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Experten-Antwort

Vorschuss auf Teilerwerbsminderungsrente???

von Pascal05.05.2016 | 18:45
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20 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. Nun muss ich kurzfristig eine medizinisch notwendige Arztbehandlung selber zahlen. Es sind ca.1200 die ich so nicht zahlen kann. Da kam mir folgende Idee: Die DRV Bund schießt mir das Geld vor, und in den nächsten 12 Monaten werden die Zahlungen entsprechend reduziert. Ist dies möglich. Würde mich freuen wenn jemand Infos dazu hätte.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zahlung eines solchen Vorschusses durch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht möglich.

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19 Antworten

Nemiam 05.05.2016 | 18:49
Die DRV wird fragen: Wenn es "medizinisch notwendig" ist, warum zahlt dann nicht die Krankenkasse?
Pascalam 05.05.2016 | 19:01
Naja ist ein Zahnmedizischer Eingriff die Kassenleistung ist meinerseits berücksichtigt. Mein Zahnarzt meinte Eigenanteil ca.1200. Hab noch nichts schriftliches.
Eumel.am 05.05.2016 | 19:04
Die Rentenversicherung zahlt keine Darlehen. Dafür fehlt eine Rechtsgrundlage.
Schorscham 05.05.2016 | 19:30
Entweder Sie lassen sich von Ihrem Zahnarzt eine günstigere Alternative anbieten oder Sie überziehen Ihr Girokonto. Die DRV wird Ihnen garantiert kein Darlehn gewähren. MfG
William 05.05.2016 | 20:09
Hallo Pascal, warten Sie doch erstmal den Kostenvoranschlag ab u.sprechen dann mit Ihrem Zahnarzt,vielleicht können Sie bei ihm monatlich abzahlen, oder Sie sprechen mit der KK kommt auch immer drauf ob die Behandlung unbedingt so sein muss,wie der Zahnarzt es vorschlägt,ansonsten haben Sie noch die Möglichkeit sich bei einem anderen Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für die gleiche Leistung holen. Ohne fragen geht nichts im Leben aber die DRV wird Ihnen bestimmt keinen Vorschuss geben. Weiterhin alles gute für Ihre Behandlung.
Schadeam 05.05.2016 | 20:14
Fragen Sie doch mal im Kreis Ihrer Familie nach - irgendein Verwandter kann doch sicher aushelfen.
Lisam 05.05.2016 | 20:11
Wie bereits geschrieben wurde, von der DRV gibt es kein "Darlehen". Entweder warten und sparen, sofern das möglich ist oder einen Kredit aufnehmen, den Dispo überziehen von Familie/Freunde Geld leihen oder aber den Zahnarzt fragen. Mein Zahnarzt hat mir schon mal Ratenzahlung angeboten. Ansonsten evtl. noch mal von der Kasse prüfen lassen, ob Ihnen mehr Zuzahlung von der Kasse zusteht, da es ja sicherlich notwendig ist und ggf. die Rente nicht so hoch ist. Viel Erfolg beim Geldauftreiben, hört sich blöd an, meine ich aber ernst, da "schöne Zähne" wichtig sind =) MfG Lis
Schadeam 05.05.2016 | 20:13
Auch ich kann Ihnen lediglich versichern, dass es für solche "Rentenvorauszahlungen in die Zukunft" keine gesetzliche Grundlage gibt. Deshalb wird und kann kein Mitarbeiter so etwas genehmigen. Die DRV ist halt keine Bank und auch kein Kreditinstitut.
Nahlaam 05.05.2016 | 20:19
Wenn Sie den Kostenvoranschlag haben, können Sie über 2-te Zahnarztmeinung diesen auf günstigere Alternativen überprüfen lassen. Weiterhin gibt es ja noch die Möglichkeit, über die Kasse im Rahmen "doppelter Festzuschuss" (wenn die eigentliche Härtefallregelung nicht greift) im Nachhinein noch weitere Erstattungen zu erhalten, so dass Sie möglicherweise nur noch 10 % selbst tragen müssen.
Herz1952am 05.05.2016 | 21:20
Hallo Nahla, ich habe angenommen, nur bei der Härtefallregelung gibt es den doppelten Festbetragszuschuss. Wo kann ich das eventuell nachlesen, dass es außerhalb des Härtefalls (zu hoher Verdienst) auch der doppelte Festbetragszuschuss gezahlt werden kann? Danke
Schorscham 06.05.2016 | 14:39
Ich kann Ihnen leider nicht folgen. Außerhalb der Härtefallregelung gibt es keinen doppelten Kassenzuschuss. Und die Härtefallregelung greift innerhalb der genannten Einkommensgrenzen. Was ist daran so schwer zu verstehen? MfG
Herz1952am 06.05.2016 | 14:08
Danke Schorsch, das ist aber etwas "zu kurz und knapp". Die Härtefallregelung ist mir bekannt. Da gibt es den doppelten Kassenzuschuss. Aber "außerhalb" der Härtefallregelung "doppelter Kassenzuschuss"? Kann ja auch mal selber googlen bei Bedarf.
Nahlaam 06.05.2016 | 16:55
Danke Schorsch, das ist aber etwas "zu kurz und knapp". Die Härtefallregelung ist mir bekannt. Da gibt es den doppelten Kassenzuschuss. Aber "außerhalb" der Härtefallregelung "doppelter Kassenzuschuss"? Kann ja auch mal selber googlen bei Bedarf.
Ich kann Ihnen leider nicht folgen. Außerhalb der Härtefallregelung gibt es keinen doppelten Kassenzuschuss. Und die Härtefallregelung greift innerhalb der genannten Einkommensgrenzen. Was ist daran so schwer zu verstehen? MfG
Das ist so nicht ganz richtig. Die Härtefallregelung innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen bedeutet, die Kasse zahlt mit dem doppelten Festzuschuss quasi die gesamte Rechnung. Es gibt aber noch eine weitere Regelung: liegt der Versicherte nur geringfügig über der Einkommensgrenze, so kann die Krankenkasse prüfen, ob auf Antrag von dem Anteil, den der Versicherte zu tragen hat, noch einmal bis zu 90 % übernommen werden. Das ist die sogenannte "gleitende Härtefallregelung", die aber nicht so gern überall bekannt gemacht wird.
Nahlaam 06.05.2016 | 16:57
Während bei der eigentlichen Härtefallregelung die Krankenkasse vor der Zahnbehandlung eine Kostenübernahmebestätigung erteilt, wird bei der gleitenden Härtefallregelung nach der Zahnbehandlung eine mögliche Kostenübernahme geprüft.
Herz1952am 06.05.2016 | 20:58
Danke, Nahla, so ähnlich hatte ich es noch im Hinterkopf. War die ganze Zeit noch innerhalb der Regelung, in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr. Habe mich deshalb mit der Gleitklausel auch nicht näher "beschäftigt".
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