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Vorsorgelücke

von Planlose25.02.2007 | 00:46
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi! Ich lese viel von einer "Vorsorgelücke", die die Differenz zwischen dem Bedarf im Alter und dem, was man an Leistungen aus der gesetzlichen Rentenvers. sowie privater Vorsorge bekommt, sei. Geht es auch ein wenig genauer? Gibt es z.B. eine hilfreiche Formel (um etwa die Inflation zu berücksichtigen)? Wie kann ich die Steuerlast im Alter berücksichtigen? Gebt mir bitte Tipps! DANKE!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die "Versorgungslücke" entsteht durch Absenkung des Rentenniveaus (Prozentsatz) in Bezug auf den Durchschnittslohn aller Sozialversicherungspflichtigen. Bei der öffentlichen Diskussion ist aber folgendes zu beachten: vielfach wird von Privatversicherern und von Medien bei Modellrechnungen die gesetzliche Rente (anders als bei den eigenen Produkten !) einer fiktiven Inflation unterzogen, wobei daon ausgegangen wird, dass die Rente nicht ansteigt. Solche Rechnungen sind aber abwegig. Da die Rentenentwicklung von der Entwicklung der (Netto-)Löhne abhängig ist, wäre ein solcher Fall nur denkbar, wenn auch die Löhne trotz Inflation nie steigen würden. Dann könnte auch niemand mehr durch Erwerbseinkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

So stimmt das nicht. Bitte verwechseln sie nicht die Absenkung des Rentenniveaus (=Versorgungslücke), also den Prozentsatz der "Standardrente" bezogen auf den durchschnittlichen Nettolohn, mit dem "Inflationsausgleich". Der Inflationsausgleich wird durch die Koppelung der Rentenanpassung an die Steigerung der Nettolöhne hergestellt. Die bisherigen "Nullrunden" bei der Anpassung resultieren daraus, dass die verfügbaren Einkommen der Beitragszahler die letzten Jahre nicht gestiegen sind. Die Annahme, es würde über Jahrzehnte trotrz Inflation keine (Netto-)Lohnsteigerungen und damit keine Rentenanpassung geben, ist abwegig und führte zu dem Ergebnis, dass auch Erwerbseinkommen nicht mehr zur Existenzsicherung ausreicht. Die privaten Versicherer berücksichtigen im Übrigen bei Ihren Produkten die Inflation nicht! Eine Absenkung des Rentenniveaus ist darüber hinaus nicht beliebig weit möglich, weil es dann verfassungswidrig wird, da auch die gesetzlichen Renten der Eigenumsgarantie nach Art. 14 GG unterliegen.

21 Antworten

Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 25.02.2007 | 19:04
Die Rente mit 67 ist noch nicht mal verabschiedet, da schwillt der Chor der Bundesminister und politisch verantwortlichen zu einem Brausen an. Das Neue Lied heißt: „Bei der Rente mit 67 ist noch lange nicht Schluss!“ Bundeswirtschaftsminister Glos ist nunmehr als markanter Solist aus den Reihen des vielstimmigen Chores hervorgetreten. Politiker sagen so etwas nicht einfach daher, sie denken sich in aller Regel etwas dabei. Eine „hilfreiche Formel“ zur Ermittlung der Versorgungslücke gibt es nicht. Nicht nur mit der Rentenversicherung sieht es kurz- bis mittelfristig nicht gut aus. Auch in Sachen Pflegekassen und Krankenversicherung werden Sie gewaltig „vorsorgen“ müssen. Ferner ist die Staatsverschuldung ist weiter am überborden. Der Bundesfinanzminister hat das Ziel des ausgeglichenen Haushalts aufgegeben und dieses bei guter konjunktureller Lage. Vgl. den folgenden link: http://www.ksta.de/html/artikel/1172271676866.shtml Legen Sie ca. die Hälfte Ihres Bruttogehalts zurück. Vielleicht schaffen Sie es dann, für alle Eventualitäten vorgesorgt zu haben. Wenn Ihr Rentenbeginn nach 2010 liegt, können Sie eine Rente auf auskömmlichen Niveau abschreiben. Schauen Sie sich die nachfolgenden Baustellen an, das kann kein Normalverdiener mehr schultern! Ergo – Gürtel massiv enger schnallen, nicht krank werden und arbeiten bis zum Umfallen! http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/glos-vorstoss_… http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutsch… http://www.hna.de/politikstart/00_20070123180300_Kommt_die_Rente… http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/news… http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,456713,00.html
Planloseam 25.02.2007 | 21:13
Danke lieber Glos, Schäuble, Raffelhüschen et.al. Aufgrund ihrer vielen Namen attestiere ich Ihnen (natürlich mit einem Lächeln versehen) "Forums-Schizophrenie". Leider hat mir nicht eine Ihrer Antworten und Links weitergeholfen. Mich interessiert praktisch Vewertbares, etwas womit ich meinen Taschenrechner füttern kann! Danke für Vorschläge!
