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Experten-Antwort

Vorschuss auf Rente

von Frank Kallartusoplumhoff 22.08.2017 | 11:12
1281 Ansichten
16 Antworten

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Hallo, kann man einen Vorschuss auf seine Rente bekommen? Ich dachte so an zwei bis drei Hunderttausend Euro (Cash). Gruss Frank Kallartusoplumhoff

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2017 | 14:35

Hallo Frank Kallartusoplumhoff,

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Vorschuss#pid278742

15 Antworten

Traumtaenzeram 22.08.2017 | 11:31
Ansonsten sind Sie gesund und weitere Krankheiten nicht in Aussicht?
egal (der Erste)am 22.08.2017 | 11:57
Wie oft wollen Sie diese selten dämliche Frage noch stellen?
Landeiam 22.08.2017 | 12:48
Kalle-plumpst-ins-Klo ist wieder da. Hatte schon befürchtet, wir werden nicht mehr von seinen idiotischen Fragen belästigt. Scheinbar hat er noch keinen Antrag bei der DRV gestellt, denn er fragt immer noch. Schönes Wochenende.
Genervteram 22.08.2017 | 12:57
Zitat von Frank Kallartusoplumhoff anzeigen
Kalle Plumsklo man vergisst Fragesteller wie Sie nicht. Warum, können Sie den früheren und aktuellen Antworten entnehmen. Nur wenn Sie ihre unsinnige Frage häufiger stellen, wird die Antwort keine andere sein. Für Sie nochmal deutlich: Nein eine Vorschusszahlung ist gesetzlich nicht vorgesehen!
Frank Kallartusoplumhoff am 22.08.2017 | 13:16
Ich frage deshalb erneut weil diverse Banken auf mehrmalige Nachfrage nicht reagiert oder mich sogar teilweise für verrückt erklärt haben. Kann es so schwer sein eine Vorauszahlung zu leisten bei sicherer Erwerbsminderungsrente von minimum 1,5 Mio. Euro Netto in den kommenden 40 Jahren. UND NENNEN SIE MICH NICHT IMMER KALLE PLUMPSKLO!!! Gruss Frank Kallartusoplumhoff
Genervteram 22.08.2017 | 13:21
Zitat von Frank Kallartusoplumhoff anzeigen
Völlig verständlich von den Banken! Ihnen würde ich auch keinen Cent Vorschuss zahlen! Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Vorschusszahlung bei Ihrer Rentenversicherung. Dann haben die Mitarbeiter dort auch etwas zu lachen und Sie erhalten dann ein neutrales ablehnendes Schreiben.
Rentencrackam 22.08.2017 | 13:30
Ich frage deshalb erneut weil diverse Banken auf mehrmalige Nachfrage nicht reagiert oder mich sogar teilweise für verrückt erklärt haben. Gruss Frank Kallartusoplumhoff
Und haben zudem die Möglichkeit, sich sämtlicher Rechtsbehelfe einschließlich Klagemöglichkeiten zu bedienen. Besonders den Richter freut's, wenn er auf § 192 SGG hinweisen darf ;-) Völlig verständlich von den Banken! Ihnen würde ich auch keinen Cent Vorschuss zahlen! Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Vorschusszahlung bei Ihrer Rentenversicherung. Dann haben die Mitarbeiter dort auch etwas zu lachen und Sie erhalten dann ein neutrales ablehnendes Schreiben.
Landeiam 22.08.2017 | 13:34
Kalle Plumpsklo, Sie schreiben immer "sichere Zahlung in den kommenden 40 Jahren". Was macht Sie so sicher, dass Sie die kommenden 40 Jahre leben? Sie könnten schon morgen tot sein (z.B. Unfall). Dann gibts kein Geld von der Rentenkasse für die kommenden 40 Jahre. Wann verstehen Sie, dass es nur eine laufende monatliche Zahlung für jeden laufenden Monat gibt, in dem der Rentenbezieher lebt. Mit Ableben des Rentenbeziehers ist Schluss mit Zahlung. Jeder Erstklässler kann sich nun erklären, dass ein Vorschuss nicht möglich ist. Ausser natürlich Kalle Plumpsklo.
bahnhofam 22.08.2017 | 13:39
Zitat von Frank Kallartusoplumhoff anzeigen
Sie können ja scheinbar hellsehen, wenn Sie schon wissen, dass Sie noch weitere 40 Jahren unter den Lebenden weilen werden. Dann sollte Ihnen die Beantwortung Ihrer Frage eigentlich keine Problem für Sie sein.
Herz1952am 22.08.2017 | 16:48
Hallo Kalle, ich hätte da eine Idee. Sie hinterlegen als Sicherheit den doppelten Betrag in Gold, dann würden Sie evtl. einen Vorschuss bekommen können. Also,.... wenn ich darüber zu bestimmen hätte. :-)
Markus H. am 22.08.2017 | 18:08
Und wenn sie den Vorschuss "versoffen" haben, gehen sie zum Sozialamt um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten?
W*lfgangam 22.08.2017 | 19:53
Zitat von Frank Kallartusoplumhoff anzeigen
...dumm gelaufen und ärgerlich, ist eben kein med. geschultes Personal, da kann es schon vorkommen, dass die volle Verrücktheit nicht erkannt wird. Gehen Sie zum Sozialpsychiatrischen Dienst, der wird Ihnen gerecht und Sie auf 'Vorschuss' im gleichen Gegenwert zu einem Daueraufenthalt in einer gesicherten und der Entspannung geistiger Verkrampfung dienenden Einrichtung 'einladen' – für Sie völlig umsonst, nun zögern Sie nicht weiter, billiger geht nicht … ;-) Gruß w.
Schorscham 22.08.2017 | 19:59
Zitat von W*lfgang anzeigen
weil diverse Banken (...) mich sogar teilweise für verrückt erklärt haben.
...dumm gelaufen und ärgerlich, ist eben kein med. geschultes Personal, da kann es schon vorkommen, dass die volle Verrücktheit nicht erkannt wird. Gehen Sie zum Sozialpsychiatrischen Dienst, der wird Ihnen gerecht und Sie auf 'Vorschuss' im gleichen Gegenwert zu einem Daueraufenthalt in einer gesicherten und der Entspannung geistiger Verkrampfung dienenden Einrichtung 'einladen' – für Sie völlig umsonst, nun zögern Sie nicht weiter, billiger geht nicht … ;-) Gruß w.
Sie haben es auf den Punkt gebracht. DANKE !! :-) MfG
Grokoam 25.08.2017 | 12:25
Versuch es mal bei der Rheinischen Sand und Kies Bank, die schiessen schon mal vor.
Sören Mülleram 30.05.2019 | 09:50
Diese Frage würde mich auch interessieren. Hat sich in den letzten zwei Jahren gegebenenfalls eine Rechtsänderung ergeben?
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