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Experten-Antwort

Vorschuss bei längerer Bearbeitungszeit ?

von DvD10.07.2019 | 10:52
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Hallo, Es wurde hier schon öfters geschrieben das es 3 Monate dauern kann bis man die Rentenberechnung und Auszahlung bekommt. Eben gelesen: --------------------------------------------------- Vorschuss Benötigt der Rentenversicherungsträger bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes voraussichtlich längere Zeit, kann ein Vorschuss auf die Rente gezahlt werden. Wenn der Berechtigte dies beantragt, ist der Vorschuss zwingend zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf. --------------------------------------------------- Wann und wie muss der Antrag gestellt werden ? Was versteht der Versicherungsträger unter " längere Zeit " ? gruss DvD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DvD,

was Sie ansprechen, ist im § 42 SGB I geregelt. Demnach können Sie den Antrag auf diese Vorschusszahlung bereits mit dem Antrag auf Altersrente gemeinsam stellen. Der Antrag auf diese Vorschusszahlung benötigt keiner Form. Der Wortlaut „längere Zeit“ ist im Gesetzestext nicht näher definiert worden und liegt im Ermessensspielraum des Rentenversicherungsträgers. Aber wie oben erläutert, können Sie den Antrag bereits mit dem formgerechten Antrag auf Rentenleistungen seitens der Rentenversicherung stellen. Die Entscheidung, ob eine Vorschusszahlung gewährt wird, liegt wie erwähnt im Ermessen des Rentenversicherungsträgers. Dies bedeutet, dass es schon bei derzeitiger Aktenlage klar und unumstößlich sein muss, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die gewählte Rentenart erfüllt sind.

Beispiel:

Habe Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.06.2019 beantragt, und für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren fehlen zum 31.12.2018 noch 5 Monate Beitragszeit, wird die Rentenversicherung den Bescheid erst erstellen, wenn abschließend geklärt ist, dass sie noch bis zum 31.05.2019 beschäftigt waren.

In solchen Fällen würde eine Vorschusszahlung nicht erfolgen.

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16 Antworten

DvDam 10.07.2019 | 15:14
Erstmal Danke an den Experten m/w/d. Ich habe zum 01.12.2019 die Vollrente beantragt mit Unterschrift der Fachangestellten in der DRV. Die Vorraussetzungen sind alle erfüllt. Bis wann sollte die letzte Abrechnung des Arbeitgebers bei der DRV sein, damit ich die erste Rente noch im Dezember bekomme ? Ist das überhaupt möglich ? gruss DvD
???am 10.07.2019 | 16:06
Wann rechnet Ihr Arbeitgeber die Gehälter denn ab? Wenn das erst im nachhinein, also im Dezember 2019 geschieht, kann die DRV auch erst dann den Bescheid erteilen. Für eine Zahlung noch im Dezember ist das etwas knapp, Januar sollte klappen. Als längere Zeit, die zwingend mit einer Vorschusszahlung überbrückt werden muss, würde ich das noch nicht sehen. Will man solche Zahlungslücken vermeiden, empfiehlt es sich im Antrag unter Punkt 9.4.1 die Hochrechnungsvariante zu wählen.
senf-dazuam 10.07.2019 | 16:10
Wenn Sie beim Rentenantrag einer Hochrechnung der letzten Monate zugestimmt haben, kann der Antrag schneller bearbeitet werden. Sollte sich der Arbeitgeber mit der Meldung der letzten Zahlen Zeit lassen (gerade zum Ende des Jahres ist ja so viel anderes zu tun ...), dann kann es die besagten paar Monate dauern, bis die Berechnung möglich ist und dann nach Erstellung des Bescheides die Rente auch ausgezahlt wird. Mit einer Hochrechnung der letzten Monate umgehen Sie diese Situation.
KSCam 10.07.2019 | 16:49
.....und dann hat das mit "voraussichtlich längerer Bearbeitungszeit" beim RV Träger herzlich wenig zu tun. Bei geklärtem Versicherungskonto würde es ausreichen den Antrag nicht schon im Juli gestellt zu haben, da reicht Anfang September ebenso. Stimmen Sie der Hochrechnung zu wird der Lohn auf "Ende August" beim AG erfragt und der Rentenbescheid kommt locker spätestens im November und damit ist die Dezemberrente pünktlich am 31.12. auf dem Konto. No problem at all. Wer diese "bürokratieschonende" Hochrechnung nicht will (weil dadurch vielleicht die Rente un ein "paar Euro siebzig" geringer ausfallen könnte); soll eben beim Arbeitgeber auf der Matte stehen und dort dafür sorgen dass die Abmeldung auf 30.11.2019 frühest möglich passiert; auch dann hat die DRV - wenn sonst alles klar ist- noch die Chance pünktlich zu zahlen. Wer aber obige "burokratieschonende" Hochrechnung nicht möchte trägt das Risiko, dass die Dezemberrente vielleicht erst im Januar oder gar erst im Februar kommt. Wäre das dann wirklich dramatisch? Dass aber dieser Mensch dann wieder Bürokratie aufbaut und einen Vorschuß ins Gespräch bringt - also zusätzliche Arbeit für die Sachbearbeitung, ist aus Sicht eines Verwaltungspraktikers "einfach himmelschreiend unglaublich". Aber es gibt ja kein Verbot dafür und Menschen kommen auf die tollsten Ideen. Und möglicherweise gibts dann sogar den Vorschuß.... :)
Versicherter m/w/dam 11.07.2019 | 00:02
Liebe/r KSC und Kolleg/innen, ich bin immer wieder verblüfft, wieviele Sorgen sich hier manche um die Sachbearbeiter/innen der Rentenversicherung machen. Ich vermute, es handelt sich in der Regel um (ehemalige?) Mitarbeiter/innen der RV. Um das mal klarzustellen: Die Rentenversicherungen und damit auch alle ihre Beschäftigten sind für die Versicherten da (und werden letztlich auch von ihnen bezahlt) und nicht umgekehrt! Mir ist es ohnehin ein Rätsel, warum es selbst bei klarem Versicherungsverlauf bis zu 3 Monaten dauert, um einen Antrag auf Altersrente zu bearbeiten. Das kann m.E. ein halbwegs vernünftiges IT-Programm in ein paar Minuten erledigen. Elektronischer Antrag, maschinelle Bearbeitung, elektronische Zustellung, das ganze Verfahren könnte in ein paar Stunden erledigt sein - ganz ohne Sachbearbeiter. Selbst das Finanzamt ist da schon weiter. Wenn jemand einen Vorschuss braucht, dann soll er auch einen beantragen und sich keine Gedanken um die "armen" Sachbearbeiter machen. Den Antrag eines Versicherten auf eine Leistung, auf die er einen Anspruch hat, als unnötigen bürokratischen Aufwand zu qualifizieren, zeigt, wieweit manche Verwaltungspraktiker vom Dienstleistungsgedanken noch entfernt sind.
Berateram 11.07.2019 | 05:49
Zitat von Versicherter m/w/d anzeigenausblenden
Ihr Beitrag zeigt, dass Sie nicht die geringste Ahnung haben. Da eine Vorschusszahlung im Vorfeld durchaus vermieden werden kann, wie auch schon erläutert wurde, ist dies die absolute Ausnahme. So erfordert es unnötige Mehrarbeit, die sich dann auch auf die Bearbeitung anderer dringender Versichertenanliegen verzögernd auswirkt. Sie sollten nicht so daher schreiben, ohne auch nur die geringsten Kenntnisse über Verfahrensabläufe oder Arbeitsverdichtung zu haben. Letztendlich sind es Leute wie Sie, die nur fordern und dadurch nur Probleme verursachen. Denken Sie mal darüber nach, wenn Ihre Angelegenheiten mal nur verzögert bearbeitet werden können, weil andere Ihrer Art „unnötige“ Verwaltungsarbeit verursachen.
DvDam 11.07.2019 | 09:27
Hallo Forum, @ ??? Bei meinem Arbeitgeber kommt mein Gehaltsabrechnung in der letzten Woche vor dem 1. Könnte also wenns gut läuft klappen. Warum soll ich auf ein paar Euro siebzig verzichten wenn unser Vater Staat, bei Forderungen an mich, auf den Cent genau alles haben will. Mir steht das gleiche Recht zu. Warum wird bei der Berechnung nicht die letzte gültige Renteninformation als Grundlage genommen ? @ senf-dazu, Auch hier, warumm soll ich auf etwas verzichten das mir zusteht ? @ KSC Für Sie als Info: Ich könnte ab 01.10.2019 in Rente gehen, also war der Termin am 28.06.2019 schon richtig gewählt. Das der Antrag erst zum 01.12.2019 gestellt wurde war die Idee der Sachbearbeiterin, mit der ich sehr zufrieden war und mich auch auf die Hochrechnung hingewiesen hat, wegen der Hinzuverdienstgrenze bei Vollrente. Für Sie , ich gehe davon aus das Sie verbeamtet sind m/w/d, sind ein paar Euro siebzig nicht viel bei einem Pensionsanspruch nach 40 Dienstjahren von 71,75 % des letzten Bruttolohns. Wenn das bei mir so wäre hätte ich gut einen Tausender mehr in der Tasche. Durchschnittsrente Arbeitnehmer 1.231,45 € Durchschnittspension Beamte 2.940 € Um solche Anliegen zu bearbeiten dafür sind doch die Leute da, das ist doch Ihr Job. Auch ich muss Tätigkeiten ausführen die meiner Meinung nach unnötig sind, mir aber von meinem Vorgestzten verlangt werden. Ich finde es " himmelschreiend " das mann 3 Monate warten muss bis man das bekommt was einem zusteht. Dafür habe ich 47 Jahre gearbeitet. Und wie ich schon mal erwähnt habe warum nimmt man nicht den letzten gültigen Rentenbescheid ? Ist Verwaltungstechnisch doch kein Aufwand weil die Daten alle vorhanden sind. @ Berater, Warum soll ich auf Geld verzichten das mir zusteht. So wie Sie schreiben sind Sie auch verbeamtet mit 71,75 % des letzten Bruttolohns. Da hätte ich auch keine Probleme auf ein paar Euro sibzig zu verzichten. gruss DvD
senf-dazuam 11.07.2019 | 10:01
> Und wie ich schon mal erwähnt habe warum nimmt man nicht > den letzten gültigen Rentenbescheid ? Ist > Verwaltungstechnisch doch kein Aufwand weil die Daten > alle vorhanden sind. Sie meinen die letzte Renteninformation oder -auskunft? Auch dort wird mit dem Durchschnitt der letzten Jahre hochgerechnet. Wenn Sie im letzten Monat noch mal nen dicken SV-relevanten Bonus bekommne, könnten Sie bei einer Hochrechnng ein paar Cent verlieren, wenn Sie beispielsweise etwas weniger arbeiten und der Lohn reduziert wird, könnten Sie durch die Hochrechnung auch profitieren. C'est la vie ... Wollen Sie pünktlich im Dezember die erste Rentenzahlung haben oder wollen Sie exakt den Betrag, der Ihnen aufgrund der Beiträge zusteht? Das ist Ihre Entscheidung. Sie haben alle Möglichkeiten. Wenn sich das Berechnungsverfahren dann über Monate und Jahre hinzieht, können Sie nochmal mit dem Thema Vorschuss ankommen.
Valzuunam 11.07.2019 | 11:20
Natürlich wäre dass ausreichend... ... falls Sie auf die im Jahr 2019 zusätzlich erworbenen Punkte verzichten möchten (und das rechtlich zulässig wäre). Da Sie aber „nicht mal“ auf ein paar Cent verzichten wollen, die die Rente bei durch eine entsprechende Abweichung von Hochrechnung und tatsächlichem Entgelt eventuell geringer wäre, dürfte das ja wohl keine Option sein?!