bekissam 25.02.2007 | 23:03
Leider gibt es eine solch konkrete Möglichkeit nicht. Sie müssen schon selbst einschätzen, welcher Betrag Ihnen ausreichen würde und welchen Betrag Sie bereits durch verschiedene Vorsorgeformen abgedeckt haben. Ein Mix kann dabei sicher vorteilhaft sein. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Wenn man sich die Schulden ansieht, die unsere Volkstreter kommenden Generationen hinterlassen, damit sie jeweils wieder gewählt werden, muss man fürchten, dass alle Vorsorge bei vielen nichts nützen wird, sondern allenfalls die Sozialhilfelast der öffentlichen Hand am Ende reduziert wird. Daher wahrscheinlich auch der Vorschlag "Vorsorge statt Urlaub". Der Schuss könnte allerdings nach hinten losgehen, wenn die fehlende Erholung zur frühzeitigen Erwerbsminderung und damit erhöhten Aufwendungen für die Renten führt. Dann ist nix mit "Rente mit 67".
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 25.02.2007 | 22:58
„Planlos“ ist nicht mein Beitrag, sondern vielmehr die Politik, wie sie sich auf das kommende Debakel einstellt. Wenn Sie mir nicht glauben, vielleicht hilft Ihnen die Beitragsreihe, die hier vor einigen Tagen zu dieser Thematik veröffentlicht worden ist, weiter. Frage: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Antworten: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Maria L.am 26.02.2007 | 10:31
Hallo, zu diesem Thema habe ich hier in den letzten Jahren auch öfters Fragen gestellt und mir aus den erhaltenen Antworten meine eigene Strategie überlegt. Ich habe mir vor kurzem von der Deutschen Rentenversicherung eine „Rentenauskunft mit Berechnungsunterlagen“ angefordert, diese enthält mehr Informationen als die jährliche Renteninformation. Man kann sich dann selber anhand der bereits erlangten Entgeltpunkte Szenarien überlegen, wie viele Entgeltpunkte bis zur eigenen Rente wohl noch dazukommen werden – z.B. „best case“, d.h. Arbeiten bis 67 ohne jemals erwerbsgemindert oder arbeitslos zu werden, oder wahrscheinlicher, Arbeiten nur bis 55, dann langzeitarbeitslos usw. Die Entgeltpunkte multipliziert man dann mit dem aktuellen Rentenwert, das sind 26,13 € (West). Dann kann man sich selber überlegen, wieviel Rentensteigerungen man für die Zeit bis zur eigenen Rente annimmt. Ich rechne angesichts der demografischen Situation und der Staatsverschuldung mit ca. 0%. Damit habe ich eine ungefähre Vorstellung von dem Zahlbetrag meiner zukünftigen Monatsrente. Um zu wissen, wieviel diese heute wert ist (Inflation), kann man z.B. den Barwertrechner hier auf dieser Seite verwenden (unter Finanzrechner, da gibt es auch noch mehr hilfreiche Rechner). Man gibt die Monatsrente ein, das eigene Rentenjahr und die vermutete jährliche Inflation bis dahin (z.B. 2%). Damit hat man dann die zukünftige Bruttorente in heutigem Geldwert geschätzt. Davon ab gehen die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, hier kann es durchaus sein, daß zukünftig der volle Beitragssatz vom Rentner getragen werden muß. Für die Steuer kann man die Sozialbeiträge abziehen und den Grundfreibetrag von ca. 7664 € berücksichtigen, viel mehr Abzugsbeträge haben Rentner wohl nicht. Der Eingangssteuersatz liegt aktuell bei 15%, glaube ich. Suchen Sie mal über die Forumssuche nach Beiträgen von Bernhard, die sind immer sehr kompetent. Und hier findet sich auch etwas über die Rentenberechnung: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Maria L.
Maria L.am 26.02.2007 | 10:33
Ach ja, noch eine Ergänzung zur Steuer. Bei der gesetzlichen Rente ist noch wichtig, wie hoch der prozentuale steuerpflichtige Anteil im ersten Jahr des Rentenbezugs ist. Ab 2040 sind 100% steuerpflichtig. Im Jahr 2030 sind beispielsweise nur 90% steuerpflichtig. 10% der Rente im 1. Rentenjahr bilden dann einen festen Freibetrag, der lebenslang gilt. Hier habe ich gerade einen Artikel zur Steuer bei Rentnern gefunden: http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/banken-und-geld/steuern-im-a…
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 11:19
Hallo Maria L., beim sehr wahrscheinlichen „worst case“, also Dauerarbeitslosigkeit mit Hartz IV-Bezug immer hübsch an die §§ 2, 5(3) und 12 SGB II denken! Nach § 2 SGB II (Sozialgesetzbuch) MÜSSEN nach dem 31.12.2007 Altersrenten vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in Anspruch genommen werden. Auf Abschläge, die bei weiterer Verlängerung der Lebensarbeitszeit immer verheerender werden, wird dabei keine Rücksicht genommen. Der derzeitige Maximalabschlag in Höhe von 18% ist im Verhältnis zu dem ,was uns bevorsteht, human zu nennen. Das gleiche gilt für Riester-Renten und Renten aus der Betrieblichen Altersvorsorge, die in den meisten Fällen schon ab vollendeten 60. Lebensjahr bezogen werden können und bei ALG II-Bezug dann auch -wegen des Nachrangs von ALG II (§ 2 SGB II)werden MÜSSEN. Ergebnis: Das kürzt enorm den Anspruch auf ALG II - = nicht umsonst, aber vergebens „vorgesorgt“. http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200200 Nach § 5 (3) SGB II kann die ALG II-zahlende Stelle selbst entsprechende Anträge stellen http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200500 Anrechnung von Vermögen http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201200 Für freies Vermögen beträgt der Freibetrag nur noch 150 Euro je Lebensjahr. Ein etwas aufwendigeres Auto gehört auch zum Vermögen. Die Wohnung sollte auch nicht zu groß und zu teuer sein usw. Unter Aufsicht des jeweiligen Bundeskassenwarts spart man nur zur Entlastung des Staatsdefizits (ständig drohende Umverteilungen – nur wer hat, kann gemolken werden!). Mit einer soliden und berechenbaren Haushaltspolitik ist nicht mehr zu rechnen. Die Konjunktur bleibt nicht immer gut, was dann? http://www.ksta.de/html/artikel/1172271676866.shtml Nicht das Urlaubsgebiet Kleinwalsertal vergessen. Auch ein Abstecher nach Liechtenstein ist sehr empfehlenswert. Liechtenstein ist nicht Mitglied der EU !!! Dort wird auch Deutsch gesprochen und es liegt vor der Haustür http://www.raiffeisen-kwt.at/kapitalanlage-im-ausland/ Viele Grüße von Amadé
Maria L.am 26.02.2007 | 12:07
Hallo Amadé, Sie trommeln ja öfters für eine Anlage im deutschsprachigen Ausland. Aus Gründen der Streuung und Risikominderung ist es sicher auch empfehlenswert, Teile seiner Altersvorsorge im Ausland anzulegen, genauso wie es sinnvoll ist, nicht nur deutsche oder europäische, sondern internationale Wertpapiere zu kaufen. Aber nicht jeder macht gerne (regelmäßig) in Süddeutschland Urlaub und nicht jeder trägt gerne größere Mengen Bargeld mit sich herum. Und im Rentenalter möchte ich auch nicht jährliche Spaziergänge über die Grenze unternehmen müssen. Ich habe bisher nicht herausgefunden, ob es neben der Risikostreuung auch einen steuerlichen Nutzen hat, ein per Internet oder Telefon führbares Konto im Ausland zu haben – vielleicht ergibt sich dabei wenigstens ein Steuerstundungseffekt, wenn die Erträge dieses Auslandskontos erst bei der Steuererklärung angegeben werden müssen, und damit erst mit ein paar Monaten Verzögerung dem Fiskus zum Opfer fallen (etwa bei der aktuell diskutierten Abgeltungssteuer auf Wertpapiererträge, die ja nicht nur für Dividenden, sondern auch für Kursgewinne gelten soll – was für eine Altersvorsorge natürlich sehr schädlich ist). Gruß, Maria L.