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Experten-Antwort

Vorschusszahlung Sterbevierteljahr

von Angie06.02.2021 | 09:08
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin total verzweifelt. Nun mein Vater ist Anfang Januar verstorben. Er hat im Pflegeheim gewohnt und hat einen Teil von seiner Rente bezahlt und der Rest wurde vom Bezirk Mittfranken übernommen. Nun, mein Vater hatte eine Rente in Höhe von ca 1100 bis 1200 Euro monatlich. Meine Mutter hat diese Vorschusszahlung beantragt. Es kam nun gestern der Bescheid, 83 Euro für den Sterbemonat. Die nehmen diesen Betrag mal 3, das ist die Vorschusszahlung?! 249 Euro? Wir dachten wir bekommen mehr, um die Beerdigungskosten davon zu zahlen. Wie kann das sein? Was soll ich jetzt am besten tun? Meine Mutter ist völlig überfordert. Ich leider auch. Der Betrag kann doch nicht stimmen, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angie,

Ihr verstorbener Vater wird wegen der Heimunterbringung einen (Groß-) Teil der Zahlung (an die Gemeinde) abgetreten haben. Somit kann der Rentenservice der Post nur den tatsächlich ausgezahlten Rentenbetrag für drei Monate als "Sterbevierteljahr-Vorschuss" auszahlen. Der Rest wird mit der [Hinterbliebenenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html ab dem vierten Monat ausgezahlt. Falls Sie zusätzlich einen weiteren Vorschuss von der Rentenversicherung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers Ihres verstorbenen Vaters. Dies geht am schnellsten telefonisch oder über einen elektronischen Antrag: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam?formular=s8003