DvDam 11.07.2019 | 11:06
@ senf-dazu, Ob das jetzt Renteninformation oder Auskunft heißt ist doch egal. In meinem Schreiben von der DRV für 2018 steht ganz klar drin wieviel Rentenpunkte ich bis 31.12.2018 erwirtschaftet habe. Dies sollte als Berechnungsrundlage doch ausreichend sein oder ? Danach kann sich jeder AG oder DRV Mitarbeiter alle Zeit lassen die gebraucht wird um die Berechnungen durchzuführen. Ob der Antragsteller 1, 2, 3 Monate ohne Geld auskommt kann nur er beurteilen und sonst NIEMAND. Generell sollte es so sein das jeder so schnell wie es geht sein Geld bekommt. gruss DvD
Angelaam 11.07.2019 | 12:18
Es lohnt sich doch absolut nicht, mit einem derartigen Besserwisser und Querulanten zu diskutieren. Soll er doch glauben oder meinen was er will. Wen interessierst das schon, außer ihn selber? Möge er mit seiner Meinung glücklich werden. Es gibt immer Menschen, die glauben Ihre Rechte zu kennen und durchsetzen zu müssen. Eine ganz unangenehme Spezies, denen man hier nicht noch eine Bühne liefern sollte. Dazu passt auch der polemische Verweis auf den Beamtenstatus.
Ich bin weder Besserwisser noch Querulant. Alles kann im Internet und auf der DRV Seite nachgelesen werden. Wenn Sie es nicht interessiert dann halten Sie sich aus der Diskusion heraus. Über den Beamtenstatus möchte und werde ich keine Diskusion anfachen. Wenn das so rüberkam war dies keine Absicht. Auch dies ist alles im Internet zu erlesen. PS: Getroffene Hunde bellen. gruss DvD
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W°lfgangam 11.07.2019 | 21:49
Zitat von Versicherter m/w/d anzeigenausblenden
Hallo Versicherter m/w/d, ...Sie sind eben nicht 'intern' und haben daher keine Ahnung, was einen simplen/einfachen VV zur nachfolgenden Bescheiderteilung verzögern könnte – da gibt es ein Dutzend Gründe/vorwiegend außerhalb der DRV (!), die sich eben erst in der Praxis ergeben, und nicht im (Besser-)Wissen eines einfachen Versicherten finden, der nur seine Rente haben will ;-) Gruß w.
DvDam 12.07.2019 | 09:36
Hallo Experten, " Die Vorraussetzungen sind alle erfüllt. Bis wann sollte die letzte Abrechnung des Arbeitgebers bei der DRV sein, damit ich die erste Rente noch im Dezember bekomme ? Ist das überhaupt möglich ? " Auf diese Frage habe ich noch keine Antwort bekommen. Wenn ich gesagt bekomme das die Rentenauszahlung im Dezember, dank meinem Verzicht auf Hochrechnung, sowieso nicht klappt, brauche ich auch bei meiner Lohnabteilung nicht zu versuchen die Weiterleitung der letzten Abrechnung zu forcieren. Dann muß ich halt warten bis jemand gewillt ist, egal ob der AG oder die DRV, die Sache weiterzubearbeiten, was natürlich im Dezember etwas dauern kann weil es in dem Monat oft Engässe auf beiden Seiten im Personal gibt. gruss Dvd
KSCam 12.07.2019 | 13:46
Wer soll in einer großen Verwaltung so etwas beantworten können? Es weiß doch im Juli kein Mensch, was im Dezember in der Abteilung die Ihren Antrag bearbeitet los ist. Ist da gerade viel zu tun, oder eher wenig? Haben Mitarbeiter Urlaub oder sind krank oder auf Lehrgang oder sind alle an Bord? Man kann doch nur sagen, dass es klappen kann, wenn sowohl beim AG als auch bei der DRV im Dezember alles flott und ohne jede Störung läuft. Da muss der AG die Meldung umgehend machen, die Sachbearbeitung der DRV das umgehend erledigen soblad die Meldung in der EDV zu sehen ist, der Vorgesetzte der die Daten freigibt muss Ihren Vorgang sofort unterschreiben........wenn all das so läuft, kann es sein dass die Rente am 31.12. auf Ihrem Konto ist. Aber ob alles schnellstmöglich abläuft weiß niemand, schon 1 Woche "Leerlauf" kann bedeuten dass die Dezemberrente erst im Januar kommt. Und so etwas kommt in jeder Verwaltung vor und auch das ist normal, v.a. weil die Personalfülle nicht riesig ist und auch im ÖD Personal eher eingespart wird als ausgebaut.
DvDam 12.07.2019 | 17:25
@ KSC Danke für die Antwort. Ich habe mich damit abgefunden die Rente erst im Januar zu bekommen. gruss DvD PS: Damit ist das Thema erledigt ;)
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