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 13:20
Wer diesen Weg nicht geht, muss dann eben auf die Verlässlichkeit der im Vorspann genannten Herren setzen. Auch die Finanzpolitik mag nicht so recht Vertrauen einflössen, egal wie die künftigen bundesdeutschen Finanzminister nun heißen mögen. http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-43/_nr-35/… Müller-Milchs, Beckenbauers, Schumachers, Spitzenverdiener und Promis aus Kultur und Wirtschaft haben dies schon längst erkannt. Gerade die Letzteren können am Besten Wasser predigen und Wein trinken. Wer ab 50 auf Dauer auf Hartz IV angewiesen sein sollte, der sollte auch tunlichst von allen Vorsorgebemühungen Abstand nehmen. Der § 12 SGB II kennt kein Erbarmen. Keine Sorge – mein letzter Beitrag in dieser Reihe! Viele Grüße Amadé
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 14:55
Jetzt sind Sie ja rundum informiert. Ich befürchte, dass Sie Ihren Taschenrechner nun immer noch nicht „füttern“ können? Falls überraschend doch, verraten Sie dem Forum bitte das Ergebnis Ihrer Bemühungen? Vielleicht können wir Alle ja noch was lernen. Gruß Amadé
Bernhardam 26.02.2007 | 14:46
Die Höhe der gesetzlichen Renten wurde und wird durch verschiedene Reformen (Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Nachholfaktor) von der Entwicklung der Löhne abgekoppelt. Es ist nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich und auch beabsichtigt, dass trotz nominalen und geringen realen Lohnsteigerungen die Renten stagnieren und immer mehr durch die Inflation aufgezehrt werden. Genau diese Entwicklung war in den letzten Jahren bereits zu beobachten.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 15:27
Sie scheinen den Glauben an Artikel 14 GG („verbriefte Rechte“ - Eigentumsgarantie) wohl auch verloren zu haben? Das stimmt bedenklich! Gruß Amadé
Maria L.am 26.02.2007 | 16:21
Hallo Amadé, etwas off topic: wie wäre es, wenn Sie wieder Ihren ursprünglichen Benutzernamen bei Ihren Beiträgen eintragen würden? Die genannten Politiker können Sie ja auch anderweitig zitieren (ich bin genauso empört über deren absurde Rentenpläne wie Sie). Grund: die Spalte für "Teilnehmer" wird sonst so breit, daß die Darstellung des Forums meines Erachtens darunter leidet. Nichts für ungut und mit freundlichen Grüßen, Maria L.
Bernhardam 26.02.2007 | 16:25
Nein, grundrechtlich geschützt ist nur die Teilhabeäquivalenz. Entsprechend den früher gezahlten Beiträgen wird der Kuchen verteilt, und von diesem Prinzip soll nach derzeitiger Rechtslage auch nicht abgewichen werden. Dass der Kuchen immer kleiner wird, ist dem Grundgesetz "schnuppe". Bedenklich finde ich das allerdings schon ...
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 17:38
Sie scheinen also auch die Befürchtung zu haben, dass die Liste noch erheblich länger werden könnte? Von Fall zu Fall verfahre ich ja schon so, wie von Ihnen vorgeschlagen.
