"Vorruhestand mit 55" gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung nicht.
Vielleicht kann Ihr Partner eine Vorruhestandsregelung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.
Über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren.