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Zur Experten-Antwort springenHallo Angie,
Ihr verstorbener Vater wird wegen der Heimunterbringung einen (Groß-) Teil der Zahlung (an die Gemeinde) abgetreten haben. Somit kann der Rentenservice der Post nur den tatsächlich ausgezahlten Rentenbetrag für drei Monate als "Sterbevierteljahr-Vorschuss" auszahlen. Der Rest wird mit der [Hinterbliebenenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html ab dem vierten Monat ausgezahlt. Falls Sie zusätzlich einen weiteren Vorschuss von der Rentenversicherung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers Ihres verstorbenen Vaters. Dies geht am schnellsten telefonisch oder über einen elektronischen Antrag: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam?formular=s8003
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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