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 17:53
Das ist alles blanke Theorie! Der Nachholfaktor verhindert mehr oder weniger, dass es künftig noch nennenswerte Rentenanpassungen geben wird. Die Realität sieht so aus: Brutto steigt ab und zu geringfügig – Netto sinkt dafür desto kräftiger. Siehe Beitrag Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Nun leben wir Versicherte aber nicht vom Brutto, sondern vom Netto! Wichtig war jedoch Ihr Hinweis auf die Private Assekuranz. Bei denen gibt es keine Inflation. Da kann man gar nicht oft genug drauf hinweisen. Viele Grüße Amadé
Schäuble, Michel Glos, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 26.02.2007 | 18:06
Was hilft die Eigentumsgarantie, wenn man erst mit 70 an sein Eigentum herankommt? Die im Vorspann genannten „Verfasser“ dieses Beitrags machen doch nicht schlechte Scherze? Die Garantie ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.
Bernhardam 26.02.2007 | 19:14
Das Gesetz (§ 68 SGB VI) sieht nicht eine definierte Absenkung des Rentenniveaus um einen bestimmten Prozentsatz vor, sondern ein Zurückbleiben der Renten hinter den Löhnen, und zwar in prozentual offener Höhe. Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass es den Arbeitnehmern zwar gelingen mag, die Inflation durch Lohnsteigerungen auszugleichen und noch geringe Reallohnzuwächse zu erzielen, aber genau das führt mit realistischen Zahlen dazu, dass die Renten ungemildert durch die Inflation abgeschmolzen werden. Aufgrund der faktischen Nominalbetragsgarantie, die inzwischen auch gesetzlich verankert wird, kann überhaupt kein anderer Mechanismus das Rentenniveau absenken. Das einzige (einfachgesetzliche) Hindernis ist die geforderte Intervention des Gesetzgebers, wenn das Rentenniveau zu stark absinkt. Da die Forderung einer uneingeschränkten Anpassung der Renten an die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem Diktat begrenzter Beiträge und Staatszuschüsse und die Forderung nach einem Mindestrentenniveau ein mathematisch überbestimmtes Problem sind, also etwas Unmögliches beschreiben, läuft das auf ein Versprechen der Politik hinaus, im Bedarfsfall ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern. Warum tut man das dann nicht sofort, hier und jetzt? Dsas Grundgesetz bietet noch weniger Schutz: Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 GG ist lediglich als Teilhabeäquivalenz zu verstehen, wie die entsprechenden Entscheidungen des BVerfG klar zeigen, d.h. aber nur, wer z.B. doppelt soviel einzahlt, bekommt auch doppelt soviel zurück. Ein bestimmtes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung ist damit aber nicht vorgeschrieben, die Renten könnten dennoch beliebig tief sinken. In letzter Zeit wurde von einem Verfassungsrichter auch eine Nominalbetragsgarantie diskutiert, d.h. gefordert wird eine interne Rendite größer gleich Null. Auch das bedeutet jedoch nur, dass zwar die eingezahlten Beiträge zurückfliessen, was aber auch dann noch erfüllt ist, wenn die Renten voll und ungemindert der Inflation unterliegen. Es gibt bisher keinerlei Grundlage für die Annahme, das Grundgesetz fordere eine interne Rendite, die nicht nur positiv, sondern sogar mindestens so hoch sei, wie die durchschnittliche Inflationsrate. Bei 2 % Inflation pro Jahr und 52 Jahren zwischen erster Beitragszahlung und erster Rentenzahlung kann der real zurückgezahlte Gegenwert also zwischen 36 % und 67 % (bei 20 Jahren Rentenlaufzeit) der realen Beitragswerte liegen, ohne dass die Verfassung damit das geringste Problem hätte. Die Eigentumsgarantie verhindert also lediglich die Berechnung der gesetzlichen Renten nach Art eines bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfesystems, garantiert aber keinesfalls ein bestimmtes Mindestverhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen und auch keinerlei Schutz vor den Auswirkungen der Inflation.
