Hallo Anna,
sofern ein Altersrentner die Regelaltersgrenze erreicht hat, unterliegt er nicht mehr einer Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 EUR. Daher ist es zulässig, wenn diese Grenze überschritten wird und vom Rentenversicherungsträger nicht zu beanstanden.
Der Arbeitnehmer hat die jeweiligen Arbeitgeber über das weitere Beschäftigungsverhältnis zu informieren, so dass die Arbeitgeber prüfen, ob aus den Minijobs ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Sollte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein, so ist der Rentner verpflichtet, die Hinzuverdienste beim Rentenversicherungsträger zu melden, wenn diese zusammengerechnet 400 Euro/ mtl. überschreiten. Spätestens bei Abgabe der jeweiligen Jahresmeldung durch die Arbeitgeber würde bei einem Rentner vor Vollendung der Regelaltersgrenze auffallen, dass die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist und eine Kürzung der Rente auch für die Vergangenheit geprüft werden.