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Vorruhestand mit 60 Jahren

von RomeoCharlie19.10.2007 | 11:07
2474 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Forumsteilnehmer, im nächsten Jahr werde ich 60 Jahre alt und habe dann etwa 41,7 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet, Fachschulausbildung von 40 Monaten nicht eingerechnet. Ich bin in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis mit Ruhegehaltszusage und habe keinen Vertrag auf Altersteilzeit oder Vorruhestand unterschrieben. Mit Vollendung des 60en Lebensjahres möchte ich in den Vorruhestand zu gehen. Welche Möglichkeiten gibt es für mich? Herzlichen Dank schon mal im Voraus

5 Antworten

Markusam 19.10.2007 | 12:31
Also ich habe in § 236 SGB VI i.d.F. ab 01.01.2005 nachgelesen und finde die Aussage nicht. Ich dachte, dass auch die Altersrente wegen langjähriger Versicherung ab Jahrgang 1947 wie die Regelaltersrente angehoben wird, ein Zugang ab Vollendung des 63. Lebensjahres aber weiterhin möglich ist. Das würde in diesem Fall bedeuten: Geburtsjahrgang 1948 = Regelaltersrente abschlagfrei mit 65 Jahren und 2 Monaten und im Umkehrschluss bei Rentenbeginn mit 63 eben 7,2 % plus 0,6 % Abschlag. Könnten Sie mir bitte Ihre Fassung des § 236 (2) SGB VI posten? MfG Markus
Markusam 19.10.2007 | 12:11
Da der Geburtsjahrgang 1948 sein dürfte und keine Vertrauensschutztatbestände genannt werden, müsste der Abschlag mit 63 doch nicht 7,2 %, sondern 7,8 % betragen, oder? MfG Markus
Knut Rassmussenam 19.10.2007 | 12:51
Die Anhebung der Altersgrenze bei dieser Rentenart beginnt erst mit dem MOnat 01/49 - 65 + 1 Monat, 02/49 - 65 + 2 Monate, 03 - 12/49 - 65 + 3 Monate
Markusam 19.10.2007 | 12:57
Danke für die Antwort, mir ist auch eben eingefallen, dass die von mir genannten Änderungen erst 2012 greifen und daher Jahrgang 1948 bei der Altersrente für langjährig Versicherte nicht betroffen ist. MfG Markus
RomeoCharlieam 19.10.2007 | 15:15
Lieber Experte, besten Dank. Ich bin ein Mann und kann und will unter keinen Umständen bis 63 arbeiten. Angenommen mein Arbeitgeber würde mir mein Ruhegehalt bis zum Renteneintrittsalter von 63 Jahren zahlen. Wer müsste bis dahin die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen? Ist das so überhaupt möglich? Nochmals vielen Dank RomeoCharlie
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