Maria L.am 27.02.2007 | 12:57
Hallo Bernhard, Ihr Beitrag ist mal wieder klasse. Eigentlich müßte sich doch anhand der gesetzlichen Grundlagen leicht objektiv feststellen lassen, ob Ihre Aussage stimmt, daß die Renten dem Inflationsverzehr preisgegeben werden, oder ob die Aussagen der Experten stimmen, daß die Renten den Lohnsteigerungen der Arbeitnehmer folgen. Unter http://www.rententips.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0606800 habe ich den von Ihnen genannten Gesetzestext gefunden. Die Formel für die jährliche Rentenanpassung ist ja sehr kompliziert und nicht gerade leicht verständlich. Wenn Sie mal Lust und Zeit haben: könnten Sie die Wirkung dieser Formel allgemeinverständlich erklären? neuer Rentenwert (= Wert für einen Entgeltpunkt) = alter Rentenwert mal Lohnsteigerung der Arbeitnehmer (bei z.B. 2% Lohnsteigerung = 1,02) mal Rentenbeitragssatzfaktor mal Nachhaltigkeitsfaktor Soviel habe ich begriffen: im Prinzip steigt der aktuelle Rentenwert jedes Jahr im gleichen Verhältnis, in dem die Löhne im vergangenen Jahr gestiegen sind (wenn diese überhaupt gestiegen sind). Aber es gibt zwei Faktoren, die diesen Anstieg verkleinern. Zum einen verringert sich der Anstieg, wenn die Beitragssätze der Arbeitnehmer für die Rentenversicherung gestiegen sind (wobei der genaue Zusammenhang mir noch nicht klar ist). Zum anderen verringert sich der Anstieg, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern sich verschlechtert – das ist der berüchtigte Nachhaltigkeitsfaktor. Ich weiß nicht, ob man vereinfacht die Formel für 30 Jahre auf einmal ausrechnen kann, statt für jedes Jahr einzeln, Ich habe dies mal versucht: wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern von 1:2 (so in etwa soll es ja heute sein), in 30 Jahren auf 2:1 umkehrt, dann komme ich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor von 0,25. Angenommen, die Löhne der Arbeitnehmer haben sich in 30 Jahren verdoppelt und damit etwa eine Inflation von 2% ausgeglichen ohne realen Lohnzuwachs. Dann beträgt der Lohnfaktor 2 und der Nachhaltigkeitsfaktor 0,25, zusammen 0,5. Damit würden die Renten gegenüber heute auf den halben Wert sinken, d.h. es wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor nicht nur der Anstieg der Renten gegenüber der Lohnsteigerung begrenzt, sondern er greift auch in die Substanz. Ich hoffe, ich habe keinen Denkfehler gemacht. Eine Begrenzung nach unten sehe ich in der Formel in der Tat nicht. Es gibt auch – in dieser Formel - keinen Zusammenhang zwischen gezahlten Beiträgen und geleisteter Rente. Es gibt nur über die Entgeltpunkte den Zusammenhang, daß jemand, der doppelt so viele Punkte hat wie ein Standardrentner, auch doppelt so viel Rente erhält – genau das sagen Sie ja. Nirgendwo steht, daß die Standardrente nicht zukünftig bei 100€ (statt rund 1000€ wie heute) liegen dürfte, wenn sich das durch die Formel eben so ergeben würde. Überhaupt habe ich den Eindruck, daß die Höhe der jährlichen Rentenanpassung letztlich eine rein politische Entscheidung ist. Wenn das Ergebnis der Formel politisch nicht paßt, wird die Formel halt verändert oder es werden zusätzliche Gesetze erlassen, wie in den vergangenen Jahren mehrfach geschehen. Man kann eigentlich nur darauf hoffen, daß die zukünftige Mehrheit der Bevölkerung, die Rentner, durch ihre Wahlentscheidungen verhindern, daß die Rente immer weniger wert ist. Gruß, Maria L.
