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Vorsorge

von Antonia27.07.2008 | 18:24
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Also ich bin 1966 geboren mein Mann 1965...bei uns würde also das neu W-Recht angewandt... Ist es richtig, das da dann falls ich witwe werden würde auf dies witwenrente auch alle Einnahmen wie z.B. Miete,ein private Altersrente (evt. Riester), eine Lebensversicherung und auch das eigene Haus angerechnet werden würde und die zur enormen Kürzung der Witwenrente führen würde? Auch ein Verdienst(falls ich noch arbeiten würde) würde angerechnet? Stimmt das so?....Ist dannn derjenige der privat Vorsorge trifft und spart fürs Alter der Dumme, wenn dann eh alles wieder abgezogen wird? Wie wird dann abgezogen...ich hab irgendwas hier mit 40% gelesen was über 701,18€ drüber gehen soll über die Witwenrente? Wie ist es wenn wir beide mein Mann und ich in Rente sind...also nicht Witwer sind...wird da dann auch die Rente nach Zinseinnahmen und Mieteinnahmen und Hinzuverdienst verkürzt? Da stellt sich mir wirklich die Frage ob ich nicht mein Geld besser ausgebe und nichts spare damit ich auch die mir zustehende Altersrente und Witwenrente voll beziehen kann...denn sonst wird eh alles was ich mir erspart hab wieder in verrechnung gebracht und ich hab nix davon. Vielen Dank!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Ergänzung zum Beitrag von "no name": Die einzelnen Einkünfte bei der Anrechnung auf die W-RT erhalten auch unterschiedliche Prozente, nicht alles 40%., z.B. private Lebensversicherungen 12,7% usw.. Bei der Anrechnung auf die Altersrente werden auch Erwerbsersatzeinkommen wie KG, ALOGeld angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es wurde fälschlicherweise der 96a SGB VI für eine EM-RT zugrundegelegt! Bei einer Altersrente kommt es daher nicht zur Anrechnung.

2 Antworten

no nameam 28.07.2008 | 06:17
Hallo! Na da sind Sie aber einigen Irrtümern unterlegen... ;-) Gott sei Dank ist dies nicht so! Auf eine Witwenrente (nach neuem Recht) wird angerechnet: - Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) - Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Alg, KG, etc.) - Vermögenseinkommen (z. B. Zinseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung) - Elterngeld Zu den Erwerbsersatzeinkommen zählen auch Renten aus der UV (sowohl aus der gesetzlichen als auch aus der privaten UV) und Renten aus einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigekeitversicherung etc. Natürlich wird auch eine eigene Altersrente (oder EM-Rente) auf eine W-Rente angerechnet. Auf eine W-Rente wird NICHT (!!!) angrechnet: - ein eigenes Haus (wie sollte man das auch anrechnen? o.O) - Riester-Rente (!) Soviel zur W-Rente. Auf eine eigene Rente wegen Alters wird nur ein Verdienst (Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen) als Hinzuverdienst angerechnet! Sonst NICHTS!!! Die Anrechnung erfolgt beispielsweise so: - angenommen Sie erhalten 400 € W-Rente - angenommen Sie verdienen nebenbei 1666 € brutto (- 40 % Pauschale = 1000 €) Anzurechnen sind 40 % des den Freibetrag (701,18 €) übersteigenden Einkommens. Also: 1000 € - 701,18 € = 298,82 € von diesen 298,82 € sind 40 % anzurechnen: 298,82 € x 40 % = 119,53 € d. h. Ihre W-Rente wird in Höhe von 400 € - 119,53 € = 280,47 € gezahlt. Ich hoffe, Ihnen dies verständlich erklärt zu haben!
Rosannaam 28.07.2008 | 09:45
"Bei der Anrechnung auf die Altersrente werden auch Erwerbsersatzeinkommen wie KG, ALOGeld angerechnet." ? Nach welcher Bestimmung sollte denn eine solche Anrechnung erfolgen?
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