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

KSCam 06.02.2021 | 09:28
Bitte keine Panik verbreiten! Es wird alles gut. Die 83 € waren sicherlich die anteiligen KV und Pflege Beiträge die (weil nach dem Sterbetag liegend) zurückgezahlt wurden. Das Sterbevierteljahr geht nicht verloren - das wird entweder als Vorschuß gezahlt oder -falls zu spät beantragt mit dem Witwenrentenbescheid verbeschieden und dann als Nachzahlung ausgezahlt. Das können Ihnen die lieben Kollegen vom Postrentendienst oder Ihrer DRV am Montag gewiss auch telefonisch erklären. Geldmäßig dürfte wichtig sein demnächst die Witwenrente zu beantragen (online oder telefonisch) aber auch das kann man Ihnen/Ihrer Mutter dann auch am Telefon sagen. PS: wenn Heimkosten über den Landreis / Bezirk liefen muss das ohnehin mit denen letztlich abgerechnet werden.........
Angieam 06.02.2021 | 13:52
Danke für die Info. Ich denke die haben den Betrag falsch berechnet. Weil sie dauernd von dieser 3 monatigen Vorschusszahlung sprechen die insgesamt 249 Euro für die gesamten 3 Monate beträgt. Das müsste mehr sein. Aber vielleicht muss ich das auch mit dem Bezirk klären. Ist echt schlimm, da muss man sich in so einer Zeit mit allem herum schlagen, außer mit der Trauer. Wir haben den Antrag rechtzeitig gestellt, also innerhalb dieser 30 Tage. Mein Vater ist am 8.1. verstorben und der Antrag ist dort am 1.2. bearbeitet worden. Ich bin auf Montag gespannt...hoffe die können helfen. Lieben Gruß
KSCam 06.02.2021 | 14:08
Ich glaube dass Sie da etwas falsch verstehen. Wenn der Antrag (welcher? - der auf das Sterbeviereljahr?) erst am 01.02. eingereicht / bearbeitet wurde kann das Geld fürs Sterbevierteljahr gestern am 05.02. eigentlich noch gar nicht auf dem Konto gewesen sein - dann müsste das "Sterbevierteljahr" normalerweise erst im Lauf der kommenden Woche auf dem Konto landen. Das dauert nämlich in der Regel ungefähr eine Woche. Und um was es sich handelt müsste aus dem Kontoauszug ersichtlich sein. Und dann waren die 83 € eben nicht das "Sterbevierteljahr" und auch nicht "1/3 des Sterbevierteljahres" sondern eher das was ich vorhin geschrieben habe.... und dann würde der Vorschuß eben nicht 3 mal 83 betragen, sondern....
Angieam 06.02.2021 | 19:11
Das hier haben wir von dem Rentenservice der Deutschen Post bekommen: Betreff: Ihr Antrag auf Vorschusszahlung Sehr geehrte Antragstellerin, Wir haben aufgrund Ihres am 1.02.2021 eingegangen Antrag den Beitrag der Vorschusszahlung wie folgt berechnet: Zahlbetrag für den Sterbemonat 01.2021 = 83,03€ mal 3, für die 3 Monate, die auf den Sterbemonat folgen, ergibt = 249,09€ Davon ab bereits über den Sterbemonat hinaus zu Zahlung angewiesen für Monat 02.2021 = 83,03€, bleiben als Vorschuss zu zahlen 166,06 € Dieser Betrag wird Ihnen auf Ihr... überwiesen. Das ist das Schreiben was wir bekommen haben...
Angieam 06.02.2021 | 20:04
Die Zahl ist kleiner als eine 4. Sie haben recht, ich muss einfach am Montag da anrufen. Wollte mich einfach nur vorbereiten. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Siehe hieram 06.02.2021 | 20:27
Zitat von Angie anzeigenausblenden
Hallo Angie, wenn die Heimunterbringungskosten zum Teil von der Gemeinde getragen wurden, wurde vermutlich die Rentenzahlung Ihres Vaters bisher direkt dorthin bezahlt. Des könnten Sie anhand des Bankkontos Ihres Vaters bereits vor dem Telefonat am Montag versuchen zu prüfen. Gibt es dort einen Rentenzahlungseingang in den letzten Monaten/Jahren ? Der Postrentendienst selbst darf nicht eigenmächtig den Zahlungsweg ändern, insbesondere dann nicht, wenn Ansprüche Dritter hiervon betroffen sein können. Hier sollten Sie also auf jeden Fall Rücksprache mit der zuständigen Rentenversicherung bzw. mit der Gemeinde halten. Der Anspruch des Pflegeheimes auf die Kosten für die Heimunterbringung enden mit Todestag. Insofern enden damit auch die Leistungsverpflichtungen und -ansprüche der Gemeinde. Somit wird sich das alles, wie @KSC bereits sagte, aufklären. Wenn Sie am Montag mit der Gemeinde telefonieren, könnten Sie auch fragen, ob es von dort aus eine Möglichkeit gibt, die Kosten der Beerdigung vorläufig zu übernehmen (wäre dann mit der Rentenzahlung zu verrechnen! - ob es tatsächlich möglich ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis). Viel Kraft und alles Gute!
Kalleam 07.02.2021 | 14:13
soll heißen: Dieser "angefangene" Monat und alle folgenden gehen nicht verloren. Wie oben schon geschrieben, werden auch die Kranken u. Pflege Versicherung Beiträge vom Teilmonat zurück erstattet, weil die nur bis zum Sterbetag fällig wurden.
Kalleam 07.02.2021 | 14:11
Hallo, Ich vermute mal, ein (großer) Teil der Rente ging direkt an die Gemeinde. Das sogenannte "Taschengeld" das dem Vater verblieben war, wurde als Witwenrenten Vorschuss mal 3 überwiesen. Also mit der Gemeinde klären/abrechnen, was vom Rest Sterbemonat nicht verbraucht oder vom Pflegeheim zurück gezahlt wurde/wird. Dieser "angefangene Monat und alle folgen gehen nicht verloren. Wie oben schon geschrieben, werden auch die Kranken u. Pflege Versicherung Beiträge vom Teilmonat zurück erstattet, weil die nur bis zum Sterbetag fällig wurden.
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