Bernhardam 27.02.2007 | 15:20
Beide Aussagen könnten - soweit es die Rentenformel angeht - richtig sein. Was tatsächlich eintrifft, hängt von der Entwicklung der Löhne ab. Um wenigstens einen Inflationsausgleich für die Renten zu erreichen, müssten die Löhne wesentlich stärker steigen als die Inflation, damit die zusätzlichen Rentenkürzungen durch Beitragssatzsteigerung, Nachhaltigkeitsfaktor, Riester-Faktor (haben Sie übersehen) und Nachholfaktor (noch nicht in dieser Formel) alle ausgeglichen werden können. Vereinfacht könnte man z.B. sagen: Nur wenn die Arbeitnehmer zukünftig soviel mehr verdienen, dass nicht nur die Inflation ausgeglichen wird, sondern auch noch mit den gleichen Beiträgen die stark ansteigende Zahl der Rentenbezieher (Rentnerquotient) mitfinanziert werden kann, dann, ja dann wird es wenigstens einen Inflationsausgleich geben. Offensichtlich ist aber auch, dass die Aussage "die Renten folgen den Löhnen" sehr unvollständig ist, denn dann müsste die Formel für den aktuellen Rentenwert nach dem BE Quotienten enden, und die Bezieher von Arbeitslosengeld (auch ALG II = Sozialhilfe, geplant) dürften hierin nicht enthalten sein. Ihre Beispielrechnung zum Zusammenwirken von Lohnsteigerung und Nachhaltigkeitsfaktor über lange Zeiträume ist im Prinzip richtig: Wenn Sie 30 solche Brüche miteinander multiplizieren, bleibt nur der erste Zähler und der letzte Quotient (versuchen Sie das aber nicht mit dem Nachhaltigkeitsfaktor ohne Substitution :-). Die Formel steht im Gesetz, weil der Eindruck vermieden werden soll, der Staat würde die Renten nach Kassenlage festsetzen, aber natürlich ist genau das der Fall. Es ist auch relativ klar, was geschehen wird, wenn sich zeigt, dass die bei allem Elend immer noch zu optimistischen Prognosen der verbeamteten Professoren nicht eintreffen, und dann das Rentenniveau zu stark absinkt: Man wird die Altersgrenze weiter anheben. Insofern gibt es an dieser Formel nichts mehr zu "reformieren", hier ist man bereits jenseits von Glaube, Liebe und Hoffnung - jedenfalls wenn man einen Blick auf die tatsächliche Entwicklung der zugrundegelegten Parameter in den letzten 10 Jahren wirft. Prognosen sind eben auch eine Frage des Blickwinkels: Die Politik sagt, wir heben die Altersgrenze an, die Arbeitnehmer arbeiten dann länger, und zusätzliche Beiträge und ein besserer Nachhaltigkeitsfaktor sorgen für höhere Renten. Ich sage, ein Jobwunder wird es aufgrund einer höheren Altersgrenze nicht geben, sondern dramatisch mehr ältere Arbeitslose und noch mehr Druck auf die Löhne der dann noch beschäftigten "Babyboomer", also eine Verstärkung einer sowieso drohenden Entwicklung, und folglich einen Rückgang der Beitragssumme mit entsprechender Auswirkung auf die Renten. Suchen Sie sich aus, welche Prognose Sie für glaubwürdiger halten. Und ja, in Frankreich würden es Staat und Politik nicht wagen, die Renten so wie hier zu "reformieren".
Maria L.am 28.02.2007 | 09:27
Hallo Bernhard, danke für Ihren Beitrag. Wenn meine Beispielrechnung im Prinzip richtig war, dann sind die Aussichten ja sehr düster. Dann empfinde ich diese Rentenformel nicht als fair. Das System müßte so umgestellt werden, daß den entrichteten Beiträgen jedes Beitragszahlers eine reelle Gegenleistung als Rentenzahlung gegenübersteht. Das mindeste wäre eine Rendite, die zumindest die Inflation ausgleicht, so daß der Geldwert der ausgezahlten Rente der Summe der Beiträge entspricht. Die Finanzlöcher können dann eben nicht mehr von den Arbeitnehmern (und Arbeitgebern) gestopft werden, dann müssen eben Steuermittel fließen. Der Protest ist hierzulande nicht größer, weil alle an die Segnungen der Riesterzulagen und Steuervorteile glauben. Wer sich die finanziellen Mittel irgendwie aus den Rippen schneiden kann, sollte unabhängig vom Staat vorsorgen – das ist die einzige Chance, die man hat, um später nicht oder zumindest in geringerem Maße der Willkür der Politik ausgeliefert zu sein. Gruß, Maria L.
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