Die Zahlung eines solchen Vorschusses durch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht möglich.
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Die Zahlung eines solchen Vorschusses durch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht möglich.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Härtefallregelung innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen bedeutet, die Kasse zahlt mit dem doppelten Festzuschuss quasi die gesamte Rechnung. Es gibt aber noch eine weitere Regelung: liegt der Versicherte nur geringfügig über der Einkommensgrenze, so kann die Krankenkasse prüfen, ob auf Antrag von dem Anteil, den der Versicherte zu tragen hat, noch einmal bis zu 90 % übernommen werden. Das ist die sogenannte "gleitende Härtefallregelung", die aber nicht so gern überall bekannt gemacht wird.Danke Schorsch, das ist aber etwas "zu kurz und knapp". Die Härtefallregelung ist mir bekannt. Da gibt es den doppelten Kassenzuschuss. Aber "außerhalb" der Härtefallregelung "doppelter Kassenzuschuss"? Kann ja auch mal selber googlen bei Bedarf.Ich kann Ihnen leider nicht folgen. Außerhalb der Härtefallregelung gibt es keinen doppelten Kassenzuschuss. Und die Härtefallregelung greift innerhalb der genannten Einkommensgrenzen. Was ist daran so schwer zu verstehen? MfG
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