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Zur Experten-Antwort springenHallo Frank Kallartusoplumhoff,
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Vorschuss#pid278742
Ich frage deshalb erneut weil diverse Banken auf mehrmalige Nachfrage nicht reagiert oder mich sogar teilweise für verrückt erklärt haben. Gruss Frank KallartusoplumhoffUnd haben zudem die Möglichkeit, sich sämtlicher Rechtsbehelfe einschließlich Klagemöglichkeiten zu bedienen. Besonders den Richter freut's, wenn er auf § 192 SGG hinweisen darf ;-) Völlig verständlich von den Banken! Ihnen würde ich auch keinen Cent Vorschuss zahlen! Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Vorschusszahlung bei Ihrer Rentenversicherung. Dann haben die Mitarbeiter dort auch etwas zu lachen und Sie erhalten dann ein neutrales ablehnendes Schreiben.
Sie haben es auf den Punkt gebracht. DANKE !! :-) MfGweil diverse Banken (...) mich sogar teilweise für verrückt erklärt haben....dumm gelaufen und ärgerlich, ist eben kein med. geschultes Personal, da kann es schon vorkommen, dass die volle Verrücktheit nicht erkannt wird. Gehen Sie zum Sozialpsychiatrischen Dienst, der wird Ihnen gerecht und Sie auf 'Vorschuss' im gleichen Gegenwert zu einem Daueraufenthalt in einer gesicherten und der Entspannung geistiger Verkrampfung dienenden Einrichtung 'einladen' – für Sie völlig umsonst, nun zögern Sie nicht weiter, billiger geht nicht … ;-) Gruß w.
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