weil erwerbsminderung von den ärzten wegen angeblicher alkoholsucht abgelehnt wurde jetzt stellte sich herraus da wir den arzt gewechselt haben das er zwei tumore hat darm und prostata und damals aber auch schon nicht mehr richtig laufen konnte nun meine frage kann man die vorruhe anfechten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo manuela gleffe,

leichte Verständnisschwierigkeiten habe ich bei dem von Ihnen angeführten Begriff der "Vorruhe". Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abglehnt wurde, von welcher Stelle wird dann die "Vorruhe" erbracht. Gegen den Ablehnungsbescheid kann Ihr Vater innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sollte diese Frist verstrichen sein, besteht die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen.

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1 Antworten

Eberhardam 13.09.2010 | 15:26
Erst einmal würde ich versuchen mit Punkt und Komma Ihre Frage zu stellen. Da wird einem ja schwindlig wenn man das liest . Was haben denn Vorruhe und EM miteinander zu tun . Können Sie mir das mal erklären ??? MFG
Deutsche Rentenversicherung
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